• jaykayham
    Dabei seit: 1093478400000
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    geschrieben 1196858708000

    @holzwurm sagte:

    Mit Meldung an das LBA erreicht man mehr.

    LG

    holzwurm

    Hallo, bist du sicher? würde mich mal interessieren...

    Ich kenne das LBA nur als Ansprechpartner für Fluggastrechte bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung; aber nicht bei Steuer-/Gebührenrückerstattung... :(

    LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!
  • olli_o2
    Dabei seit: 1168560000000
    Beiträge: 431
    geschrieben 1198022479000

    Um auf die Anfangsfrage zu antworten: Bei Air Berlin wird zwar keine Bearbeitungsgebühr verlangt, denn die hat Air Berlin IMHO geschickt in dem Kerosinzuschalg versteckt, denn den kriegt man auch nicht wieder. Steuern und Gebühren erstattet Air Berlin (wie alle deutschen Fluggesellschaften) aber anstandslos, ohne dass man mit dem LBA drohen muss. Das muss man nur bei den ausländischen Billigfliegern wie z.B. easyjet und Rynanair und selbst dann nützt es manchesmal nix.

  • floh1
    Dabei seit: 1189987200000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1207075516000

    Air Berlin wird dir freiwillig nix zurückerstatten!!!

    Und sie haben angefangen die zusatzkosten mit in den flugpreis einzubinden,deshalb macht es überhaupt keinen sinn etwas zurückzufordern.

    Airberlin ist ein sehr schlaues unternehmen,man beachtete mal ihr neues bonusprogramm!!!

    Buche einen flug aber fliege ihn auch!

    Du kriegst auser 10-20 euro nix zurück!anders bei condor,tui oder lufthansa.

    bei tuifly bekommst du bis auf den flugpreis alles aber auch wirklich alles zurück!!

    selbst einen flug für 0,01 euro gebucht und die 80 euro zusatzkosten ohne abzug zurückbekommen.

    Airberlin macht das nicht.

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