Moin zusammen! Es kursieren hier einige Ansichten, die zum Stirnrunzeln Anlass geben:
Fakt ist: jede Fluggesellschaft ist verpflichtet, gehbehinderten Passagieren kostenlos Hilfestellung zukommen zu lassen. Das bedeutet: es müssen an Flughäfen Rollstühle und Personal zur Verfügung stehen, um den Passagier vom Check-In zum Flugzeug zu bringen bzw. beim Umsteigen von einem Flugzeug zum anderen. Dabei unterscheidet man drei Kategorien: WCHR (Ramp / Runner), welcher kurze Strecken gehen kann, WCHS (Stairs / Stepper), welcher kurze Strecken gehen, aber keine Treppen steigen kann und WCHC (Carry/Cabin), welcher überhaupt nicht gehen kann, mit einem Bordrollstuhl zu seinem Sitzplatz gefahren werden und dann hineingehoben werden muss. Das war es auch schon.
Die Bestellung eines WCH-Services kann jeder Passagier vornehmen, der meint, die Strecken z.B. zwischen einem Flugsteig und einem anderen nicht bewältigen zu können. Auch bestellen viele Passagiere solche Services, die sich aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht verständigen können und auch so Probleme bei der Orientierung haben, und ein Nachweis über körperliche Beeinträchtigung ist nicht erforderlich. Für die jeweilige Stufe WCHR/S/C ist jeder selbst verantwortlich. Leider geschieht es immer wieder, dass Passagiere den WCHR-Status haben, dann aber sagen, sie könnten die Treppe nicht hinunter gehen, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass es Vorfeldpositionen gibt. Das ist nicht das Problem einer Fluggesellschaft, denn jeder ist gehalten, sich zu informieren. Das ist das mindeste, was man erwarten darf. Die WCH-Leistungen sind IMMER kostenlos und wie erwähnt, ohne Nachweis zu gewähren.
FALSCH ist es, dass ein WCH-Passagier eine kostenlose Sitzeplatzreservierung bekäme. Nur weil jemand gehbehindert ist, bedeutet das eben nicht, dass man ihm eine kostenpflichtige Leistung kostenlos zur Verfügung stelle. Wenn dieses so wäre, was würde denn das bedeuten? Massenhafte Inanspruchnahme des WCH-Service durch völlig unbeeinträchtigte Kunden natürlich. So etwas spräche sich herum in nullkommanix. Und: was wäre denn ein "geeigneter" Sitzplatz? Einer mit extra viel Beinfreiheit? Am Notausgang vielleicht? Sorry, Passagiere mit körperlicher Beeinträchtigung - und das ist bei einem WCH-Service anzunehmen - werden sicher NICHT an einem Notausgang sitzen, denn dort erwartet man sogenannte Able-Bodied-Persons, also fitte Passagiere, die im Notfall andere bei einer Evakuierung unterstützen können.
Ein Mindestmaß an Verantwortung kann man also einfordern und jedem WCH-Passagier ist es zuzumuten, dass er sich eine Reservierung kaufe, sofern er an einem bestimmten Sitzplatz Interesse hätte. Die Airline kann ohnehin nicht wissen, welchen Sitzplatz ein Passagier am liebsten hätte. Wer ein Problem mit seinem linken Bein hat, sitzt vermutlich lieber auf einem Platz D, rechts am Gang. Wer trotz Behinderung und bestelltem WCH-Service dennoch einen Notausgangsplatz reserviert, die Fragen nach Eignung, welche im Reservierungsprozess enthalten sind, wahrheitswidrig mit JA beantwortet, wird vom Kabinenpersonal weggesetzt und kann auch keine Erstattung seiner Reservierungsgebühr erwarten. Die Sicherheit aller steht naturgemäß über dem Komfort eines einzelnen und das ist richtig so.