Hallo liebe Holidaychecker!
Mir ist etwas ziemlich dummes passiert:
Am 27.1. telefonisch ein Hotel in BKK gebucht für den 14.-18.2.
Am 28.1. übersendet der RV die rechnung und Buchungsbestätigung mit
einem falschen Reisedatum, nämlich 16.-20.2.
Gemerkt habe ich es erst am 3.2. und am 4.2. sofort den RV informiert.
Dieser will nun eine erhebliche Umbuchungsbühr.
Kann ich die Buchungsbestätigung wegen des offensichtlichen Schreibfehlers anfechten?
Zeugen für die telefonische Buchung habe ich!