hallo
Als Betriebsrat sehe ich absolut nicht, dass eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhätnisses irgend etwas über eine "Teilschuld" des Dienstnehmers aussagt.
Einvernehmliche Auflösungen sagen meiner Meinung nach eher aus, dass die Auflösung des DV nicht durch die "Schuld" den Dienstnehmers verursacht wurde(es sieht für den gekündigten besser aus wenn er einen neuen Job sucht). Ebenso hat der Dienstgeber den Vorteil, dass der Dienstnehmer keine Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht mehr stellen kann. In unserem Betrieb strebt daher die Firma fast immer eine einvernehmliche Auflösung an.
Ich denke mit der Versicherung sollte es da keine Probleme geben.
fG
Robert