• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1537365816370

    Dann solltest du zunächst einmal deine Einzugsermächtigung widerrufen mit der Begründung, die Stornierungsgebühren seien nachweislich mindestens geringer.

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  • michi137
    Dabei seit: 1211155200000
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    geschrieben 1537384287540

    @vonschmeling sagte:

    Dann solltest du zunächst einmal deine Einzugsermächtigung widerrufen mit der Begründung, die Stornierungsgebühren seien nachweislich mindestens geringer.

    Und die Lastschrift zurückbuchen (lassen), somit hast du das Geld erstmal wieder und die sind Zugzwang, wenn sie meinen es steht ihnen Geld zu.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1537384527795 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Wenn der Widerspruch durchgeht wird der gegenständliche Betrag Indiras Konto wieder gutgeschrieben.

    Besser nicht gleich die Taube auf dem Dach versprechen ...

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1537418456612

    Was spricht gegen eine Rueckbuchung durch die Bank zu veranlassen? Ok kostet glaube ich ein paar Euro, aber dann muss zumindest Interholiday aktiv werden wenn sie Geld, fuer die Stornierung, haben moechten.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1537425192154

    Genau das habe ich ja vorgeschlagen ... :smirk:

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1537456723711

    Ups sorry, dann habe ich deinen letzten Beitrag falsch verstanden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1537459483648 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Man kann eine Lastschrift widerrufen, sofern sie nicht länger als 8 Wochen eingezogen ist. Der streitgegenständliche Betrag wird dann dem Konto, von dem eingezogen wurde, wieder gutgeschrieben.

    Indira sollte sich jedoch gut darauf vorbereiten, dass Interholiday in der Folge direkt ein Mahnverfahren anstrengt, da wird meist nicht lang gefackelt. Zusätzlich sollte sie daher präzise darlegen, dass sie von ihrem Recht eine geringere als die verlangte Gebühr nachzuweisen Gebrauch macht und die schriftliche Bestätigung des lokalen Vermittlers beifügen.

    Womöglich ist sie keine Muttersprachlerin und die Formulierung perlt nicht gerade auf´s Papier - besser sie lässt sich von jemandem unterstützen, der da etwas routinierter ran geht.

    Es ist leider nicht sehr wahrscheinlich, dass Interholiday auf "warum macht ihr das? Die verlangen null Gebühr" oder ähnliche emotionale Vorträge eingeht - das muss schon sitzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Indira1968
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    Beiträge: 7
    geschrieben 1537523276556

    HHallöchen!

    Tja, dieses mit der Bank habe ich auch schon gemacht, sie müssen es natürlich prüfen! VKI ist auch verständigt und Rechtsabteilung in Deutschland.......

    Ich verstehe nicht warum wirklich alles nur noch über Rechtsanwälte oder klagen egal welche Richtung passieren muss!

    Casamundo legt alles aus auf Interholiday sie haben nichts damit zu tun , wo gibt es sowas denn ???

    Die teilen sich unser Geld auf und lachen sich eines!

    Null Antwort mehr!

    Was zählt noch ??

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