• goldsprosse
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    geschrieben 1391616637000

    Hallo liebe Holidaychecker!

    Mir ist etwas ziemlich dummes passiert:

    Am 27.1. telefonisch ein Hotel in BKK gebucht für den 14.-18.2.

    Am 28.1. übersendet der RV die rechnung und Buchungsbestätigung mit

    einem falschen Reisedatum, nämlich 16.-20.2.

    Gemerkt habe ich es erst am 3.2. und am 4.2. sofort den RV informiert.

    Dieser will nun eine erhebliche Umbuchungsbühr.

    Kann ich die Buchungsbestätigung wegen des offensichtlichen Schreibfehlers anfechten?

    Zeugen für die telefonische Buchung habe ich!

  • Mam62
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    geschrieben 1391620186000

    Hast Du eine Anzahlung geleistet ohne die Buchungsbestätigung genau zu prüfen? Dann siehts schlecht für Dich aus.

    Die meisten Vermittler/Veranstalter haben in ihren AGB einen Passus, dass Bestätigungen umgehend nach Erhalt zu prüfen sind und Abweichungen unverzüglich zu bemängeln.

  • der-Rainer
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    geschrieben 1391621181000

    :? der Hammer ist, die ein woche vom 27.01 bis zum 04.02 da nach braucht es auch keine Anzahlung. Frage wie hoch ist das um schreiben.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1391622246000

    :frowning: Häh?

  • rumsstein
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    geschrieben 1391624617000

    Ich versuche mal eine freie Übersetzung, als Sport: "Das Interessante daran sind die Zeitabstände. Zwischen Buchung am 27.1. und 4.2. lag eine Woche, danach kam eine Anzahlung nicht mehr in Frage, da die Reise bereits am 14.2. beginnen sollte und damit eine Zahlung des gesamten Reisepreises fällig war. Es bliebe noch die Frage, wie hoch die Umbuchungsgebühr ist." Ende der Übersetzung ;)   Es war viel Konjektur, aber stimmt das so, der-Rainer ?

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • der-Rainer
    Dabei seit: 1278720000000
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    geschrieben 1391624825000

    :D 100 % rumsstein. :laughing:

  • rumsstein
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    geschrieben 1391625080000

    Da bin ich ja froh :laughing: Stets zu Diensten ;)

    Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben. (Alexander Freiherr von Humboldt)
  • goldsprosse
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    geschrieben 1391626976000

    Hallo Ihr Lieben! 

    Vielen Dank für Eure Antworten!

    habe natürlich gleich per Kreditkarte bezahlt.

    Sieht im Moment nicht gut aus. 

    Die Zahlung ist aber schon erfolgt, bevor ich die Buchungsbestätigung/Rechnung bekommen habe. 

    Ich ärgere mich natürlich über meine eigene Dummheit, aber auch, dass der RV 

    für ein Hotel, das 624,- € kostet, nun noch zusätzlich 374,-€ Umbuchungsgebühr haben will, obwohl der Fehler eindeutig beim RV liegt.

    Inzwischen habe ich ihn immerhin schon auf 180,- € Umbuchungsgebühr runtergehandelt,

    finde das aber immer noch irgendwie ziemlich blöd.

  • rumsstein
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    geschrieben 1391628167000

    kleiner Tipp: Lass Dir in Zukunft bei rein telefonischen Buchungen (denen gegenüber ich persönlich sowieso skeptisch gegenüber stehe) eine umgehende Bestätigung per e-mail geben bzw. bitte darum. Ich dachte eigentlich, das wäre bei online Buchungen von Seiten der RBs Usus, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1391633684000

    @Goldsprosse

    Bei einer fernmündlichen Buchung müssen die Daten mehrmals wiederholt werden - ein Übermittlungsfehler ist demnach eigentlich ausgeschlossen.

    Das stärkt m.E. deine Position, Zeugen würden übrigens sowieso nicht berücksichtig.

    Du hast für den Widerspruch gegen Belastungen deiner CC gewöhnlich 4-6 Wochen Zeit - kläre mit dem ausgebenden Institut, welche Maßnahmen es empfiehlt.

    Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern" - hast du den Sachverhalt gegenüber dem Veranstalter bereits eingeräumt? (Also qausi zugegeben, es verdaddelt zu haben?)

    Letzlich: Wie wurde die Bestätigung zugestellt? Auch im Zeitalter omnipräsenter Informationszugänge kann man ganz leicht einmal eine Woche "offline" sein ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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