• goldsprosse
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    geschrieben 1391690240000

    @vonschmeling

    Die Bestätigung wurde nur inform einer Rechnung per eMail und nachdem die Belastung auf der CC erfolgte zugestellt.

    Ich habe das Zustandekommen des Vertrages mit dem falschen Aufenthaltsdatum nun angefochten, da Meiers, obwohl sie das

    Telefonat, in dem wir die Buchung besprochen haben, aufgezeichnet haben, und sie selbst gestern noch telefonisch eingeräumt haben, dass es sich um einen Eingabefehler handelt, darauf bestehen, dass ich mich innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Rechnung hätte melden müssen. Ich habe Meiers daraufhin mitgeteilt, dass ich das ja getan hätte. Rechnungs-eMail geöffnet am 03.02. und Meiers am 04.02. informiert. Meiers besteht aber darauf, dass ich mich ab Übersendung der Rechnung am 28.1. innerhalb von drei Tagen hätte melden müssen.

    Habe Meiers nun bis morgen letztmalig eine Frist gegeben, den Vertrag, so, wie telefonisch besprochen, zu erfüllen.

    Ich verstehe wirklich nicht, warum Meiers jetzt so einen Zirkus macht. Ich bin zur Erfüllung des Vertrages meinerseits ja bereit, allerdings zum richtigen Aufenthaltsdatum!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1391704130000

    Die Aufzeichnung eines Telefongesprächs ist kein zugelassenes Beweismittel.

    Bei der Übersendung der Bestätigung mit einer normalen Email - beispielsweise im Gegensatz zu einer mit Empfangsbestätigung - ist es tatsächlich sehr eigenartig, auf der Frist zur Einrede derart orthodox zu beharren.

    Nicht selten landen solche Mails auch mal im Spam-Ordner und ist das ganz bestimmt keine super sichere Übermittlungsmethode.

    Ich hoffe, man zeigt sich doch noch einsichtig und wünsche dir viel Glück.

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