• JürgenW
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    gesperrt
    geschrieben 1131310522000

    @'Gabi01' sagte:

    Das Hotel hieß übrigens Barlovento , Fuerteventura, Costa Calma. :disappointed:

    Hallo Gabi,

    ich habe 4x im ehemaligen RIU-Hotel nebenan gewohnt und kenne die Strandverhältnisse dort. Einmal, ich glaube das war Weihnachten 1998, hatten sich so viele Gäste bei der TUI-Reiseleitung über die Steine beschwert, dass die Schecks über 150 DM Entschädigung ausgehändigt haben...

    Statt dort stundenlang Schlange zu stehen, bin ich lieber - wie gewohnt - zum großen Strand gegangen und habe mir abends erzählen lassen, wie es war...

    Nach meiner Rückkehr habe ich dann im Reisebüro Bescheid gesagt, die mir diesen Scheck ohne Mühe besorgt haben, ohne dass ich dafür eine Beschwerde bei der Reiseleitung eingereicht hatte...

    Ob sowas heutzutage noch klappt, halte ich für unwahrscheinlich.

    Gruß

    Jürgen

    Enttäuschung ist das Ende einer Täuschung
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1131351720000

    @'salvamor41' sagte:

    Aber wenn ich so etwas lese, schwillt mir wirklich der Kamm. Wenn ein Reisegast zu Beginn seines Urlaubs einen Mangel rügt, dann dürfte doch wohl klar sein, daß er das tut, damit der Mangel behoben wird. Sonst könnte er es ja lassen.

    ...aber leider ist es eben genau so nicht!

    Nur hingehen und sagen: bei mir geht das Wasser nicht - reicht, nach den Buchstaben des Gesetzes - nicht als Mängelrüge.

    Es muss noch deutlich zum Ausdruck gebracht werden, dass man Wasser haben will, sprich Abhilfe verlangen.

    Wir waren ja nicht beim Kunden dabei: ..hallo Sie, Reiseleitung, also das und das ist eigentlich nicht so wie ich es mir vorstellte... also, das Essen ist grauenhaft... Sie, der Tennisplatz schaut aber schlimm aus...

    --> in den Augen des Kundens mögen solche oder ähnliche Aussagen ja Reklamationen sein, aber es kommt eben darauf an, dass man eine Änderung auch tatsächlich haben will.

    Ich sehe das so: der Konsument verlangt Sicherheit für seine gebuchten Leistungen. Gut. Der Gesetzgeber schreibt ihm aber "tätige Mithilfe" vor. Auch gut. Und wenn das eben nicht geschieht, hat der andere das Recht, sich auf diese Unterlassung zu berufen. Der Kunde hat ja seinerseits in anderen Fällen wiederum das Recht, sich auf die Unterlassung beim Reiseveranstalter zu berufen (fehlende Informationspflichten, kein Hinweis auf Reisepreisänderungsmöglichkeiten usw.).

    Also in meinen Augen: gleiches Recht für alle.

    Auch lasse ich das Argument "dann muss ja jeder vorher Reiserecht" studieren, nicht gelten:

    a) die Kunden wissen ganz genau ihre Rechte, wenn es um ihre Vorteile geht - da zitieren sie dir seitenweise Gesetze. Also müssen sie auch BGB lesen können:

    § 651 c

    [Abhilfe]

    (1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

    (2) Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

    (3) 1 Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. 2 Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.

    b) Wir kennen unsere Rechte bei Wahlen, beim Autokauf, beim Umtauschen von Waren usw. --> nur beim Reisen, wo wir oft wesentlich höhere Beträge ausgeben, möchten wir auf einmal sagen: ja, das können wir ja nicht wissen.

    c) mal wirklich ganz einfach: ich habe ein Zimmer mit Bad gebucht, bei mir fehlt es, ich will aber ein Zimmer mit Bad!-----> reicht schon aus, um Mangel zu melden und Abhilfe zu verlangen.

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
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    geschrieben 1131357897000

    @ mosaik

    § 651 und alle anderen juristischen Finessen, die Du anführst, in allen Ehren, Peter. Wir wissen ja, daß Du als gelernter Reiseverkehrsfachmann dich damit aufgrund spezieller Kenntnisse des Reiserechts auskennst. Aber glaubst Du denn wirklich, daß sich jeder Pauschalreisegast vor Antritt seiner Reise über diese Details informiert? Ist es den Reisegästen wirklich zuzumuten, daß sie vor den schönsten Wochen des Jahres in die Niederungen der juristisch relevanten Reiseparagraphen hinabsteigen, nur um vorzubeugen, von dem Veranstalter am Ende nicht über den Tisch gezogen zu werden?

    Sollte das, was Du da geschrieben hast, wirklich die Gesinnung der Reiseveranstalter/Reisebüros wiedergeben, die Kunden nach dem Motto "Wie Du mir, so ich Dir" oder "Auge um Auge, Zahn um Zahn" zu behandeln, dann wird endgültig klar, warum sich immer mehr Urlauber mit Grausen abwenden und lieber ihre Reisen individuell gestalten und buchen.

    Was ist das für eine verschrobene Gesinnung von "Lieferanten", die nicht einsehen wollen, daß sie von den Kunden leben und nicht umgekehrt. Was ist das für ein Geschäftsgebaren, das die Kunden bei ihren berechtigten Reklamationen in den Dickicht der Paragraphen reinzieht, anstatt sich den Anliegen der Kunden wohlwollend zu öffnen?

    Dirty Harrys Spruch "Häftlinge und Pauschalurlauber haben eines gemeinsam, bei beiden ist der häufigste Satz: "Ich will meinen Anwalt sprechen!" bekommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung. Der Spruch ist Kabarett, aber trotzdem muß er ja irgendwo herkommen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
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    geschrieben 1131370210000

    ja, ja, salvamor, die Wahrheit kann manchmal grausam sein...

    wenn die Garantie abgelaufen ist, kann ich mich auch nicht darauf berufen, nicht aufs Datum geschaut zu haben...

    Aber ich verstehe dich schon: man will ja Urlaub machen. Trotzdem: die Fahrkarte muss am Entwerter vor Fahrtantritt entwertet werden, wer keinen gültigen Fahrschein hat - auch als Ausländer (Vorsicht in Rom!!!) - der muss ebenso Strafe zahlen; Falsch parken in andren Ländern - wenn der Polizist vorbei kommt, wird man zahlen müssen: Ausländer hin - Fremdsprache her...

    Lass also nicht den Kopf hängen - auch ich weiß nicht alle Fallen, in die der Mensch reinfallen kann...

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
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    geschrieben 1131383008000

    Hallo Peter,

    ich gebe mich geschlagen, Du hast gewonnen! Ihr Österreicher schafft es immer wieder, mit Charme und Schmäh zu punkten. ;)

    Aber warte, beim nächsten Mal wieder.... :D

    Gruß Salvamor

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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