• Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1461976710000

    @demi,

    toll!

    Aber vielleicht solltest Du nochmal den Beitrag von 13:48 h lesen!

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1462010179000

    Vermutlich war die Gelegenheit zur Versorgung für die wartenden Fluggäste vor dem Airport eher begrenzt? Ab einer Wartezeit von 2h besteht jedoch ein Anspruch auf Versorgungsleistungen seitens des Veranstalters bzw. der Airline.

    Es ist also nicht richtig zu sagen "Is Streik, muss alles hingenommen werden".

    Dieser Anspruch, auch der auf Minderung des Reisepreises im Nachhinein, besteht vollkommen verschuldensunabhängig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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