hc9966,
hast du die reise kostenlos stornieren können ( aufgrund des reisehinweises / notstand ) in ägypten ?
falls ja, würde die nichterstattung der gebühren auch gegen mein rechtsverständnis verstossen. ich darf dir sagen, mein rechtsverständis ist von berufs wegen schon recht gut
frag dienstag mal deinen anwalt, ob hier nicht 651j bgb zieht und die agbs in bezug auf die nichterstattung eh für die katz sind
und lass dich nicht ärgern, es gibt halt menschen die lassen sich alles gefallen und scheuen den gang vors gericht.... damit rechnen konzerne aller art.
man hat natürlich immer seine ruhe, wenn man zu allem ja und amen sagt. kostest halt nur die eigene kohle