• Inspired
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1311362247000

    Wie würdet ihr damit umgehen, wenn ihr folgendes erlebt:

    Bei der Ankunft im Hotel drückt man dem Gast folgendes Schreiben in die Hand:

    • Wir möchten Sie herzlich in den USA begrüßen und freuen uns, dass Sie uns als Ihren Reiseveranstalter gewählt haben. Leider haben wir erst jetzt die Möglichkeit, Sie über eine notwendige Änderung Ihrer Reiseplanung zu informieren. Aufgrund von Überbuchungen beim Hotel ... müßten wir Sie für den Zeitraum vom 21. bis 22.7. in ein anderes Hotel umbuchen. Das neue Hotel entspricht dem Standard den von Ihnen original gebuchte Hotels. Wir hoffen, dass Sie für diese Umbuchung Verständnis haben und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

    An das Hotel ging hingegen folgendes Schreiben: 

    • Please Note that our Clients Xxxx AND Yyyy will attempt to check in at your Hotel, however, there is no active booking for them at your property... Unfortunately we had no way of contacting them prior to this booking. Should a room become available when clients arrive we ask you not to offer it as this would create a no-Show at the alternative Hotel AND we could not be able to Issue any payment to you.

    Hinweis von mir: Die beiden Hotel kosten zwar merkwüdigerweise zumindest über deutsche Reiseveranstalter ähnlich viel, sind aber definitiv nicht miteinander vergleichbar. Das gebuchte Hotel ist erst etwa 2 Jahre alt und hat eine einzigartige Lage, das andere Hotel ist 10 km entfernt von diesem "Hotspot" und ist schon deutlich älter und verwohnter.Mir geht es aber vielmehr um den Aspekt, dass der unbedarfte Kunde Wochen vorher einen Voucher über das gebuchte Hotel bekommen hat um dann zu erfahren, dass es "no active booking" gebe und dass das Hotel ausdrücklich aufgefordert wird auch kein freies Zimmer an die Gäste zu vergeben, während man ihm selbst gegenüber anderes zum Ausdruck bringt.

    Life is unpredictable - eat dessert first!
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1311363057000

    Ich gehe mal davon aus, das euch das Schreiben des RV an das Hotel "versehentlich" und erst auf Nachfrage ausgehändigt wurde. Also, die Reise und die zur Frage stehende Übernachtung ist bereits Vergangenheit.

    Daher muss die Frage erlaubt sein: was wollt ihr jetzt noch erreichen ? Der Preis war wohl nach eigenen Angaben gleich, es stehen nur eure subjektiven Unterschiedsmerkmale zur Disposition. Ich sehe keine Chance auf einen Schadensersatz. Das Verhalten des RV ist ohne Zweifel nicht ganz koscher, aber man müsste auch fairerweise seine Gründe dazu hören.

    Gruss Gabriela

  • Sunshine997
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    geschrieben 1311369967000

    Nett ist das nicht vom RV. Warum er es getan hat, wäre zwar interessant, ist für die rechtliche Bedeutung zweitrangig, ebenso die Frage, ob das Hotel tatsächlich überbucht war oder nur angeblich.

    Was man tun kann/sollte:

     

    Vor Ort: Reiseleitung bzw. Agentur anrufen und auf ein Zimmer im ursprünglichen Hotel nachdrücklich (!) bestehen. Manchmal (nicht immer) nutzt das was.

    Nach der Reise: Innerhalb eines Monats schriftlich beim RV reklamieren und darlegen, warum das Hotel nicht gleichwertig war. Eine realistische Forderung liegt, je nach Abweichung, zwischen 10 und 30% des Übernachtungspreises; wenn das neue Hotel ganz schlimm wäre, evtl. sogar mehr.

    Ganz ohne Erstattung nur mit dem Hinweis auf "gleichwertig" kommt ein Veranstalter bei einer festen Buchung für ein ganz bestimmtes Hotel selten durch. Da muss das neue Hotel objektiv besser ist, zumindest aber absolut gleichwertig. Und selbst dann geben manche Richter allein für die Änderung schon 10 %.  

