@AntoniaW sagte:
"j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität,
sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in
die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
Reiseende stattfinden soll;
k) bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor
Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung
in die nächst höhere Klasse"
Vielleicht lässt sich ja in einem Einzelvertrag Dein konkretes Anliegen versichern. Ich drücke Dir dafür die Daumen und würde mich über ein entsprechendes Feedback freuen.
@antonia.
die frage der to wurde zwar schon beantwortet, aber zu deiner frage möchte ich noch was beifügen:
du hast die bedingungen der erv zitiert.
im falle der to würde aber keiner der o.a. fälle eintreten:
zu j) durchs abi fallen ist durchs abi fallen (nach evtl. noten-verbesserungsprüfungen).
die neue prüfung wäre erst ein jahr später und würde auch nicht unerwartet in einem anderen zeitraum stattfinden.
zu k)auch dieser passus kommt hier nicht zum tragen, da es keine schülerreise ist, sondern eine reise eines schülers.
ein auf den kundenwunsch persönlich gestricktes paket von bedingungen lässt sich hier kaum realisieren.
das macht man nur bei industriekunden, die schon mal eine halbe million euro an beitragsaufwendungen haben.