• migove
    Dabei seit: 1250726400000
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    geschrieben 1250767135000

    Liebes Forum, vielleicht kann mir jemand helfen.

    Ich habe letzte Woche kurzfristg eine Kreuzfahrt gebucht. 

    Die entsprechende Reisebestätigung ist mir schriflich zugangen.

    Die Reise wurde mit Kreditcarte bezahlt und am gleichen Tag wurde das Geld abgebucht. Separat habe ich separat die entsprechenden Zubringerflüge gebucht.

    Da der Reisebeginn recht kurzfristig war habe ich mehrmals den Kundenservice gebeten mir die Reisedokumente zu schicken.

    Drei Tage vor Reisebeginn erhalte ich die Nachricht, das die Reise vom Reiseveranstalter "kostenlos storniert" wird, da die Reederei dem Veranstalter die entsprechenden Kabinenkontingente nicht mehr zur Verfügung stellen kann.

    Ein gleichwertiges Reiseangbot konnte mir der Reiseveranstalter nicht zur Verfügung stellen.

    Dieser Buchungsfehler ist vom Reiseveranstalter zu verantworten.

    Abgesehen vom Reisepreis sitze ich jetzt mir folgende Kosten entstanden:

    Flugkosten und Schaden für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, da die Kündigung der Reise 72 Stunden vor Reisebeginn erfolgte. Vielleicht hat jemand einen Tipp wie ich am besten vorgehen soll.

  • schnicki-schnacki
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    geschrieben 1250770699000

    Kannst Du mit den Flügen gar nix anfangen?

    Z.B. Hotel in der Stadt buchen? Ist zwar keine Kreuzfahrt, aber eben auch kein Geld zum Fenster rausgeschmissen...

    Tut mir wirklich leid, dass Dir sowas passiert ist :disappointed:

  • Naturfee
    Dabei seit: 1152230400000
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    geschrieben 1250776314000

    Helfen kann ich dir leider auch nicht wirklich, aber ich hoffe, das hier die "Experten" noch was dazu schreiben.......

    72 Stunden vor Reisebeginn die Reise stornieren? Also sorry, da habe ich Mühe damit!

    Langsam kommt es mir so vor dass die RV alle Rechte haben, und wir Urlauber keine!

    Du bekommst natürlich das Geld für die Kreuzfahrt zurück, aber eben.....die Flüge.......man sitzt quasi schon auf gepackten Koffern und dann können die einfach sagen: " ätsch, umsonst gefreut"?

    Bin ja gespannt was die Experten hier dazu sagen, ich wäre an deiner Stelle stinkesauer, aber eben, wie da weiter vorgehen wüsste ich auch nicht!

    Also wer immer einen Tip hat, haut in die Tasten :kuesse:

    LG Naturfee

  • Lilian1507
    Dabei seit: 1173916800000
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    geschrieben 1250777675000

    Meines Wissens - ich bin kein Anwalt - ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Kosten für die Flüge bzw. deren Stornierung zu übernehmen und darüber hinaus Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu leisten.

    Ob Du Deine Forderungen allerdings ohne die Hilfe eines Anwaltes durchsetzen kannst, kann ich nicht beurteilen.

  • soedergren
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    geschrieben 1250778519000

    Hallo zusammen,

    nein, die RVs haben nicht alle Rechte und die Urlauber keine. Dass es hier trotzdem versucht wird, heisst ja nicht, dass es so rechtens ist.

    Hier wäre allerdings erst einmal die Frage, ob es sich wirklich um einen RV oder ein RSB handelt. Veranstalter ist bei einer Kreuzfahrt  häufig die Reederei.

    Dann ist solch ein kostenfreies Storno so kurz vor Abreise für den RV nur bei besonderen Umständen möglich (z.B. höhere Gewalt).

    Ein RV kann sich zwar bei entsprechendem Hinweis auch ein kostenfreies Storno wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vorbehalten; dies ist ja aber hier nicht der Stornogrund und zudem müßte dann auch deutlich früher storniert werden.

    ME hat der RV hier durchaus eine über den Reisepreis hinausgehende Schadenersatzpflicht. Allerdings wird, wenn der RV/das RSB sich querstellt, dir hier nur der Ganz zum Anwalt übrig bleiben.

    Gruß,

    soedergren

  • migove
    Dabei seit: 1250726400000
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    geschrieben 1250784914000

    Ich danke euch erstmal, für eure Einschätzungen.

    In der Tat ist es so, das dem Reiseveranstalter ein "Buchungsfehler" unterlaufen ist,

    da er zu spät der Reederei die Reiseanmeldung geschickt hat:

    Der Reiseveranstalter hat mir eine verbindliche Reisebuchung zugeschickt und die Ablauffristen der Reederei nicht beachtet. Für diesen Buchungsfehler ist allein der Reiseveranstalter verantwortlich. So sehe ich das! Bitte korrigiert mich, falls ich das falsch sehen sollte.

    Falls ich einen Anwalt einschalten sollte, wäre die Frage, an welchem Ort es sinnvoll wäre, da der Amtssitz des Reiseveranstalers ist Montabauer ist und ich in Mainz wohne.

    Könnte mir da jemand einen Tipp geben.

  • bernhard707
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    geschrieben 1250786183000

    Gerichtsstand ist der Amtssitz des Veranstalters, ggfls. wird der eigene Anwalt einen Korrespondenz-Anwalt dort involvieren.

    Allerdings ist Mainz - Montabaur nun auch nicht gerade eine weite Strecke.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1250788064000

    Ein Gewerbeunternehmer hat keinen "Amtssitz"

    Ist doch kein Amt.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1250788247000

    und Du dist d...! das ist "amtlich" :laughing: :kuesse:

  • migove
    Dabei seit: 1250726400000
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    geschrieben 1250845686000

    Hallo Soerdergen,

    vielen Dank für deinen Beitrag. Ich schätze, du hast es genau auf den Punkt gebracht:

    Hat der Reiseveranstalter eine über den Reisepreis hinausgehendeSchadensersatzpflicht in Bezug auf die entstandenen Transferkosten(Flugkosten) zum Zielhafen, wenn eine Reisebestätigung schon vorlag und er 3 Tage vor Reisebeginn diese storniert?

    Trage ich alleine dieses Kostenrisiko?

    Vielleicht findet sich jemand im Forum für diese Fragetellung?

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