    Falls diese Hotelübernachtung aber im Rahmen eines festen Rundreiseprogramms gebucht war, dann sieht es anders aus. Rundreiseveranstalter lassen sich meist nicht nur in den AGBs, sondern auch im Leistungsverzeichnis der Reise die Hotels offen ("genannte H. oder gleichwertig", da kann es auch mal zu Änderungen kommen, nachdem die Kunden bereits die Voucher haben.

    Steht denn in Deiner REISEBESTÄTIGUNG konkret dieses Hotel?

     

    Und ein paar DETAILS zur Abweichung/nicht gleichwertigen Leistung wären auch nicht verkehrt ... :D    

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Inspired
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1311374505000

    Zunächst: Es geht nicht um mich, sondern um Verwandte von mir.

    Konkret wurde exakt dieses Hotel gebucht für genau diese Nacht für den stolzen Preis von 212 Euro pro Doppelzimmer, und zwar um sehr konkret den Blick des Hotels "The View" im Monument Valley zu genießen, mit dem das Hotel wirbt und der auch konkret in der Katalog-Beschreibung aufgeführt ist.

    Es gab einen Voucher für genau dieses Hotel, den er vor 4 Wochen erhalten hat.

    Wäre dieses Hotel nicht frei gewesen, hätte er das "Alternativhotel" (Goulding´s Lodge) nicht gebucht, in das er dann abgeschoben wurde, sondern wäre noch weiter gefahren um anderswo deutlich günstiger zu wohnen.

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  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1311376206000

    Das ist wirklich ärgerlich ...

    Die Goulding's Lodge ist wirklich ein Stück weit weg ... aber angeblich haben auch von dort die Zimmer einen Blick in Monument Valley ... stimmt das?

     

    15-20 % Minderung sollten meiner Meinung nach auf jeden Fall drin sein ... ich an Deiner Stelle würde vom Veranstalter 35 % des Übernachtungspreises fordern, genau mit der Begründung, die Du genannt hast... man kann sich dann ja irgendwo in der Mitte einigen ...   ;)    ... aber betrachte diesen Absatz bitte ohne Gewähr ... ist nur meine persönliche Einschätzung ...

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  • AntoniaW
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    geschrieben 1311385745000

    Ich gehe schon davon aus, dass das Hotel beim Veranstalter X überbucht gewesen sein kann. In der Kategorie für 212 €, nicht in anderen.

     

    Nach der Reisebestätigung und Reisebeschreibung wude ja schon gefragt. Wenn dort immer nur von Hotel Y oder ähnlich die Rede ist und erst mit den Reiseunterlagen ein Hotel Z benannt wird, dann bin ich nicht sicher, ob dieses auch Vertragsgegenstand ist. Sind die Reiseunterlagen nicht ehr zur Information und Legitimation?

  • Sunshine997
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    geschrieben 1311417890000

    So wie ich das verstehe, wurde in diesem Fall sowohl in der Reisebestätigung als auch im Voucher Hotel X genannt und erst vor Ort Hotel Y ...

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  • Inspired
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1311421760000

    Richtig, es wurde ausdrücklich das bestimmte Hotel gebucht und mit dem Voucher bestätigt als Einzelleistung, nicht im Zusammenhang mit anderen Leistungen. Und bei der Ankunft hieß es dann, man möge doch bitte in das andere Hotel fahren (mehrere Kilometer entfernt, mit Blick vom Zimmer auf eine Tankstelle, schon deutlich älter und verwohnt).

    Life is unpredictable - eat dessert first!
  • Silvia L
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    geschrieben 1311754432000

    Hallo,

    die Sache ist natürlich sehr ärgerlich. Wenn ich mir aber überlege, dass es hier um ca. 40€ Preisminderung geht, wäre mir der ganze Aufwand zu groß. Ich würde dem Reiseveranstalter meinen Unmut mitteilen und ihm klarmachen, dass ich bei ihm ganz

    bestimmt nicht mehr buchen werde und dies auch  im Bekanntenkreis nicht empfehlen könne.

    Viele Grüße Silvia

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1311776460000

    @SilviaL

    Wieso Aufwand zu groß? Welcher Aufwand? Wenn man dem Reiseveranstalter eh seinen Unmut mitteilt (wie Sie vorschlagen), kann man doch seine Forderung mit einem Satz mit unterbringen ... 

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