• Urlaubsreif 989
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    geschrieben 1381523873000

    Hallo und guten Abend,

    ende August in diesem Jahr wollten ich und mein Freund nach Tunesien reisen.

    Wir haben über ein Reisebüro gebucht.

    Tickets hatten wir nach erfolgreicher Anzahlung auch erhalten.

    Der letzte Abschlag musste noch bezahlt werden. Am 21.08 war die Frist. 

    Ich habe am 21.08 mit einem Mitarbeiter vom Reiseveranstalter gesprochen, dass wir das Geld 1 Tag später einzahlen und wir als Bestätigung den Überweisungbeleg per Fax zusenden. Dieses wurde dann auch Planmäßig eingehalte.

    10 Tage später sollte der Urlaub dann los gehen. 

    Wir mussten zum fast 2 Std entfernten Flughafen fahren. 

    Aber....wenn man in Urlaubsstimmung ist, ist das ja kein Problem...

    Am Flughafen angekommen wurde wir nun überrascht.

    Die Reise wurde am 26.08 vom Veranstalter storniert.

    Nun standen wir da...keiner konnte uns weiter helfen. Die einzige möglichkeit war es

    gewesen wieder Nachhause zu kommen und am nächsten Werktag das Reisebüro aufzusuchen. Die Damen von Reisebüro hat zwecks Stornierung nichts vom Veranstalter erhalten.

    Nun haben wir ein Beschwerdebrief eingereicht.

    Heute nach 6 Wochen, kam dann die Antwort, dass die Reise storniert wurde weil das Geld nicht rechtzeitig kam. 

    Jedoch haben wir weder eine Stornorechnung, Email, Anrufe sonstiges erhalten. Wir wurden über diese Stornierung nicht informiert. 

    Jetzt ist das ganze Geld weg (naja 160 Euro haben wir zurück bekommen von 1140Euro viel Geld für ein Junges paar)

    Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Es geht ja nicht nur darum das der Urlaub geplatzt worden ist sondern auch und mehr kosten die entstanden sind. 

    Hat einer ein Tipp ob ich noch was erreichen könnte? 

    Vielen Dank im Voraus

  • maximoritz
    Dabei seit: 1162252800000
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    geschrieben 1381530514000

    Ich denke, wenn wirklich alles so abgelaufen ist, wie du es hier schreibst, hat man euch übel mitgespielt. Leider bin ich reiserechtlich nicht so firm, daß ich dir hier helfen könnte.

    Es gibt aber hier im Forum user, die bei unberechtigten Forderungen an RV`s sofort im Duett auftreten. Vllt. können sie dir ja Tipps geben, was ich hoffe für dich.

    Thomas

  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1381531779000

    Der letzte Abschlag musste noch bezahlt werden. Am 21.08 war die Frist.

    und genau diese Frist wurde vom TO nicht eingehalten

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • maximoritz
    Dabei seit: 1162252800000
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    geschrieben 1381532351000

    Abgesehen davon, dass er den RV über den einen Tag Zahlungsverzug informiert hat und er sich damit einverstanden erklärte, berechtigt das den RV vllt. sogar die Reise zu stornieren( was ich nicht weiß, aber bezweifele). Aber es berechtigt den RV auf keinen Fall dazu, den Kunden bis zu seiner Ankunft am Flughafen im ungewissen zu lassen. Was sollen das denn für Methoden sein? Man sollte sich einmal in die Lage des TO versetzen.

    Thomas

  • C.+S.
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    geschrieben 1381534403000

    "Urlaubsreif 989:

    Tickets hatten wir nach erfolgreicher Anzahlung auch erhalten."

    Tickets???  Wirklich?

    Im Normalfall bekommt man die tatsächlichen Reiseunterlagen, Voucher oder was auch immer grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang und zwar immer noch - zumindest wenn ein normales Zeitfenster zur Verfügung steht - mit der guten alten Post oder man holt sie im Reisebüro ab.

    Wahrscheinlich habt Ihr nur eine Reisebstätigung mit Angabe der gebuchten Leistung bekommen?

    "Urlaubsreif 989:

     Der letzte Abschlag musste noch bezahlt werden. Am 21.08 war die Frist. "

    Ganz ehrlich, ich hab so eine Restzahlung (war allerdings "nur" Hotel) auch schon mal 2, 3 Tage verschusselt - kann mich nicht genau erinnern, meine aber, ich hätte eine freundliche Erinnerung per Mail bekommen. Behaupten möchte ich dass jetzt aber nicht.

