• gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1290007064000

    Stuttgart21 lässt grüssen. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben über 100 Passgiere von Ryan-Air in Belgien gestern einen Flieger nicht verlassen, weil er statt des Zielflughafens einen anderen airport aus was aus welchen Gründen auch immer angeflogen hat. Die Besatzung hat den Flieger verlassen, die Türen abgeschlossen. Nach 4 Stunden sollen die Passagiere den Flieger verlassen haben und in Busse eingestiegen sein, die sie in den 350 km entfernten ursprünglichen Zielort gebracht haben.

    Mal von mir ohne Kommentar, aber das Volk meldet sich. Ob richtig oder falsch will ich nicht entscheiden.

    Gruss Gabriela

  • traveller4073
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    geschrieben 1290008988000

    Alter Hut, liebe Gabi - und gehört außerdem ins ryanair Forum; wo es auch schon steht ;) !

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • Kourion
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    geschrieben 1290012771000

    Huh, das könnte manche Urlauber im Flieger aber auf dummer Ideen bringen:

     

    Hungersteik im Flieger wegen Gummi-Brötchen  :shock1:    :laughing:

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernhard707
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    geschrieben 1290015291000

    Der Hungerstreik würde vermutlich keinen sehr nachhaltigen Eindruck hinterlassen, zumal die teilnehmenden Parteien sich noch in die Gummi- oder Pappbrötchen Fraktionen auseinander splitten würden.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • CaptainJarek
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    geschrieben 1290016572000

    @gabriela_maier sagte:

    Mal von mir ohne Kommentar, aber das Volk meldet sich. Ob richtig oder falsch will ich nicht entscheiden.

    Kannste auch nicht, das Verhalten werden Richter zu entscheiden haben ... und da kann ich Dir schon sagen, dass es sicher nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfte die Flughafenfeuerwehr und -polizei mit so einem Käse von der eigentlichen Arbeit abgehalten zu haben. ( um den Bogen zum Thema "Reiserecht" zurückzuspannen ).

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1290018261000

    Ich wußte nicht, das der Captain auch Professor für belgisches Strafrecht ist.

  • traveller4073
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    geschrieben 1290018569000

    man lernt eben nie aus, chepri ;) . nicht nur unsere frau maier ist fix in sämtlichen rechtsbelangen zwischen ärmelkanal und ural :laughing:

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • CaptainJarek
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    geschrieben 1290023032000

    Bin halt immer für Überraschungen gut ... aber um in dieser Angelegenheit Konsequenzen für die Passagiere abzuleiten ... dafür bedarf es wohl keiner Professur, oder?

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gastwirt
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    geschrieben 1290023493000

    @CaptainJarek sagte:

    Bin halt immer für Überraschungen gut ...

    Echt? es würde mich überraschen, im Thread "Rückflug selbst bezahlt", eine GUTE Antwort von dir zu lesen :p

  • chepri
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    geschrieben 1290024231000

    Mal ganz abgesehen davon, dass wir ja kaum fakten haben, wie das alles abgelaufen ist, außer einer Agenturmeldung, die mehr oder weniger aufbereitet von verschiedenen Medien verbreitet wurde, frage ich mich (wenn es in Deutschland passiert wäre) welche Straftatbestände in Frage kommen könnten. Dann könnten wir klären, ob es sich um Offizial- oder Antragsdelikte handelt und wer im letzteren Fall Antragsberechtigter sein könnte und ob er überhaupt Interesse hat, diesen Antrag zu stellen. Strafrecht ist meist etwas komplizierter als Reisevertragsrecht.

    Schwierig könnte es auch werden, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen und wer daran ein Interesse hat. Ryanair?

    Bis zur Klärung und Bekanntgabe weiterer Fakten empfehle ich als Unterhaltungslektüre das Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1995 (AZ 1 BvR 718/89), das die Frage beantwortet, ob eine bloße Sitzblockade den Straftatbestand der Nötigung erfüllt. (Tut sie nicht, sagten die Karlsruher Richter)

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