• Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1311787055000

    Hallo!

     

    Ich würde reklamieren.

     

    Es geht nicht um das Geld sondern um das Prinzip. Wenn sich keiner beschwert wird Veranstalter ja dazu ermutigt einfach die Leute um zu buchen, nach dem Motto: Die Kunden lassen sich sowieso alles gefallen.

  • Inspired
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1311791130000

    Selbstverständlich wird reklamiert, wenn nicht gar Strafanzeige erstattet. Ich berichte dann, was herausgekommen ist.

    Schleßlich gibt es ja schon einen sehr nachvollziehbaren Hinweis darauf, dass die Unterbringung wie gebucht gar nicht beabsichtigt war.

    Und da wird auch nicht nur eine Forderung von 40 Euro aufgemacht, das ist ja wohl klar!

    Simple Rechnung für den Veranstalter: Er bekommt seine Kontingente voll und die überwiegende Zahl der Kunden verbucht es unter '**** happens', ärgert sich ein bisschen und ab und zu will mal einer 40 Euro von 400 zurück. Kann doch nicht besser laufen für den Reiseveranstalter, oder?

    Nachdem ich bei anderen Reiseveranstaltern auch überproportional oft umgebucht wurde, wenn auch nicht so offensichtlich vorsätzlich, werde ich zumindest bei den vielen Möglichkeiten heutzutage auf diese Unternehmen pfeifen und auf vertrauenswürdigeren Wegen buchen.

    Life is unpredictable - eat dessert first!
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
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    geschrieben 1311811691000

    Eine Strafanzeige wäre wirklich mal interessant ... ;)   ich denke aber, dass das bei diesem geringen Betrag leider im Sande verlaufen wird ...

    Was die von Dir genannten "vertrauenswürdigeren" Wege betrifft: Ich habe es auch schon erlebt, dass Hotels bei Überbuchungen Gäste, die direkt gebucht haben, in andere Hotels abgeschoben haben und die über die über Veranstalter gebuchten Gäste bleiben durften (weil der Hotelier Angst hatte, dass die für ihn wichtigen Veranstalter sonst die Zusammenarbeit kündigen)... 

     

    Einen wirklichen Schutz vor unfreiwilliger Umbuchung in ein Alternativhotel gibt es nicht ...  es kommt immer ganz auf das jeweilige Hotel und auf den Veranstalter und auf die jeweilige Einzelsituation und vielleicht auch noch die Sternenkonstellation, das Feng-Shui und wasweissichnochsonst an ...  :frowning:

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Inspired
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1311818144000

    Na, im Moment betrachte ich das mal rein statistisch: Zwar habe ich erst vor etwa 2 Jahren oder so begonnen konsequent Hotelbewertungen zu schreiben, in der Zeit sind aber immerhin über 50 Hotels zusammen gekommen. Wenn ich das auszähle, habe ich von diesen knapp 20 % über einen der großen Reiseveranstalter gebucht, gerade auch in der Ansicht, als Kundin eines großen Unternehmens auch mehr Sicherheit im Hintergrund zu haben als wenn ich da als Einzelperson auftauche, die das konkrete Hotel ohnehin nie wieder sehen wird.

    Mir selbst ist es schon insgesamt dreimal passiert, dass ich nicht bekommen sollte, was ich gebucht habe. Einmal habe ich erst mit Radau vor Ort dann letztlich deutlich mehr erhalten als ich gezahlt hatte. Jedes Mal war es aber über einen Reiseveranstalter. Und dazu kommt noch diese Geschichte, die mich nicht selbst betrifft.

    Kein einziges Mal ist es zumindest mir passiert, dass ich über einen Vermittler / Buchungsportal oder bei Direktbuchung abserviert wurde, obwohl ich natürlich weiß, dass das auch passiert. Auch wenn ich natürlich nicht weiß, ob man da vielleicht nur geschickt verborgen hat, dass ich gar nicht das gebuchte Zimmer, sondern eine schlechtere Kategorie bekommen habe.

    Für meine persönliche Statistik steht es somit 3 : 0 bei einem Mengenverhältnis von 1 : 4. Ich denke schon, dass das überdurchschnittlich viel ist.

    Ich finde es einfach nur schade, denn eine Weile bin ich trotz Internet schon öfter in´s Reisebüro um die Ecke marschiert um dort bei einem der großen Reiseveranstalter zu buchen, was das Internet bei Direktbuchung oder über Buchungsportale mir ohne Reiseveranstalter oft zu ähnlichem Preis auch geboten hätte, habe dabei oftmals mehr über die Produkte gewusst als der dortige Mitarbeiter. Aber wenn sich nun der Eindruck aufdrängt, dass man dazu nicht als Kunde behandelt, sondern eiskalt umhergeschubst wird, kann das doch für den Ruf der Branche nicht wirklich gut sein, finde ich.

    Life is unpredictable - eat dessert first!
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1311818944000

    Hallo!

     

    Einen Grund für eine Strafanzeige sehen ich nicht.

  • Schluckbrunnen
    Dabei seit: 1311206400000
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    gesperrt
    geschrieben 1311861529000

    @Inspired

    Ich befürchte, dass du, deine Bekannten und auch die andren User in diesem Thread den Sinn des Schreibens an den Gast und an das Hotel falsch verstehen.

     

    Der Veranstalter hat vom Hotel erfahren, dass das Hotel überbucht ist, und daraufhin ein Zimmer in einem Ersatzhotel gebucht. Da der Veranstalter die Gäste nicht mehr erreichen kann, hinterlegt er die Information über die Umbuchung im Hotel. Gleichzeitig macht er das Hotel darauf aufmerksam, dass es, wenn es nun wieder ein Zimmer frei hat, dies nicht den Gästen geben kann (denn diese sind ja bereits auf das Ersatzhotel gebucht). Sinn und Zweck ist, dass es im Ersatzhotel nicht zu einem kostenpflichtigen "No Show" kommt. Denn dann hätte der Veranstalter ja 2 Zimmer zu bezahlen.

     

    Schadenersatz: Meiner Meinung nach nein. Oder eben die 20 - 40 €

    Strafanzeige: Hüstel, mach dich nicht lächerlich.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1311871412000

    Dieser Auffassung stimme ich zu. Die persönliche Namensnennung in beiden Briefen lässt auf ein solches oder ähnliches Problem schliessen, und der RV muss im ja Rahmen seiner Fürsorgepflicht zumindest als Ersatzleistung die Übernachtung garantieren.

    Schadensersatz ? Möglich, wenn ja, aber sehr gering. Strafanzeige ? Wohl völlig unmöglich, denn wie will man Betrug oder arglistige Täuschung begründen resp. nachweisen ?

    Gruss Gabriela

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