Schadenersatzansprüche wegen Todesängste bei einer Notlandung?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1218543601000

    Das Landgericht Duisburg stellte mit seinem Urteil vom 31. Mai 2007 - 12 S 116/06 klar, dass technische Mängel beim Rückflug zu einer Reisepreisminderung für die Dauer dieses Mangels (= Dauer des Rückflugs) berechtigt.

    Nicht aber zu einer Entschädigungszahlung aufgrund von erlittener Todesangst (seelischen Qualen).

    Dazu muss aber gesagt werden, dass die Kläger nur eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in der Höhe von € 72.-- pro Person und Tag in ihrem Klageschreiben begehrten. Nicht aber Schmerzensgeld.

    Folgerichtig musste der Richter urteilen, dass der Urlaub nicht "vertan" war, sondern lediglich mangelhaft in der Leistung des Rückflugs. Also die Argumentation, 14 Tage Erholen, Baden, Genießen seien im Eimer, weil am letzten Tag alles schief lief, fand bei Gericht keine Gegenliebe. Daher gab es auch keine € 72.-- pro Person und Tag.

    Und Schadenersatzansprüche waren auch keine vorliegend, weil der Kläger keinen materiellen Schaden gemäß §§ 651f Abs. 1, 249 BGB, erlitten hatte bzw. nachweisen konnte. Eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit käme nur in Betracht, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt (im allgemeinen mindestens 50 %) gewesen wäre. Beides traf aber nicht zu.

    Hätte der Kläger in seiner Klage auch Schmerzensgeld eingeklagt, wäre es möglicherweise zu einem anderen Urteil gekommen. Das hat der Kläger aber ausdrücklich in seiner Klageschrift (wie auf Seite 11 derselbigen vermerkt) nicht verfolgt.

    Merke:

    Sich mit einem guten auf Reiserecht spezialisierten Anwalt VOR Klagserhebung über alle relevanten Dinge informieren: Gewährleistung, Schadenersatz, Schmerzensgeld ...

    meint

    Peter

  • Paul-UH
    Dabei seit: 1199750400000
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    geschrieben 1218547738000

    Interessantes Urteil. Wie du schon schreibst, ist es sicher sinnvoller einen Anwalt mit dem Fachgebiet Reiserecht zu nehmen, als einen Anwalt der mehrere Rechtsgebiete unter seinen Fingern hat.

    Die Frage ist jedoch auch, ob man wegen allem gleich klagen sollte, auch wenn man einen "Seelischen Schaden" erlitten hat. Man sollte es vllt. auch als 2. Chance im Leben betrachten. :)

  • Rathaus01
    Dabei seit: 1169424000000
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    geschrieben 1218554712000

    Hallo,

    leider ist es ja so, dass die Leute schon wegen fehlendem Toilettenpapier usw klagen. Nach dem Motto: Vor Gericht und auf See bist du in Gottes Hand. Die gleichen Personen, die wegen Kleingeistigkeit klagen (natürlich gibt es auch wirkliche Klagegründe) regen sich aber dann auf, wenn die Urlaubsreisen immer teurer werden.

    Wenn man sich im Urlaub manche Meckerer ansieht und anhöhrt, weiss man, aus welcher Asi-Ecke die stammen.

    Gruß

    Hubert

  • Paul-UH
    Dabei seit: 1199750400000
    Beiträge: 189
    geschrieben 1218555479000

    @Rathaus01 sagte:

    Hallo,

    leider ist es ja so, dass die Leute schon wegen fehlendem Toilettenpapier usw klagen. Nach dem Motto: Vor Gericht und auf See bist du in Gottes Hand. Die gleichen Personen, die wegen Kleingeistigkeit klagen (natürlich gibt es auch wirkliche Klagegründe) regen sich aber dann auf, wenn die Urlaubsreisen immer teurer werden.

    Wenn man sich im Urlaub manche Meckerer ansieht und anhöhrt, weiss man, aus welcher Asi-Ecke die stammen.

    Gruß

    Hubert

    Auch wenn nicht so gepflegt ausgedrückt, kann ich dir hier nur Recht geben ! Es ist schon oft sehr peinlich wie sich andere Urlauber benehmen und natürlich ist es meiner Meinung nach schon recht "krass" wegen was allem geklagt wird.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1218556117000

    Hallo Peter,

    hier gibt es doch einen anderen Thread, der wie ich meine genau mit diesem Urteil zu tun hat. Dort wurde es allerdings als riesiger Sieg gewertet, wenn ich mich recht erinnere. Auslöser war übrigens ein Bericht der Bildzeitung.

