Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr bedeutet diese Abkürzung - und steht für einen wirklichen Segen für jene Passagiere, die keinen Rechtschutz besitzen oder keine Provisionen an Inkassounternehmen vergeuden möchten.
Die SÖP vertritt die Interessen von Flug-, Bahn- oder Busreisenden im Falle erfolgloser Ausgleichsfoderungen an die Beförderer.
Zu beachten sind bei der Inanspruchnahme der SÖP Dienstleistung folgende Kriterien:
- Die Einrede beim Beförderungsunternehmen muss abschlägig beschieden worden sein.
- Das Beförderungsunternehmen muss sich als Mitglied dem Trägerverein angeschlossen haben.
Die Aufgabe:
Die Schlichtungsstelle soll streitige Fälle zwischen Passagier und Beförderungsunternehmen vorgerichtlich klären und einen Lösungsansatz herbeiführen.
Die Verfahrensdauer ist (noch!?) erheblich kürzer als vor Gericht, man erhält hochkompetenten Beistand und es kostet nichts.
Etliche Hilfestellungen sind direkt schon auf der Homepage abrufbar, eine großartige Einrichtung mit anscheindend noch immer nicht so ganz breiten Bekanntheitsgrad.