toll!
Aber vielleicht solltest Du nochmal den Beitrag von 13:48 h lesen!
Vermutlich war die Gelegenheit zur Versorgung für die wartenden Fluggäste vor dem Airport eher begrenzt? Ab einer Wartezeit von 2h besteht jedoch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen seitens des Veranstalters bzw. der Airline.
Es ist also nicht richtig zu sagen "Is Streik, muss alles hingenommen werden".
Dieser Anspruch, auch der auf Minderung des Reisepreises im Nachhinein, besteht vollkommen verschuldensunabhängig.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!