So, hier ist der angesprochene Teil des gelöschten Postings von @hc9966:
@hc9966 sagte:
Ich kann dir sagen was die telefonische Beratung bei der Rechtschutz gebracht hat, ist eigentlich so wie ich es vermutet habe, die AGB müssen bei Abschluss vorliegen. Beweislast liegt beim Verkäufer. Ein 2. Argument ist auch noch was schon angesprochen wurde, § schlag mich tot, Unruhen im Zielland, Flugausfall uU durch den Verkäufer.
Gibt aber auch gute Gegenargumente, man kauft keinen Sitzplatz, sondern es ist lediglich eine Servicegebühr die man zahlt, der Platz selber wird nicht verkauft, die Leistung wurde demnach ja erbracht.
Das ist ein komplexes Thema und nicht so einfach zu beantworten, schon garnicht mit den Worten, steht ja auf der Homepage, AGB müssen nicht immer richtig sein sondern können auch gegen geltende Gesetze verstossen, siehe sehr viele Mietverträge.
Halte alle die es wirklich Interessiert auf den laufenden. Denke morgen wird aber nichts beim RA rauskommen.
Soviel zu Zensur und ähnlichen Vorwürfen!
LG
Sokrates