• Gabi01
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1131021189000

    Hallo,

    wir haben Urlaub auf Fuerteventura gemacht. Vor dem Hotel war kein Strand, es war eine einzige Steinschicht vorhanden. Es stand zwar im Katalog, wenige Meter zum Sandstrand, aber diesen konnte man nur bei Ebbe und sonst mit Kletteraktionen über Felsen, die nicht ungfährlich waren, erreichen.

    Zudem kam noch das die vorhandene Klimaanlage im Restaurant, Fitness und Wellnessbereich die ganze Zeit über kaputt war. Es stand zwar nichts von der Klimaanlage im Katalog, aber sie war vorhanden. Ich vergleiche das mit dem Licht im Zimmer. Es ist ja auch vorhanden, wird aber nicht seperat im Katalog beschrieben, aber wenn man kein Licht hat, kann man es doch bemängeln, oder?

    Vielleicht kann mir jemand bei den zwei Themen helfen.

    Gruß Gabi

  • jaykayham
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    geschrieben 1131024074000

    hallo, welches Hotel, welcher Reiseveranstalter- muss mich mal reinlesen!

    ...dann könnte ich auch ggfs. mehr sagen! :D

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • mosaik
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    geschrieben 1131045637000

    bezüglich Klimaanlage ist es leider nicht so wie mit dem Strom.

    Sie muss nur funktionieren, wenn sie der Reiseveranstalter in seinem Katalog angeführt hat.

    Anders rum: der Veranstalter haftet nur für Leistungen, die er verspricht.

    Alle anderen Punkte könnten einen Reisemangel darstellen, vorausgesetzt, man hat sich bei der örtlichen Reiseleitung beschwert und Abhilfe verlangt.

    Anders rum: wenn man selbst nicht ins Fitnessstudio gehen wollen, nur gesehen hat, dass es nicht in Ordnung war, bekommt man noch kein Geld zurück.

    Gruß

    Peter

  • jaykayham
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    geschrieben 1131045954000

    @'mosaik' sagte:

    Anders rum: wenn man selbst nicht ins Fitnessstudio gehen wollen, nur gesehen hat, dass es nicht in Ordnung war, bekommt man noch kein Geld zurück.

    Hi Peter, ich verstehe dich leider nicht so ganz... wie will der reiseveranstalter wissen, ob jemand das Fitnesscenter benutzt oder nicht? wenn das Fitnesscenter definitiv kaputt war, dann bekommt jeder gast sein geld zurück- egal ob sportler oder nicht...

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1131053285000

    [/quote]Hi Peter, ich verstehe dich leider nicht so ganz... wie will der reiseveranstalter wissen, ob jemand das Fitnesscenter benutzt oder nicht? wenn das Fitnesscenter definitiv kaputt war, dann bekommt jeder gast sein geld zurück- egal ob sportler oder nicht...[/quote]

    Das ist zwar ein logischer Einwand - aber genauso logisch wäre es, daß man bei der Reiseleitung das nicht nutzbare Fitnessstudio meldet, wenn man es wirklich nutzen will, und um Abhilfe (z. B. Reparatur, Nutzung des Fitnessstudios im Nachbarhotel, Hotelwechsel, etc. Auch eine Kompromisslösung wie z. B. 2 Tage Mietwagen, 1 Ausflug, ein gewisser Geldbetrag, welcher bar von der Reiseleitung ausgezahlt wird, etc. ist möglich.) bittet. Erst, wenn das Abhilfeverlangen nicht erfüllt werden kann, besteht ein Erstattungsanspruch. So sehen das jedenfalls die hiesigen Gerichte. Dem Reisenden obliegt also eine Schadensminderungspflicht, d. h., er muss dem Reiseveranstalter die Chance geben, in angemessener Zeit (in der Regel 24 Stunden) Abhilfe zu schaffen. Wird das fehlende Fitnessstudio vor Ort nicht oder erst kurz vor der Abreise angezeigt, ist davon auszugehen, dass der Gast es auch nicht nutzen wollte.

    Anderes Beispiel:

    Wenn ein kinderloses Ehepaar in seinem Urlaub feststellt, daß die im Katalog ausgeschriebene Kinderanimation nicht stattfindet, besteht kein Erstattungsanspruch, da das "kinderanimationsfähige Alter" in hiesigen Kulturkreisen bei Ehepaaren meist deutlich überschritten ist. Hätte es ein Kind dabei gehabt, bestünde sehr wohl ein Anspruch.

  • mosaik
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    geschrieben 1131118195000

    @'jaykayham' sagte:

    Hi Peter, ich verstehe dich leider nicht so ganz... wie will der reiseveranstalter wissen, ob jemand das Fitnesscenter benutzt oder nicht? wenn das Fitnesscenter definitiv kaputt war, dann bekommt jeder gast sein geld zurück- egal ob sportler oder nicht...

    Der Unterschied liegt darin:

    reklamiert ein Kunde vor Ort bei der Reiseleitung, dass er den Fitnessraum nicht benutzen kann, steht ihm eine Entschädigung wegen Reisemangel zu. Der Veranstalter kann da nicht mehr überprüfen, ob er tatsächlich wollte oder nicht.