    Nichts desto trotz bekam ich - nach Verbuchen des verspäteten Zahlungseingangs - ganz regulär und problemlos meine Reiseunterlagen.

    Das alles hilft dem TO nicht weiter, aber ich habe den Eindruck, dass hier möglicherweise ein paar Details der Geschichte fehlen könnten.

    VG

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1381534715000

    Überweisungen dauern je nach Bankverbindung ja ein, zwei, drei Tage. Wenn jetzt am Tag nach der Fälligkeit erst die Überweisung getätigt wird, das ungeschickterweise auch noch nach Buchungsschluss für diesen Tag, die Laufzeit noch zwei Tage ist, evtl ein Wochenende dazwischen, schon ists passiert.

    Das - in diesem Fall eh sehr großzügige, weil nur 10 Tage vor Abreise gesetzte - Fälligkeitsdatum ist ja kein "Einsendeschluss" sondern das Datum an dem das Geld bereits auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben sein soll. Wenns sehr pressiert, dann gibts ja immer noch die Eilüberweisung. Die ist auf alle Fälle billiger als ein Storno....

    Was sagen denn die AGB? Warum hat man sich nach der verspäteten Zahlung nicht erkundigt, ob denn das Geld eingegangen ist?

  • ginus
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    geschrieben 1381539503000

    Also irgendwie komme ich mit den ganzen Angaben von Urlaubsreif989 nicht ganz klar.

    Ihr habt zwar im Reisebüro (stationär?) gebucht, solltet aber vereinbarungsgemäß an den RV direkt zahlen? Ich kenne es eigentlich so, dass das Reisebüro Inkassovollmacht hat. Das war bei euch dann demzufolge anders/nicht so.

    Mich wundert auch, dass der Reiseveranstalter bei so kurzem Zahlungsziel sich überhaupt mit Zahlung auf Rechnung begnügte und nicht Lastschriftzahlung einforderte.

    Leider gibt uns der TO so gut wie keine Fakten an die Hand aus denen man was Relevantes entnehmen könnte (Name des RV/wann gebucht/vereinbarte Zahlungsform etc, etc.). Dennoch meine ich mal ganz vorsichtig eine Kündigung ohne vorherige Mahnung dürfte nicht so einfach möglich/rechtens sein.

    Schon gar nicht möglich ist, dem Kunden bzw. seinem Reisebüro die Kündigung NICHT  zukommen zu lassen, sondern einfach die Leistungen zu verweigern und beim Leistungserbringer zu kündigen. Welche Daten hatte denn der RV von dir (Telefon/email/Fax???). Hattet ihr den Banküberweisungsbeleg als bankbestätigte Version übermittelt, stand die BuchungsNr. wegen der Zuordnungsbarkeit mit dabei?

    ginus

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  • bernhard707
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    geschrieben 1381539684000

    Zusammengefasst, die Restzahlung ist verspätet eingegangen, eine telefonische Vereinbarung mit einem Mitarbeiter (Call Center) des Veranstalters ist nicht belegbar, ebenso wenig wie ein Überweisungsbeleg per Fax auch nur ansatzweise anerkannt werden kann.

    Unverständlich hingegen, dass der RV die Stornierung nicht mitgeteilt hat, möglicherweise ist die mail im Spam Ordner gelandet (?)... 

    Aber ich denke auch, @Urlaubsreif hat nur einen Teil der Geschichte geschildert.

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  • ginus
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    geschrieben 1381540451000

    Eine verspätete Zahlung ist dann nicht mehr schädlich, wenn der RV zu einem Zeitpunkt also hier am Tage der eigentlichen Fälligkeit (genaues was/wann/wo fällig war, ist aber aus den vagen Angaben von Urlaubsreif auch nicht zu entnehmen) telefonisch eine andere/spätere Zahlung eindeutig akzeptierte.

    Was sagt denn die AGB des RV zu den Folgen einer verspäteten Zahlung aus?

    Ich stimme mit bernhard707 allerdings voll überein: es ist eine Frage der Beweisbarkeit.

    Ginus

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1381541521000

    Keine Ahnung ob meine Meinung rechtlich richtig ist, aber wenn jemand meine verspätete Zahlung nicht akzeptiert und deswegen die vereinbarte Leistung nicht erbringt, dann kann er mein verspätet überwiesenes Geld nicht trotzdem einsacken.

    Ausser das steht in den AGB's, wobei es selbst dann interessant wäre ob so eine Klausel einer gerichtlichen Überprüfung stand halten würde.

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