    Schau doch mal. ob man diese beiden Threads nciht zusammenfügen kann.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1218556720000

    Hallo,

    ich habe gerade einmal nachgeforscht und bin im Ägypten Forum fündig geworden.

    Thread Titel: Feuer im Grand Resort.

    Der Hinweis mit dem Link findet sich auf Seite 41 unten.

    Man kann nur sagen: Anderes Gericht - anderes Urteil!

    Betonung: Es muß im Einzelfall entschieden werden..... ;)

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1218570540000

    Den Thread mit dem Feuer habe ich auch gelesen. Da bin ich allerdings der Meinung, dass Schaden - also durch Rauch unbrauchbare oder zu reinigende Wäsche, usw. zu ersetzen wären.

    Wobei ich mir aber eben nicht sicher bin, ob hierfür der Reiseveranstalter einstehen muss oder nur das Hotel.

    Was @Berthold anreisst, war ja der Grund, weshalb ich da der Sache nachgegangen bin. Eben weil - soweit ich das im Kopf habe - in jenen "Zeitungsmeldungen" stand, dass man eben Anspruch erstritten hätte.

    Nun wäre es natürlich möglich, dass es einen weiteren Fall zwischenzeitlich gegeben hätte. Und wie ich schon mehrmals schrieb: man muss im Reiserecht oft jeden Fall einzeln betrachten (und kann zu unterschiedlichen Urteilen gelangen).

    Meint

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1218571619000

    Hallo Peter,

    der angesprochene Link führt zuu einem BGH Urteil. Allerdings mit dem expliziten Hinweis darauf, daß dies immer im Einzelfall bewertet werden muß.

    Gruß

    Berthold

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1218578008000

    es stellt sich hier doch die frage: gab es todesängste, weil es eine notlandung war? oder hatte der gast grundsätzlich "flugangst" und hat bei starts und landungen immer ein komisches gefühl?

    wie soll man denn "angst" in einer summe beziffern?

    wo der eine gast angst hat, hat der andere vielleicht spaß in den backen.

    kann man nun alles auf die airlines abwälzen?

    na dann "gute nacht" für die billigen flugpreise.

    was mic persönlich so maßlos ärgert: alle wollen für 19,99 eur billig fliegen.

    wundern sich dann aber, wenn man nicht so billig mal eben stornieren kann, oder evtl. am service gespart werden muss.

    ich kann nicht für den wert von 4 schachteln zigaretten verreisen und noch ein 5 gänge menü samt persönlicher betreuung mit 5 versch. zeitschriften, kissen, decken und 1a bord entertainment erwarten.

    das geht nicht

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Erika1
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    Beiträge: 9488
    geschrieben 1218579264000

    Ich erinnere mich, dass es deshalb einen großen Thread im Forum gegeben hat. Ich finde ihn nicht, wohl im Archiv verschwunden oder wegen der nicht funktionierenden Suche.

    Zur Sache.

    So leicht sollte man die Beschwerden von Kunden nicht abtun.

    Einerseits wird ihnen - auch hier - pausenlos vorgeschlagen, einen Anwalt zu Rate zu ziehen - andererseits wird ihnen vorgeworfen, wegen jedem kleinen Mist einen Anwalt zu konsultieren. Ja, wie denn nun?

    Ich zitiere aus dem Spiegel:

    Bei Gesamtkosten von 1100 Euro errechnete das Gericht einen Tagesreisepreis von 79,29 Euro. Weil der Kläger als Ausgleich für Wartezeiten bereits einen Scheck über 280 Euro erhalten hatte, besaß er keine weiteren Ansprüche. Wegen seiner Angstzustände seit dem Flug hätte das Ehepaar zwar eventuell Schmerzensgeld fordern können. Diese Forderung hatte es mit der Klage jedoch ausdrücklich nicht gestellt.

    Landgericht Duisburg, Aktenzeichen 12 S 116/08

    Es lag bei dieser Klage offensichtlich ein Versäumnis des Anwalts vor, denn hätte dieser Schmerzensgeld gefordert, hätte das Ehepaar es möglicherweise auch bekommen.

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