• lars84
    Dabei seit: 1186272000000
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    geschrieben 1196559607000

    Hallo,

    Wie siehts das mit der Stornierung von Buchungen bei Air Berlin im Spartarif aus?

    Laut den AGBs bleibt der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft jabestehen. Kann ich denn zumindest Kerosinzuschlag und die Luftsicherungskosten zurück verlangen? Oder besteht da keine Chance?

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1196585710000

    Steuern und Gebühren sind in der Regel zu erstatten. Jedoch kann die BEarbeitungsgeühr wiederum so hoch sein, daß sich dies gegen den erstattungsfähigen Betrag aufwiegt und somit Du leer ausgehst.

    Dazu solltest Du die AGB Deiner Airline genaustens durchlesen.

    und noch was:

    Nicht jeder Tarif ist stornierbar. U.U kommst Du besser weg wenn Du den Flug verfallen lässt und im nachinein Deine Gebühren und Steueren zurückforderst.

    LG

    holzwurm

  • lars84
    Dabei seit: 1186272000000
    Beiträge: 40
    geschrieben 1196589877000

    hi, danke für die schnelle Antwort. Also in den AGBs steht folgendes:

    Spartarif:

    Wird ein gebuchter Kurz- oder Mittelstreckenflug (Entfernung zwischen Abflug- und Zielort nach Großkreisberechnung unter 3.000 Meilen) im Spartarif nicht angetreten oder storniert, bleibt der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft bestehen.

    Bei der Berechnung der Pauschalen sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt. Dem Reiseteilnehmer bleibt es nach deutschem Recht unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    Ich blick da nur nicht ganz durch.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1196590395000

    ich nehm jetzt mal ein Beispiel:

    Nettoflugpreis: 20 Euro

    Steuern und Gebühren: 50 Euro

    Gesamtpreis: 70 Euro

    Dir stehen in jedem Fall die 50 Euro zu, da die Steueren und Gebühren nur von AB an das Finanzamt und die Flughäfen weitergereicht werden.

    Die 20 Euro für den Nettopreis bekommst Du nicht mehr wieder.

    Jedoch kann von den erstattungsfähigen 50 Euro z. B. eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro abgezogen werden. Somit erhälst Du nur 25 Euro.

    Vielleicht ist es jetzt klarer.

    LG

    holzwurm

  • lars84
    Dabei seit: 1186272000000
    Beiträge: 40
    geschrieben 1196590999000

    Ja das hab ich schon verstanden. Nur muss die Bearbeitungsgebühr nicht in den AGbs stehen?

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1196596940000

    Je nach Fluggesellschaft und Tarif ist es günstiger, nicht zu stornieren.

    Statt dessen nach Ablauf des Flugtermines (ggf. nach dem Rückkehrtermin

    bei 2 gebuchten Flügen) formlos per Email oder Fax die angefallenen

    Steuern und Gebühren zurückzufordern.

    Erstattung des Kerosinzuschlags ist dagegen ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hat man kein Kerosin durch den Nichtantritt der Reise verbraucht, andererseits haben einige Fluggesellschaften diesen bereits im Basispreis integriert. Somit nicht erstattbar. Bei Air Berlin gibt es sowohl als auch

    Rückmeldungen, wonach mal miterstattet, in anderen Fällen nicht.

    Bei Fernreisen Air Berlin gibt es eine prozentuale Stornierungsstaffel

    nach Stornierung zum Abflugtermin hin.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Sentina
    Dabei seit: 1184284800000
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    geschrieben 1196701239000

    hallo, zu diesem thema nochmal.

    ich wollte ebenfalls von der fluggesellschaft ( hier: easyjet ) die gebühren & steuern bei nichtantritt des fluges zurückerstattet bekommen. hab ne mail geschrieben, antwort in 1 tag!!! nur:

    Es tut mir leid zu hören dass Sie ihren Flug nicht antreten konnten. Leider können wir Ihnen keine Erstattung von Flughafensteuern bzw. Gebühren anbieten da Ihnen für diesen Flug keine Gebühren berechnet wurden die im Falle eines nicht-Antritts ihres Fluges erstattet werden können. zitat ende.

    häää? flüge ohne gebühren und steuern?

    steh ich auf der leitung?

    die gebühren und steuern stehen doch unter dem jeweiligen flug. komisch.

    kann mich jemand aufklären bitte :frowning:

    gruß sentina.

  • jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1196704302000

    @Sentina sagte:

    die gebühren und steuern stehen doch unter dem jeweiligen flug. komisch.

    kann mich jemand aufklären bitte

    Kann mehrere Gründe haben...

    1. Easyjet schreibt in Ihren Bedingungen: ",wenn wir im Falle der Nichtbeförderung nicht verpflichtet sind, diese Steuern an eine Regierung oder Behörde zu zahlen."

    Du musst also ersteinmal beweisen, dass Easyjet deine Steuern bei Nichtantritt nicht an offizielle Stellen zahlen muss.

    2. Ebenfalls steht in den AGB's: Wir behalten uns das Recht vor, eine angemessene Servicegebühr von dieser Rückerstattung einzubehalten.

    Häufig übersteigt diese "Bearbeitungsgebühr" den Wert der einbehaltenen Steuern. z.B. 12€ Steuern gegen 20€ Servicentgelt.

    sollte easy stur bleiben, so kann man auch gerne die schlichtungsstelle-mobilitaet einschalten. ;)

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1196710074000

    Nur hilft die bei denen nicht wirklich, weil unverbindlich.......und keine Macht ....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1196854666000

    Mit Meldung an das LBA erreicht man mehr.

    LG

    holzwurm

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