    Reklamiert aber ein Kunde erst zu Hause im Rahmen anderer Mängel, die er von der Reiseleitung bestätigt bekommen hat, kann er nur die reklamierten Mängel geltend machen.

    Theoretisch natürlich schwer auseinander zu halten. Aber es ist so.

    Gruß

    Peter

  • Gabi01
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    geschrieben 1131182325000

    Bei uns war es so, das wir die Mängel zwar am zweiten Tag gemeldet haben, aber es uns erst schriftlich am vorletzten Tag haben bestätigen lassen. Jetzt sagt der Veranstalter, am ersten Tag hätte man noch Abhilfe schaffen können, in dem man das Hotel wechselt. Wir haben ja Bescheid gegeben, aber haben es halt est schriftlich vom vorletzten Tag. Pech gehabt sagt der Veranstalter.

    Das Hotel hieß übrigens Barlovento , Fuerteventura, Costa Calma. :disappointed:

  • mosaik
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    geschrieben 1131217151000

    Ja, das ist blöd. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Meldung alleine noch nicht ausreicht (...), sondern man muss auch Abhilfe verlangen.

    Da haken natürlich die Veranstalter dann gerne ein. Meldung ja, aber ihr habt ja nichts verlangt...

    Daher mein Rat: bei einer Meldung eines Mangels stets im selben Atemzug ABHILFE verlangen! DANN muss auch eine spätere schriftliche Bestätigung sich auf die erste Meldung mit Verlangen nach Abhilfe beziehen.

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
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    geschrieben 1131299772000

    @'mosaik' sagte:

    Ja, das ist blöd. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Meldung alleine noch nicht ausreicht (...), sondern man muss auch Abhilfe verlangen.

    Da haken natürlich die Veranstalter dann gerne ein. Meldung ja, aber ihr habt ja nichts verlangt...

    Daher mein Rat: bei einer Meldung eines Mangels stets im selben Atemzug ABHILFE verlangen! DANN muss auch eine spätere schriftliche Bestätigung sich auf die erste Meldung mit Verlangen nach Abhilfe beziehen.

    Gruß

    Peter

    @ Peter mosaik

    Also, Entschuldigung, wenn ich mich mal wieder einmische!

    Es kann ja sein, daß es so gehandhabt wird, Peter, daß ein Veranstalter dann einen seiner Rechtsverdre äh anwälte vorschickt, um sich mit einem solchen Mätzchen aus der Verantwortung zu ziehen.

    Aber wenn ich so etwas lese, schwillt mir wirklich der Kamm. Wenn ein Reisegast zu Beginn seines Urlaubs einen Mangel rügt, dann dürfte doch wohl klar sein, daß er das tut, damit der Mangel behoben wird. Sonst könnte er es ja lassen. Wenn ich solche Spiegelfechtereien lese, verstehe ich die Welt des Pauschalurlaubs überhaupt nicht mehr, soll eigentlich jeder Pauschalurlauber, bevor er losfährt, einen Kurs in Reiserecht belegen, um die Finten der Veranstalter parieren zu können?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • jaykayham
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    geschrieben 1131308183000

    ...da kann ich eine passende geschichte erzählen. Hatte einen netten urlaub mit einem großen reiseveranstalter aus hannover (3 buchstaben ;) )- und bei mir das gleiche...

    Habe gleich die Mängel bei der Reiseleitung gerügt (kein strom im zimmer, keine klimaanlage etc.) und dem Reiseleiter eine Mängelliste zukommen lassen! Der hat ganze 2 woche gebraucht um diese liste mir unterschrieben zurückzugeben; mal im Büro vergessen, mal im Auto liegen gelassen und nie das versprechen eingehalten, dass die liste am nächsten tag an der rezeption liegt! Geschweige sich um mich gekümmert! Trotzdem hat der Reiseveranstalter ein einsehen gehabt und hat mir für die Tage ohne Strom/Klimaanlage etc. eine Entschädigung gezahlt!

    Schreib doch noch einmal der veranstalter an und schilder den dein problem! Das du nicht wusstest, dass du auf einen Wechsel BESTEN MUSS- du dachtest einfach, der Reiseleiter kümmert sich um dein Anliegen- aber von dem hast du ja nichts mehr gehört (oder?)!

    PS: habe mir den katalogtext von alltours auf der zunge zergehen lassen:

    1.Klimaanlage: du hast keinen Anspruch da im Katalog steht, Speisesaal klimatisierBAR! es ist also möglich, aber der Hotelier kann nach eigenem Ermessen die Klimaanlage an-oder ausschalten!

    2.Strand, wenig Chancen auf Erfolg. Es steht im Text: Hotel liegt am Meer, Strand 400m... man hat damit keinen anspruch auf einen strand vor der Tür. im Katalog-Deutsch wir "am meer" auch mit "auf klippen", oder "an der (steil-)küste" übersetzt...

    3.Fitneßraum: gute chancen, da der im katalogtext angepriesen wird! allerdings reichen schon Hanteln und Springseil aus, um einen Fitneßraum einzurichten!

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
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