• AntoniaW
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    geschrieben 1252353508000

    Abiturprüfung erstmalig nicht bestanden, hiess an meiner Schule Vorbereitung auf die Nachprüfung und Bereitmachung für die Wiederholung der Klassenstufe 12, nicht 13, im nächsten (!) Schuljahr. Ob ein ggf. angeordneter "Kennenlernbesuch" der aktuellen 11ten sich vermeiden lässt, sollte mit der Schule abgesprochen werden. 

    @Lexilexi

    Ich schätze Ihre/Deine Meinung in Versicherungsfragen sehr ... Wieso sollte die zitierte Versicherung nicht greifen? Ist eine direkte Anfrage beim Versicherer wirklich sinnlos?

  • Kugelblitzin
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    geschrieben 1252364226000

    Erstmal Dank an Euch alle für die Tipps.

    Das mit dem-Schulleiter-mal-doof-fragen hatte ich auch schon gedacht. Er darf ja beurlauben... bis zu 14 Tagen.. könnte also klappen.

    Um etwas Zunder rauszunehmen : Eine Nachprüfung im eigentlichen Sinn gibt es nicht, nur die Möglichkeit, einzelne Noten durch einen zusätzliche mündliche Prüfung zu verbessern. Da aber schriftlich zu mündlich 2:1 gewichtet wird, nützt das in krassen Fällen nichts. Und mit Nicht-Bestehen wird sie automatisch in die Klasse 12 (nicht 11, beide Jahre muss sie nicht wiederholen, es sei denn, da läge das Problem, aber das sieht man vorher) zurückversetzt (sofern sie nicht ganz aufgeben will ) und dann wäre sie sofort wieder schulpflichtig... aber siehe oben...

    Jetzt haben die allerdings die Termine geändert, so dass wir besser zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung fliegen könnten .... und da kanns nur problematisch werden, wenn sie am Tag der Prüfung krank ist und den Nachschreibtermin nutzen müsste... und da müsste dann die zitierte Passage von der ERV greifen....

    LG Dagmar

    PS: Ich fand eine Reise als Belohnung irgendwie sinnvoller als Geld oder Klamotten oder sowas (Auto verschenken trägt der Hof leider nicht). Und etwas Erholung nach dem Stretch ist sicher nicht verkehrt..

  • keywest40770614
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    geschrieben 1252400155000

    Hallo Kugelblitzin,

    auch ich habe diese Idee  meinem Sohn als Belohnung für das bestandene Abitur eine Reise zu schenken. Aber im Gegensatz zu dir werde ich erst den Termin der Aushändigung des Abi-Zeugnisses bzw. Abschlussballes bei der Reiseplanung berücksichtigen.

    Ich kann nur für mich und meinen Sohn sprechen, aber solange die Prüfungen noch anstehen, kann kein entspannter Urlaub stattfinden. Umso schöner und entspannter ist er dann nach all den Strapazen und man kann neue Energie tanken für das bevorstehende Studium.

    Aber die Vorgehensweise und Planung muss jeder für sich selbst entscheiden. Für uns wäre ein Urlaub mitten im Abi nx.

    Drücke die Daumen, dass das Abi gut wird und wünschen einen schönen Urlaub. :D

    Keywest

  • Lexilexi
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    geschrieben 1252424572000

    @AntoniaW sagte:

    "j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität,

    sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in

    die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem

    Reiseende stattfinden soll;

    k) bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor

    Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung

    in die nächst höhere Klasse"

    Vielleicht lässt sich ja in einem Einzelvertrag Dein konkretes Anliegen versichern. Ich drücke Dir dafür die Daumen und würde mich über ein entsprechendes Feedback freuen.

     

    @antonia.

    die frage der to wurde zwar schon beantwortet, aber zu deiner frage möchte ich noch was beifügen:

    du hast die bedingungen der erv zitiert.

    im falle der to würde aber keiner der o.a. fälle eintreten:

    zu j) durchs abi fallen ist durchs abi fallen (nach evtl. noten-verbesserungsprüfungen).

    die neue prüfung wäre erst ein jahr später und würde auch nicht unerwartet in einem anderen zeitraum stattfinden.

    zu k)auch dieser passus kommt hier nicht zum tragen, da es keine schülerreise ist, sondern eine reise eines schülers.

    ein auf den kundenwunsch persönlich gestricktes paket von bedingungen lässt sich hier kaum realisieren.

    das macht man nur bei industriekunden, die schon mal eine halbe million euro an beitragsaufwendungen haben.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • chriwi
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    geschrieben 1252428642000

    @Dylan sagte:

    j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll;

    Was hier in die versicherte Reisezeit fällt, ist keine Prüfung, sondern das Schuljahr. Und da kann man ja schlecht von "unerwartetem Termin" sprechen. Wann das Schuljahr beginnt, steht ja fest. ;) 

    Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!! Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.
  • Kugelblitzin
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    geschrieben 1252449655000

    @Keywest

    Ich gebe Dir mal soweit recht, dass ein Termin nach allen Prüfungen sicherlich sicherer wäre. Ist aber auch ne Preisfrage (Sommerferien lassen grüßen), war anfangs ja auch so angedacht (zwischen Prüfungen und Zeugnisausgabe), aber da ist jetzt doch zuwenig Zeit. Und mir gefällt die Idee meinem Nervenbündel zwischendurch einfach ein Ablenkungsmanöver zu verpassen, damit sie sich nicht noch verrückter macht (sie fängt ja jetzt schon an ;-) ).

    @ chriwi

    stimmt schon, ist keine Nachprüfung oder Wiederholungsprüfung... aber etwas unerwartet kommt die Planänderung dann doch schon - Abitur ist ja nicht wie an manchen Unis mit Durchfallquoten von 50 % oder mehr -

    aber das ändert sicherlich nichts daran, daß der Passus in diesem Fall nicht greift

    LG Dagmar

  • mountain-bike-lady
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    geschrieben 1252482739000

    Hallo Dagmar,

    hast du mal überlegt, ob deine Tochter viell. für die Zeit direkt nach dem Abi was anderes geplant hat bzw. plant, mit ihren Freundinnen wegzufliegen?

    Viele machen das erfahrungsgemäß so, nämlich gemeinsam und spontan mit ein paar Mädels oder Jungs z.B. nach Mallorca oder Ibiza oder sonstwohin fliegen und dort abfeiern.

    Ich find`s eine tolle Idee von dir, wenn jedoch ihre besten Freundinnen gemeinsam was planen, ist sie außen vor und kann nicht mit.....

  • Dylan
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    geschrieben 1252501226000

    @chriwi sagte:

    Was hier in die versicherte Reisezeit fällt, ist keine Prüfung, sondern das Schuljahr.

    Ich bin anfänglich davon ausgegangen, dass nachgeprüft wird und nicht, dass zurückversetzt wird.

    Ich hatte leider bei meiner Zitierung des Paragraphen vergessen, dass Kugelblitzin schrieb: "Sie müsste ja dann sofort wieder am Unterricht der Klasse 12 teilnehmen und dürfte nicht weg."

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Kugelblitzin
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    geschrieben 1253047712000

    Hurra, jetzt hab ich das richtige gefunden :

    Ein Ableger der Allianz hat folgendes in den AGB :

    Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervongebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oderunmöglich ist;

    Es gibt zwar am Ende der Klasse 13 keine Versetzung im eigentlichen Sinne, aber es sollte passen. In normalen Fällen wäre das ja kein Hinderungsgrund (ausser als erzieherische Massnahme *gg*)

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