• angelbia
    Dabei seit: 1146960000000
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    geschrieben 1147008810000

    Hallo zusammen,

    gestern habe ich meine Reiseunterlagen erhalten und musste mich doch ziemlich wundern und ägern:

    gebucht habe ich (mit 5 weiteren personen) eine Woche Türkei/Colakli. Wichtig war mir bei der Buchung, dass wir keinesfalls mit Atlasjet fliegen, da mir bei meiner letzten Reise mit Atlasjet sehr mulmig zumute war. Es handelte sich um eine alte, klapprige Maschine und der Service ließ auch zu wünschen übrig. Das Reisebüro teilte daraufhin mit, dass ab Mai Ögertours auch mit Condor Flüge anbietet. Daraufhin haben wir als Flugtermin Ende Mai gewählt um auf keinen Fall mit Atlasjet fliegen zu müssen. Bei der Buchung konnte man uns zwar die Flugzeit noch nicht mitteilen, dies erfolgte dann aber einige Zeit später auf telefonische Nachfrage. Abflug sollte also am 21.05. um 4 Uhr 10 mit Condor erfolgen.

    Gestern erhielt ich dann die Reiseunterlagen: Abflug am 21.05. um 20 uhr 55 (also fast 17 Stunden später) mit Atlasjet!

    Also sollten wir nicht nur mit der türkischen Airline fliegen, nein auch noch am nächsten Tag in Antalya landen. Ich telefonierte dann mit dem Reisebüro und mit Ögertours weil ich mich damit nicht zufrieden geben wollte. Das Reisebüro sagte sie können nichts machen und mein Wunsch nach einer Stornierung würde 40% des Reisepreises kosten! Das kann doch wohl nicht wahr sein. Hätten wir rechtzeitig von den Änderungen erfahren, hätten wir natürlich storniert. Aber die Mitteilung kam erst mit den Flugunterlagen 2 Wochen vor dem Flug. Ögertours teilte mit, dass zunächst angedacht war, mit Condor zu fliegen, jedoch haben sie günstige Flüge von Atlasjet einkaufen können und haben die Condorflüge an andere Reiseveranstalter abgeben können. D.h., an unserem Reisetag wird mit Condor Antalya angeflogen, aber Ögertours ist auf Atlasjet umgestiegen.

    Haben wir eine Chance auf Rückerstattung eines anteiligen Reisepreises (wenn ja, wieviel?)? Schließlich kommen wir erst am zweiten Reisetag an und müssen mit einer eindeutig schlechteren Fluglinie fliegen? Spielt es dabei eine Rolle, dass wir bei der Buchung nur mündlich mitgeteilt bekommen haben, dass mit Condor geflogen wird? Oder genügt die Tatsache, dass Ögertours nach unserer Buchung Flüge mit Atlasjet eingekauft hat?

    Für einen rat wäre ich sehr dankbar, damit wir wenigstens eine kleine Entschädigung für den verlorenen Urlaubstag ( bei sowieso nur 7 Tagen) und die schlechte Fluchqualität haben. Tatsache ist jedenfalls, dass wenn wir gewusst hätten, dass wir erst abends und mit Atlasjet fliegen müssen, wir einen anderen Reiseveranstalter mit besseren Zeiten und anständigen Maschinen gewählt hätten.

    Grüße und schönes Wochenende noch...

  • emdebo
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    geschrieben 1147016943000

    Reise-Fachleute hier im Forum werden jetzt erklären, dass diese

    Änderungen bei Pauschalreisen als zwangsläufiges Übel auftreten

    können und man da keinerlei Möglichkeiten hat, den Veranstalter

    oder die Fluggesellschaft für verantwortlich zu machen.

    Ganz anders sah das kürzlich unter Berufung auf die aktuellen

    Fluggastrechte 261/2004 der EU das Amtsgericht Rüsselsheim:

    Hier klicken: Urteil 3C 1127/05

    Es könnte sich also lohnen, den Sachverhalt mal bei der örtlichen

    Verbraucherzentrale durchzusprechen. Oder vorab den Reisever-

    anstalter unter Hinweis auf dieses Urteil auf eine natürlich kostenfreie Rückbuchung auf Condor zu bitten. Denn Condor kennt sich mit den Kosten, die auf die Gesellschaft zukommen, ja schon aus.

    NACHTRAG:

    Die EU/Verordnung greift erst ab 14 Tage vor Abflug,

    kann in diesem Fall also vermutlich nicht herangezogen werden !

  • angelbia
    Dabei seit: 1146960000000
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    geschrieben 1147033009000

    Danke schon mal für die Info.

    Ich weiß durch die Seite von ADAC, dass es Urteile zu Reisemängeln wie "Ankunft erst am zweiten Reisetag" oder auch "Verlegung des Hinflugs um mehr als 4 Stunden" oder auch "Wechsel der Fluggesellschaft" gibt.

    Liegt es daran, dass wir bei der Buchungsbestätigung die für uns ausschlaggebenden Daten nicht schriftlich bekommen haben? Oder warum sollten wir keinen Anspruch auf Zahlung eines Teiles der Reisekosten haben? Von Seiten des Reisebüros kann sicherlich bestätigt werden, dass zunächst der Abflug mit Condor zum frühen termin vorgesehen war. Der Vertragsabschluss kam ja schließlich aufgrund einer mündlichen Auskunft zustande.

