... mit 16 ist man minderjährig, auch in Spanien.
Die Vorschläge Vollmacht/Einwilligung der Eltern sind vollkommen in Ordnung und berechtigt.
Das Hotel spielt keine Rolle; das Zimmer wurde für einen Erwachsenen mit Begleitperson gebucht.
Die Minderjährige verfügt über eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, dass sie reisen darf. In dieser Erlaubnis steht nicht, dass der junge volljährige Soundcraft die alleinige Verantwortung für die Jugendliche trägt - das tun letztendlich immer noch die Eltern, die die Erlaubnis zur Alleinreise geben.
@Soundcraft
Der Vorschlag des Auswärtigen Amtes bezieht sich auf Kinder. Es sollen Kindesentziehungen... usw. vermieden werden. Deine Freundin ist kein Kind mehr.
Eine entsprechende schriftliche Erklärung der Eltern Deiner Freundin, dass sie alleine reisen darf, dass Eltern unter Tel/Mail/Home erreichbar sind, dass Du (Personalien) sie begleitest... mit Flug sowieso nach sowieso mit Aufenthalt im Hotel sowieso /im Doppelzimmer ... sollte vollauf genügen.
Weiter gehende Verpflichtungen würde ich mir an Deiner Stelle nicht aufbürden lassen - wie z.B. als Erwachsener allein verantwortlich für die Freundin zu sein.
Ich verstehe Deine Bedenken, aber als Deine Schutzbefohlene sollte man Deine Freundin nach der Erlaubnis der Eltern nicht betrachten können. Lediglich als minderjährige Begleiterin.
Ich wünsche Euch einen tollen Urlaub auf dieser zauberhaften Insel!