AnneViktoria:
Es handelt um Seit flüge.de und Airlina AERUNI.
++++++++++
Nur mal zur Info:
Die AERUNI ist keine Fluggesellschaft, sondern die AERUNI GmbH aus Leipzig ist die Betreiberin der Website www.fluege.de.
Quelle:VBZ Brandenburg
AnneViktoria:
Es handelt um Seit flüge.de und Airlina AERUNI.
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Nur mal zur Info:
Die AERUNI ist keine Fluggesellschaft, sondern die AERUNI GmbH aus Leipzig ist die Betreiberin der Website www.fluege.de.
Quelle:VBZ Brandenburg
Wann sollte den der Flug sein und welche Airline war es nun?
Nun, @AnneViktoria wird eine Rechnung bekommen haben auf der zu lesen sein dürfte, dass sie sich automatisch im Verzug befindet, wenn nach 30 Tagen noch keine Zahlung erfolgt ist.
Ignorieren ist also so ungefähr die denkbar schlechteste Idee, denn auch ohne Mahnung wird die übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt.
Die Stornierungsbedingungen kann @AnneViktoria in den AGB des Vermittlers nachlesen, es ist davon auszugehen, dass der volle Ticketpreis zurecht gefordert wird.
Meine persönliche Ansicht: Wenn man - offenkundig! - wenig Erfahrung mit der Buchung via Internet hat und zudem noch sprachliche Barrieren im Wege stehen, ist die Wahl des Mediums gelinde gesagt suboptimal.
Ich gehe davon aus, dass der Vermittler auf der Bezahlung besteht und ggf. auch den Versand der Tickets nachweisen wird.
Der Betroffenen rate ich dringend zu einer umgehenden fernmündlichen Nachfrage, a) zum Versand (Form und Datum) des Tickets und zur Klärung bereits erfolgter Schritte und deren Grund.
Anne,
wann soll der Flug denn sein? Oder hast du ihn mit den Tickets, die du woanders gebucht hast bereits angetreten?
Aber ich denke auch, daß von deiner Seite etwas falsch gelaufen ist, und am Schluß wirst du diese Stornogebühren zahlen müssen. Bitte nichts ignorieren, besser antworten und eventuell auf Kulanz hoffen.
lg
ruth
PS:
ich denke wir können hier auf sprachliche Finessen und AGB Hinweise verzichten
Also, was ich dank papaya46 und vonschmeling entgenommen habe.
Falls ich zum bezeichneten Tag die Rechnung nicht begleiche, bekomme ich die Mahnung. Wenn ich innerhalb 30 Tage danach nicht begleiche, kommt Gerichtsvollzieher.
Stimmt?
vonschmeling, was meinen Sie damit:
vonschmeling:
Nun, @AnneViktoria wird eine Rechnung bekommen haben auf der zu lesen sein dürfte, dass sie sich automatisch im Verzug befindet, wenn nach 30 Tagen noch keine Zahlung erfolgt ist.
Ignorieren ist also so ungefähr die denkbar schlechteste Idee, denn auch ohne Mahnung wird die übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt.
Was praktisch bedeutet ''im Verzug sich befinden"?
Was bildet diese "übliche Beitreibung des geschuldeten Betrages in Gang gesetzt"?
Sorry für kindische Frage, aber wie mir klar wurde, habe ich keine Ahnung von Deutsche Realitäten und will jetzt klarmachen.
danke martinagans für Tipps und dafür besonders danke!
PS:
ich denke wir können hier auf sprachliche Finessen und AGB Hinweise verzichten
Der Flüg musste in eine Woche nach ich die Zahlung blokierte sein.
Anne,
bitte, schreibe uns Datum vom Flug und wohin, am besten die Flugnummer.
Aber bitte ignoriere keine emails oder Briefe, immer antworten, die Situation beschreiben und auf Kulanz hoffen, sonst wirst du am Ende sicherlich bezahlen müssen.
lg
ruth
martinagans:
Anne,
bitte, schreibe uns Datum vom Flug und wohin, am besten die Flugnummer.
Aber bitte ignoriere keine emails oder Briefe, immer antworten, die Situation beschreiben und auf Kulanz hoffen, sonst wirst du am Ende sicherlich bezahlen müssen.
lg
ruth
11.06 Paris CDG - Berlin TXL
Flugnummer weiß ich nicht.
Nein, auf Hinweise auf die AGB des Vermittlers kann nicht verzichtet werden, denn sie regeln maßgeblich deine Ansprüche/ Verpflichtungen - und zunächst NUR sie!
Ich meinte damit, dass sehr wahrscheinlich auch ohne weitere Mahnung ein Zahlungsverzug gegeben ist, und auch wenn dann nicht direkt vollstreckt wird, ist ignorieren doch eine super schlechte Idee?!
Es ist bezüglich deiner Frage vollkommen unerheblich, wann, wohin und mit wem du fliegst, denn die Bedingungen sind in den AGB DES VERMITTLERS nachzulesen und bis auf Weiteres verbindlich für dich.
edit: Die AGB des Vermittlers (eben "angelesen" ... *rolleyes*!) verweisen auf die Gültigkeit der AGB des jeweiligen Leistungsträgers.
Ohne also den Leistungsträger Fluggesellschaft zu kennen, kann man schwerlich weitere Ratschläge erteilen.
Trotzdem ist davon auszugehen, dass die Forderung von 100% des Ticketpreises rechtmäßig ist.
Es ist zumindest befremdlich, dass du noch nicht einmal weißt, mit welcher Airline der gebuchte Flug durchgeführt werden sollte ...
Klare Ansage: FORUM kann hier nicht helfen, wende dich bitte an das Buchungsportal!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!