@mkfpa + Urlaubsreif
Da du die AGB ansprichst - dort ist bei einem x-beliebigen RV zu lesen:
"Bei Buchungen, deren Abreise innerhalb der nächsten 28 bis 15 Tage liegt, hat der Kunde den Reisepreis bis 10 Werktage vor Abflug bei uns eingehend zu leisten."
Quelle: traveltainment.de
... was m. E. bedeutet, dass das Geld bereits am 21.8. auf dem Konto des RV hätte sein müssen. Schließe mich hier @Mam62 an.
Und ich gehe davon aus, das @Urlaubsreif unter diesen Punkt fällt = kurzfristig gebucht hat, da ansonsten die Restzahlung 28 Tage vor Reiseantritt beim RV eintreffen muss.
@Urlaubsreif
Da auch mir einiges unklar ist, hier noch ein paar Fragen :
1. Ist es richtig, dass du bereits nach Überweisung der Anzahlung Flugtickets, Hotelvoucher, etc. erhalten hast ?
2. Stichtag für (das Eintreffen der) Restzahlung war Mittwoch, der 21.8. An diesem Tag hast du das Geld nicht überwiesen, aber mit einer MA (Hotline) des RV telefoniert. Hast du deren Namen vermerkt ? Hast du einen Beweis dafür, dass dieses Gespräch (einen Tag verspätet überweisen) stattgefunden hat ?
3. Überweisung erfolgte am Donnerstag, dem 22.8. An diesem Tag wurde auch das Fax verschickt... so habe ich es verstanden. Hast du an diesem Tag noch einmal über die Hotline die MA des RV kontaktiert, nachgefragt, ob Fax, etc. angekommen ist, die Sache klar geht ?
Zu 2. und 3.:
M. E. wäre es besser gewesen, diese Art der "Verhandlungen" über dein örtliches RB laufen zu lassen, dessen MA vllt. über die Hotline hinaus mit den entsprechenden Zuständigen hätten reden können... denn (s. Posting an @mkfpa) m. E. warst du mit der Zahlung viel zu spät dran.
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Nicht verständlich ist - wie schon mehrmals hier geschrieben - das Fehlen des Stornierungsbescheides bzw. - vorausgehend - eine Zahlungserinnerung / - mahnung, ev. eine Nachfristsetzung.