• sunshine_2004
    Dabei seit: 1098403200000
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    geschrieben 1169757459000

    Noch eine Frage an die Experten :

    Wir haben nach verpatztem Urlaub eine Geltendmachung von Reisemaengel an den Veranstalter geschickt ( alles von Reiseleitung bestaetigt, Fomalismus sowie alle Fristen eingehalten ). Reisemängel waren : unfertiges Hotel ( 80% vom Hotel war wäehrend des Urlaubs noch Baustelle: div. Einrichtungen wie Miniclub, Tennisplätze, Fitnesscenter, Einkaufscenter, Wellness-Spa-Bereich, Spez.-Rest. etc. waren komplett im Rohbau oder einfach nicht eroeffnet - sowie von 400 geplanten Zimmern waren erst ca. 80 fertiggestellt - restl. im Bau ) - Baulaerm ( Kreissaege etc. ) im Zimmer, fehlender Shuttle-Bus in die naechste Ortschaft usw. - wir haben also 40% vom Reisepreis ( Reisepreis war 3000.-€ ) zurueck verlangt - in der Hoffnung dann evlt. 25-30% zu bekommen. Jetzt hat der Veranstalter uns einen Scheck ueber 300.-€ geschickt - das sind jetzt also gerade mal 10% vom Reisepreis- was uns aber zu wenig ist. Wir moechten jetzt ein hoeheres Angebot vom Veranstalter bekommen - wir wissen jetzt aber nicht genau was wir mit dem Scheck machen sollen - sollen wir den wieder zurueck schicken ? Oder wie geht man in so einem Fall richtig vor ? Scheck behalten ? ? Was tun ? Herzlichen Dank fuer Tipps und beste Gruesse aus Franken !

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1169762353000

    Wenn Ihr den Scheck einlöst, gilt das Angebot als angenommen.....Fall fertig.

    Also bleibt nur zurück schicken....

    Warum seid Ihr nicht ausgezogen.....die paar Kröten werden den vertanen Urlaub nie aufwieden können...man wird Euch sagen, so schlimm kann es nicht gewesen sein, wenn Ihr da geblieben seit..also wird es nicht sonderlich viel Geld geben.

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Petrajetset1
    Dabei seit: 1089331200000
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    geschrieben 1169762714000

    Hallo Sunshine,

    wenn Ihr den Scheck zurückschickt müsst Ihr evtl. damit rechnen gar nichts mehr zu bekommen bzw. dann den Klageweg einzuschlagen. Habt Ihr denn versucht vor Ort einen Umzug durchzusetzen? Das wäre bestimmt das Beste gewesen. Aber ich weiß manche Veranstalter tun sich damit schwer.

    Petra

  • gabriella
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    Zielexperte/in für: Hurghada-Safaga
    geschrieben 1169766416000

    hallo petrajetset1 du hast in allen punkten recht...am besten immer vor ort klären damit rettet man wenigstens den urlaub ;)lg. ;)

    hallo sunshine du hast eine mail liebe grüsse gabriella :D

    * gabriellas reiseseiten * i ♥ egypt *
  • sunshine_2004
    Dabei seit: 1098403200000
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    geschrieben 1169795554000

    ... also das ist uns nat. alles auch klar gewesen - leider gab es dort wo wir waren kein passendes "Ersatz" Hotel - darum haben wir uns fuer die Variante "Mängelanzeige" entschieden.

    Naja dann muessen wir nochmal ueberlegen - vorrauss. werden wir dann den Scheck zurueckschicken. Wir hoffen halt wenigstens 25% zu bekommen. Danke fuer Eure Tipps ! Beste Gruesse !

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1169797827000

    aber wenn, dann bitte per einschreiben schicken. sonst behaupten die noch, die hätten ihn nie zurück bekommen

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • kleinerhase
    Dabei seit: 1127001600000
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    Zielexperte/in für: Chalkidiki
    geschrieben 1169799914000

    @'Thorben-Hendrik' sagte:

    Wenn Ihr den Scheck einlöst, gilt das Angebot als angenommen.....Fall fertig.

    Also bleibt nur zurück schicken....

    Hallo,

    das ist so nicht richtig.

    Du kannst den Scheck einlösen, denen aber dennoch mitteilen, dass Du mit dem Angebot nicht einverstanden bist und den Klageweg beschreitenw irst. Die einzuklagende Summe reduziert sich dann um die 300 Euro.

    Sozusagen ne "Anzahlung".

    Also nur Mut.....

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1169801879000

    @'kleinerhase' sagte:

    Hallo,

    das ist so nicht richtig.

    Du kannst den Scheck einlösen, denen aber dennoch mitteilen, dass Du mit dem Angebot nicht einverstanden bist und den Klageweg beschreitenw irst. Die einzuklagende Summe reduziert sich dann um die 300 Euro.

    Sozusagen ne "Anzahlung".

    Also nur Mut.....

    Nein, nein, nein -@Thorben ist da völlig richtig gelegen: Die Einlösung eines Schecks wird vor Gericht NICHT als Teilzahlung anerkannt, sondern als Einverständnis, damit und nicht mit mehr zufrieden zu sein. Das ist in zig Fällen vor Gericht so gewesen.

    Es zwingt ja niemand jemand sich mit einem Scheckbetrag zufrieden zu geben. Ist er der Meinung, das sei zu wenig, dann kann er ja den Klageweg beschreiten.

    So ist das im Alltag :D

    Gruß

    Peter

  • Metrostar
    Dabei seit: 1087171200000
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    geschrieben 1169810108000

    Wer sichergehen möchte, übergibt die Sache einem Anwalt. Der schickt den Scheck dann zurück, mit dem Hinweis, daß dieser nicht als Entschädigung akzeptiert wird, und stellt die konkrete Schadenersatzforderung.

  • kleinerhase
    Dabei seit: 1127001600000
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    Zielexperte/in für: Chalkidiki
    geschrieben 1169823270000

    @'mosaik' sagte:

    Nein, nein, nein -@Thorben ist da völlig richtig gelegen: Die Einlösung eines Schecks wird vor Gericht NICHT als Teilzahlung anerkannt, sondern als Einverständnis, damit und nicht mit mehr zufrieden zu sein. Das ist in zig Fällen vor Gericht so gewesen.

    Ich hab es selber anders erlebt. Dann war unser Fall wohl ein Einzelfall.

    (Es wurden vor Gerichtsverhandlung vom Veranstalter insgesamt 3 Schecks geschickt- die jeweils über das Anwaltskonto bereits eingelöst wurden. Also nicht drei auf einmal sondern nach und nach- der Veranstalter hatte immer etwas mehr erstattet um eine Klageabzuwenden. Wir haben dennoch geklagt und es war so wie ich gesagt habe: Der bis dato gezahlte Betrag wurde von dem Gesamtanspruch hinterher abgezogen.

    Allerdings glaube ich, dass man mit einer Erstattung von 300 Euro schon gut bedient ist. Unser Veranstalter hatte im ersten Zug einen Scheck über 60 Euro geschickt. *lol*

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