Serviceleistungen im Hotel, die nicht vom Veranstalter genannt werden

  • Schnuckelhase
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    geschrieben 1234388888000

    Guten Abend,

    ich versuche, meine Frage so gut es geht zu formulieren, auch wenn es nicht ganz einfach ist.

    Ich habe vorhin die webside des Hotels angesehen, in das ich in gut 2 Wochen reisen werde. Dort werden natürlich auch die einzelnen Serviceleistungen genannt, die im Hotel angeboten werden. Eine davon lautet " Einmal in der Woche kostenloser Wäschereiservice ".

    In der Hotelbeschreibung des Reisveranstalters, bei dem ich die Reise gebucht habe, ist aber nichts davon zu lesen.

    Habe ich nun Anspruch auf diese Leistung oder nicht?

    Ich finde, solch ein Service ist doch ein grosser Vorteil für den Hotelgast, weil er dann nicht so viel Kleidung in den Koffer packen müsste, was auch hilft, Übergepäck zu vermeiden.

    Ich sehe euren Beiträgen mit Spannung entgegen.

    Eine schönen Abend euch allen,

    Florian

    Mein liebster Vogel ist der Erlentrillich!
  • Ronny87
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1234390178000

    Hallo Florian,

    einen Anspruch darauf hast du nicht, da den Vertrag mit dem Veranstalter schließt und dessen Ausschreibung (Katalog) Grundlage des Reisevertrags ist.

    Wie es das Hote letztendlich handhabt ist eine andere Frage, aber Anrecht darauf besteht nicht.

    Gute Reise und Gruß

    Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.
  • Erika1
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    geschrieben 1234390195000

    Doch, es ist einfach:

    für Dein Hotel gilt die Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters, bei dem Du gebucht hast.

    Leistungen können sich von Veranstalter zu Veranstalter unterscheiden und auch, wenn man das Hotel direkt gebucht hat.

    Kurz:

    Nein, Du hast keinen Anspruch auf die Leistung "kostenloser Wäscheservice", da dies nicht dezidiert in der Leistungsbeschreibung Deines Veranstalters aufgeführt ist.

    Aus diesen unterschiedlichen Leistungen resultieren unterschiedliche Preise. Deshalb ist A teurer als B, deshalb bietet das Hotel bei Direktbuchung völlig andere Preise, u.a. deshalb, weil es nur max. drei Saisonzeiten gibt - Veranstalter haben weitaus mehr unterschiedliche Saison-Preise.

  • Riviera_tr
    Dabei seit: 1153612800000
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    geschrieben 1234452865000

    Ich möchte hier mal aufklären wie es im türkischen Reisegesetz wäre: Auch in der Türkei gibt es, wie die 'Frankfurter Tabelle', die 'Kütahya Cizelgesi'. Hieraus geht hervor das die aufgeführten Leistungen vom Veranstalter wie auch des Hotels gültig sind. Wenn auf der Homepage des Hotels dieser Service aufgeführt ist gilt dies für jeden Gast der im Hotel übernachtet, egal ob als Pauschal oder Walk-in Gast. Wie gesagt dieses ist das türkische Reisegesetz.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1234534071000

    Türkische Reisegesetz mag schön und gut sein, aber es gelten jene gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Konsument die Reise gebucht hat: in Deutschland --> deutsche Gesetzgebung.

    Daher folgerichtig, nur was der Veranstalter, den man gebucht hat, beschreibt und verspricht, muss dieser einhalten.

    Theoretisch könnte es doch sein, dass der deutsche Veranstalter einen besseren Preis bekommen hat, weil er auf das - gratis - Wäscheservice verzichtet hat, oder?

    meint

    Peter

  • privacy
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    geschrieben 1234541445000

    Damit wäre die Situation ja geklärt. Herzlichen Dank, Riviera tr.

    Denn Schnuckelhase fliegt in die Türkei.

    Berichte doch mal, vermutlich ist es so - oder eben anders. ;)

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1234543235000

    Also bei diesem "Problemchen" muss ich echt schmunzeln. Über die Ernsthaftigkeit wie damit umgegangen wird. Ich stelle mir das mal in der Praxis vor:

    man gibt seinen Wäschebeutel ab und wird gefragt, zeig mal deinen voucher, mit welchem Reiseveranstalter bis du gekommen ?

    Aber auch die Hinweise auf die anscheinend so immens wichtige vollständige Hotelbeschreibung, na ja, ok ! Ob Halb- oder Vollpension, Balkon oder Terrasse, Meerblick oder nicht, ja sicher ! Aber Wäscheservice nur für "Premiumbucher" ?

    Es lebe der deutsche Grundsatz: es ist alle verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist !

    Im Mittelmeerraum sehen die Völker das Gott sei Dank ganz anders. Mein Vorschlag: Wäsche abgeben, waschen lassen, zurückbekommen und dann später hier berichten.

    Gruss Gabriela

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1234545482000

    Vielleicht findet Schnuckelhase auch ´ne schnuckelige Türkin, die ihm gern die Schiesser wäscht?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • ADEgi
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    geschrieben 1234699776000

    Hallo,

    also ich muß mich doch sehr über Gabriela wundern. Gerade lese ich in einem anderen Thread, wie böse doch die Reisebüros wieder sind. Im nächsten, wie kundenfeindlich doch die AGB's der Veranstalter wären und hier steht geschrieben, daß es doch eigentlich egal ist, was in den katalogen steht.

    Zumindest eine klare Linie kann Dir keiner unterstellen.

    Es gilt die Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters. Und wenn dem Kunden der eine, oder andere Punkt wichtig ist, dann macht es durchaus Sinn eventuell etwas mehr auszugeben und bei einem anderen Veranstalter zu buchen. Eine Wertung steht hier keinem zu.

    Somit habe ich zwar höchstwahrscheinlich keine andere Reise, denn meist werden die Leistungen vor Ort identisch sein. Jedoch habe ich halt beim einen Vernstalter die Möglichkeit fehelndes wieder einzufordern, bzw. eine Erstattung für nicht erbrachte Leistungen zu erhalten.

    Das Ganze ist Reiserecht "pro Kunde" und wird von unserem obersten Reisebüro- und Resieveranstalterkritiker als "Problemchen" abgetan.

    Da versteh' noch einer die Welt!

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1234774369000

    Ja, liebe Gabriela, alles gibt es: z. B. wird man in manchen südlichen Ländern gefragt, zu welcher Reisegruppe man gehört, wenn man frühstücken geht. Weil nämlich Gruppe A de luxe gebucht, und Gruppe B normal... da gibt es dann zwei Frühstücksräume - wann ich das zum letzten Mal persönlich miterlebt habe? 2007 im Sommer ...

    Da gibt es doch glatt Hotels, die haben beispielsweise all inclusive und Halbpension ...

    Man muss dabei übrigens nicht den Voucher vorweisen, sondern das rote, grüne oder gelbe Armbändchen oder eine Plastikkarte...

    Dein Vorschlag - waschen lassen usw. - ist schon ok. Aber die betroffene Person sollte nachher bitte nicht lamentieren, wenn sie z. B. dafür extra zu bezahlen hatte. Wenn sie nicht extra zu bezahlen hatte, dann ist es eben entweder doch für alle inklusive oder es ist eben Sache des Hotels, es zu kontrollieren.

    Aber sei beruhigt, liebe Gabriela, gerade die Türken verstehen ihr Geschäft. Wenn da etwas zu bezahlen wäre, dann verlangen die es auch!

    Meint

    Peter

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