Je nach Fluggesellschaft und Tarif ist es günstiger, nicht zu stornieren.
Statt dessen nach Ablauf des Flugtermines (ggf. nach dem Rückkehrtermin
bei 2 gebuchten Flügen) formlos per Email oder Fax die angefallenen
Steuern und Gebühren zurückzufordern.
Erstattung des Kerosinzuschlags ist dagegen ein zweischneidiges Schwert. Einerseits hat man kein Kerosin durch den Nichtantritt der Reise verbraucht, andererseits haben einige Fluggesellschaften diesen bereits im Basispreis integriert. Somit nicht erstattbar. Bei Air Berlin gibt es sowohl als auch
Rückmeldungen, wonach mal miterstattet, in anderen Fällen nicht.
Bei Fernreisen Air Berlin gibt es eine prozentuale Stornierungsstaffel
nach Stornierung zum Abflugtermin hin.
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