Ich würde mir auch noch genauer das Anschreiben anschauen, welches mit dem Scheck kam.

Vielleicht nutzt hier der Veranstalter Formulierungen und verweist darauf, dass eine Annahme des Schecks jegliche weitere Forderungen ausschließt.

Ich halte die Summe von 300 € schon verhandlungsfähig und würde diese ggf. annehmen, vorher eben noch einmal die Entschädigungssumme prozentual mit der Reisesumme vergleichen und dann eben die "Frankfurter Liste" bemühen.

Alternativ könnte man auch ein zweites Schreiben ggf. an den Abteilungsleiter bemühen und diesem deutlich machen, dass man klagen wird. Hier schauen , ob dann einen zweiten Scheck gibt.

Bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung kann man immer noch klagen. Der RA sollte dann zur Scheckfrage Stellung beziehen.