• robsn57
    Dabei seit: 1234742400000
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    geschrieben 1235392827000

    hallo

    Als Betriebsrat sehe ich absolut nicht, dass eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhätnisses irgend etwas über eine "Teilschuld" des Dienstnehmers aussagt.

    Einvernehmliche Auflösungen sagen meiner Meinung nach eher aus, dass die Auflösung des DV nicht durch die "Schuld" den Dienstnehmers verursacht wurde(es sieht für den gekündigten besser aus wenn er einen neuen Job sucht). Ebenso hat der Dienstgeber den Vorteil, dass der Dienstnehmer keine Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht mehr stellen kann. In unserem Betrieb strebt daher die Firma fast immer eine einvernehmliche Auflösung an.

    Ich denke mit der Versicherung sollte es da keine Probleme geben.

    fG

    Robert

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1235395341000

    Das glaub ich gerne, dass die Firmen die "einvernehmliche" Auflösung suchen, nicht zuletzt deshalb, weil der Arbeitnehmer seine Rechte so ziemlich aus der Hand gibt. Diese Auflösungsverträge müssen auch immer dann herhalten, wenn ein Unternehmen sein Personal reduziert und medienwirksam verkündet, es gäbe keine betriebsbedingten Kündigungen. Mit welch massiven Druck und psychischer Beeinflussung diese Auflösungsverträge oftmals abgeschlossen werden, würde Bücher füllen.

    Die Vermutung, es gäbe keine Probleme mit der Versicherung, kann ich nicht teilen. Ich habe sogar einige Versicherungen gefunden, die für diesen Fall den Versicherungsschutz explizit ausschließen. Darum kann Klarheit in dieser Sache nur der direkte Kontakt mit dem Versicherer bringen.

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1235402650000

    Der Einschätzung von chepri schließe ich mich voll an. Auch ich möchte wukovits zur äußersten Vorsicht raten bezüglich der RRV.

    Wünsche ihm/dir aber trotzdem alle Gute, nicht nur für den (vielleicht ausfallenden) Urlaub.

    LG ginus

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  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
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    geschrieben 1235845375000

    Hallo

    Ich konnte da ich mich auf der Gewerkschaft beraten habe lassen etwas bessere Bedingungen herausholen.

    Ich habe mich letztendlich jedoch entschlossen der einvernehmlichen Auflösung meines Dienstverhältnisses zuzustimmen.

    Im Fall der für meinen Zypernurlaub zuständigen Versicherung bedeutet dies das selbige nicht bezahlt.

    Die für meinen Kretaurlaub zuständige Versicherung bezahlt in beiden Fällen (Einernehmliche und Gesetzliche Kündigung) sofern im Kündigungsschreiben das Wort "unverschuldet" enthalten ist.

    Hätte ich das erste mir vorgelegte Schreiben unterzeichnet hätte die Versicherung auf Grund des Fehlenden Schlüsselwortes die Übernahme der Stornokosten abgelehnt.

    Bei beiden Versicherungen hat man - sofern die Versicherung die Stornokosten übernimmt - nicht die Möglichkeit zuzuwarten, sondern muß die Reise sofort stornieren.

    Die Zypernreise habe ich bereits storniert.

    Wegen der Kretareise rufe ich am Montag im anderen Reisebüro an.

    Gruß

    Karl

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