@DerCaveman sagte:
Peter, ich glaube, du machst hier einen Denkfehler. Ein bezahlter Reisegutschein ist doch rechtlich erst einmal nichts anderes als eine Anzahlung. Mit dieser wird dann die gebuchte Leistung teilweise oder auch ganz bezahlt.
Nein, eine Anzahlung könnte es ja nur dann sein, wenn schon eine bestimmte Leistung damit gebucht wäre. Ist aber nicht.
@DerCaveman sagte:
Handelt es sich bei der Leistung um eine, fuer die ein Sicherungsschein vorgeschrieben ist, macht es imo keinen Unterschied, ob die nun mit einem Gutschen, mit Bargeld, mit Kreditkarte oder mit Muscheln bezahlt wurde.
Habe ich auch so in meinem Beitrag geschrieben.
@DerCaveman sagte:
Oder geht es um den Gutschein selbst? Also "Gutschein ueber x Euro, einzuloesen fuer eine beliebige Reise aus unserem Angebot"? Fuer den gibt es natuerlich so lange keinen Sicherungsschein, bis die Leistung selbst feststeht und es sich bei dieser dann auch tatsaechlich um eine sicherungsscheinpflichtige handelt. Eine Anzahlung (=Gutschein) fuer ein beliebiges und nicht naeher definiertes Produkt aus dem Hause des Anbieters kann imo noch keine Sicherungsscheinpflicht ausloesen, da ja noch gar nicht feststeht, um welches Produkt es sich letztendlich handeln wird.
Genau, so habe ich es auch in meinem Beitrag beschrieben
meint
Peter