    Und dass es kein zwangsläufiges übel ist, wenn man von 7 Tagen einen ganzen Tag verliert dürfte das urteil vom AG Frankfurt a.M. Az. 2/24 S 347/95 belegen, wo es heißt, dass dies Grund ist, den vertrag zu kündigen. Also wo genau ist der Haken?

    Danke nochmals für die Hilfe...

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1147077416000

    Achtung aufpassen! Es gibt in Sachen Zeitenänderungen eintausend und ein Urteile - jedes anders, da es von jeweiligen individuellen Fall (Reisepreis, Aufenthaltsdauer, Alter der Kinder, Ausschreibung im Katalog, Reisebestätigung, Zeitpunkt der Änderung usw.) ankommt.

    Ein paar Fakten:

    Seit Inkrafttreten der so genannten "Schwarzen Liste" auf der Fluglinien angeführt sind, die keine Landeerlaubnis in den EU-Staaten haben, kann man den Wechsel der Fluglinie nicht mehr vordergründig als Stornogrund anführen.

    Mit der Liste sind sozusagen alle darauf nicht angeführten Fluggesellschaften sicher und müssen akzeptiert werden.

    Wird einem eine bestimmte Fluglinie ausdrücklich versprochen, dann muss der Veranstalter auch diese Fluglinie einhalten. Voraussetzung aber: im Katalog um eindeutig und unmissverständlich stehen, dass man NUR mit dieser und mit KEINER anderen fliegen wird. Gibt es aber in den AGB Vorbehalts-Änderungsklauseln, so könnten diese wieder einzelvertraglich sehr wohl eine Änderung zulassen.

    Eindeutig geklärt ist, dass der Reisetag ein Reisetag und kein Urlaubstag ist. Daher hat aus diesem Titel heraus keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung.

    Ein Reisemangel läge dann vor, wenn die Reise nicht am ersten Tag begänne und am letzten Tag endete.

    Aber auch hier gilt: jeder Fall muss für sich angeschaut werden.

    Ich gehe davon aus, dass aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Tourismus in der Türkei es heuer vermehrt zu solchen Änderungen kommen wird.

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1147077717000

    @emdebo

    dein zitiertes Urteil ist aber auf einer ganz anderen Basis entstanden - ich kenne den kompletten Hintergrund: die Familie wurde auf eine andere Maschine am Heimflug umgebucht, obwohl die gebuchte und ursprüngliche Condor AUCH flog und zwar paralell vom gleichen Flughafen.

    Die Kunden argumentierten somit, dass es sich um eine ANNULLIERUNG des Rückfluges gehandelt hatte und aus diesem TITEL erhielten sie die Entschädigung.

    Im vorliegenden Fall, richtig erkannt, wahrscheinlich die Frist gemäß Fluggastverordnung zwecks ÄNDERUNG eingehalten. Fraglich wäre aber in jedem Fall, ob es sich dann um eine ANNULLIERUNG gehandelt hätte - vergleiche auch AGB vom Veranstalter.

    Gruß

    Peter

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1147081320000

    @mosaik

    Auch hier läge m.E. die Stornierung des Condorfluges

    ( seitens des Reiseveranstalters ) durch Neubuchung von

    Öger auf Atlas vor. Aber greift ja hier für den Kunden

    ( wegen eingehaltener Benachrichtigung vor Beginn

    der 14-Tage-Frist nicht. )

    Trotzdem ein deutlicher Hinweis an Veranstalter,

    mit Änderungen kurz vor Abflug sorgfältig umzugehen.

  • noeler
    Dabei seit: 1130716800000
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    geschrieben 1147101543000

    Moin

    Wieso machen Sich manche Leute eigentlich so einen Stress mit Charter ?

    Als ich gestern beim Zappen auf einem dieser Reisekanaele haengen geblieben bin, wurde eine Flugreise in die Türkei angeboten. ( oder wars Spanien ? egal )

    Ganz zum Schluss sagte die Dame dann:

    Sie fliegen entweder mit Condor, LTU, Onur, 2 weitere Fluglienen.

    Also 5 verschiedene Fluglinien, zu wohl 5 verschiedenen Zeiten und man weiss bis kurz vorher nicht wer fliegt ? Wer um alles in der Welt bucht denn so einen Muell ?

    Nur um 10 Euro zu sparen ?

    4 8 15 16 23 42
  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1147104954000

    Man weiß bei Pauschreisen nie mit wen man fliegt, egal wieviel man zahlt !!!

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Bellanina
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    geschrieben 1147105425000

    Die bei der Buchung angegebenen Zeiten sind ja nie verbindlich. Leider. Hatte mich auch schon des Öfteren bei der Buchung über tolle Flugzeiten gefreut und auf den Tickets war's dann doch anders.

    :?

  • Serafina
    Dabei seit: 1121385600000
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    geschrieben 1147119671000

    Hallo,

    wir haben eine Pauschalreise bei Alltours gebucht. Der Hinflug Düsseldorf-Bodrum mit LTU. Der Rückflug sollte mit Hapagfly sein. Hab ich auch erst auf der Reisebestätigung gesehen. Ich hab bei Alltours angerufen und gesagt, dass wir auch mit LTU den Rückflug haben möchten, da wir durch die LTU-Karte mehr Gepäck mitnehmen wollen. Das wurde kostenlos umgebucht. Jetzt haben wir die Reiseunterlagen bekommen und alles ist in Ordnung!! Ich achte vor Buchung immer auf die Airlines. Wenn mir die nicht gefällt, buch ich nicht. Ich laß mir aber auch immer alles schriftlich bestätigen.

    LG

    Serafina

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