Schadenersatzansprüche wegen Todesängste bei einer Notlandung?

  • gummiadler
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    geschrieben 1218579979000

    Also ich würde nach einer heil überstandenen Notlandung was sinnvolleres

    zu tun wissen als auf irgendwas klagen. Nämlich das überstandene feiern und auf die paar Kröten verzichten.....das Leben ist (mir zumindest) mehr wert.

    Faulheit ist die Kunst, sich auszuruhen, bevor man müde wird !!
  • Erika1
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    geschrieben 1218580648000

    Mir auch. Wir haben ja nur eines. Ich bin sicher, dass ich für mich die Sache auf sich beruhen lassen würde.

    Aber nicht alle Menschen sind gleich.

    Nach dem ersten Schock wird überlegt... ob man nicht doch in irgendeiner Weise profitieren könnte.

    Andere leiden wirklich, sind über die 6-Wochen-Lohnfortzahlung arbeitsunfähig und haben deswegen finanzielle Einbußen, für die sie entschädigt werden wollen.

    Wie oft einigen sich die Leute am Unfallort eines mickrigen Auffahrunfalles - zwei Wochen später kommen die Forderungen des Unfallgegners durch einen Anwalt. Weil man sich nach dem Schreck überlegt hat, ob man da nicht etwas "herausholen" könnte. Nur ein Beispiel.

    Damit will ich durchaus nicht die Prozesshansels in Schutz nehmen, jedoch denke ich, man sollte differenzieren.

  • nanne2007
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    geschrieben 1218580886000

    @ Erika1

    Genau so sehe ich das auch, Du hast es auf den Punkt gebracht.

    Lg. Marianne

  • ADEgi
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    geschrieben 1218582252000

    Hallo,

    es kommt natürlichj eweils auf den Kunden persönlcih an. Ich bin beispielsweise jemand, den so etwas zwar sehr aufregt und der tortzdem eher dazu neigt das Richtige zu tun. Auf die Idee Schadenersatz zu verlangen käme ich aber nie, sofern mir durch so etwas kein materieller Schaden entstanden wäre.

    Ich steige prinzipiell nur in Flugzeuge ein, von deren Airlines ich überzeugt bin. Alles andere sehe ich dann als höhere Gewalt an. Außerdem weiß ich natürlich zwischen eine sinmplen Sicherheitslandung und einer Notlandung zu unterscheiden.

    Insofern kann ich mir auch nur vorstellen überhaupt zu Klagen wenn ein krasses Fehlverhalten der Airline nachzuweisen wäre. Ansonsten ist das halt das ganz normale Lebensrisiko.

    Gruß

    Berthold

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1218583959000

    Ja, das war das Thema damals: Sicherheits- oder Notlandung?

    Dem Passagagier wird zunächst erklärt, es sei eine Sicherheitslandung. Das dient der Beruhigung. So wurde es m.E. seinerzeit auch von der BFU dargestellt.

    Aber das, was das BFU in seinen Bulletins veröffentlicht, nämlich die sachliche Untersuchung der Vorkommnisse, wird von einem Passagier i.d.R. nicht so empfunden. Er weiß nicht um die Gegebenheiten, die Technik, die tatsächliche Gefahr.

    Ohne Dir zu nahe treten zu wollen... Du kannst eine Notlandung von einer Sicherheitslandund unterscheiden??? Das glaube ich Dir nicht. Das kann nicht mal das Kabinenpersonal.

    P.S.

    Man kann nur ein Jahr zurück suchen, diese Begebenheit spielte sich vor etwas mehr als einem Jahr ab.

  • mosaik
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    geschrieben 1218628379000

    Das Thema Notlandung oder Sicherheitslandung hatten wir schon.

    Den mir vorliegenden Unterlagen entnehme ich, dass die Maschine nachdem sie die Reisehöhe erreicht hatte, plötzlich links rechts zu schwanken begann, sich Plastikteile im Inneren lösten und in den Passagierraum fielen und die hintere Türe drohte sich zu öffnen / aus der Verankerung zu reissen. Die dortige Stewardess rief um Hilfe, laut Gerichtsprotokoll: "helft mir, ich kann sie nicht mehr halten".

    Also sehe ich in so einer Situation keine "Sicherheitslandung", gell ;)

    Peter

  • ginus
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    geschrieben 1218987281000

    Hallo Peter,

    soweit ich weiß haben die Kläger gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Die Revision wurde vom BGH angenommen und unter Az: X ZR 93/07 an das Berufungsgericht zurückverwiesen und wird dort nochmal neu verhandelt werden müssen.

    Gab es diese Neuverhandlung schon. Mir ist nichts bekannt. Die dortigen Richter (LG Duisburg) werden sich nun damit auseinandersetzen und bewerten müssen, ob die Kläger tatsächlich Todesängste ausgestanden haben und auch, ob dies zu einer Rückzahlung des gesamten Reisepreises führen kann. Das BGH hat dazu lt.Pressemitteilung ausgeführt:

    dass bei besonderer Schwere ein Ereignis, das zu einem Mangel führt, eine Minderung rechtfertigen kann, die nicht auf den anteiligen Reisepreis für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist. Ob dies der Fall ist, muss auf Grund einer wertenden Betrachtung im Einzelfall entschieden werden. Diese wird das Berufungsgericht nunmehr nachzuholen haben.

    Hat diese Revisionsverhandlung nunmehr schon stattgefunden, ist dir irgendetwas neues dazu bekannt??

    LG Ginus

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