• schlumpfi74
    Dabei seit: 1182038400000
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    geschrieben 1410105928000

    @Kourion

    das habe ich auch schon gelesen , macht mich aber nicht wirklich schlauer. Wenn ich das so lese dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen dann auf den günstigeren Preis umzubuchen. Es bleibt ja bei einer Reise von TUI.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1410107738000

    @schlumpfi

    Wenn ich den Passus zur Umbuchung in den AGB richtig verstehen, geht es da um Änderungen:

    "Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung..."  Quelle tui.com

    Nun willst du aber nichts ändern, sondern die Reise preiswerter einkaufen.

    Ich weiß es nicht, kann mir aber schwerlich vorstellen, dass du das über eine Umbuchung bewerkstelligen kannst.

    Falls ich falsch liege, bitte berichtigen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sonnenkind5578
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    geschrieben 1410107835000

    Um die Reise zur selben Zeit zum günstigeren Preis zu bekommen, müsstest Du erstmal stonieren und neu buchen...das hat nix mit Umbuchen zu tun.

    Anders als bei uns, wir haben z.B. gebucht und sollte nun der Urlaub doch erst eine Woche später stattfinden können, dann müssen wir p.P. 50 Euro Umbuchungsgebühr zahlen...die würde dann,wenn wir Besitzer der TUI-Card wären erstattet werden.

    Also,ich glaube nicht,dass es in irgendeiner Weise dafür gedacht ist, dass Inhaber der TUI-Card  für eine Reise die z.B. 3 Monate nach Buchung billiger ist einen Erstattungsbetrag bekommen können...lediglich die anfallenden Umbuchungsgebühren werden bis zu einem gewissen Betrag erstattet.Heißt anderer Reisezeitpunkt usw. ....

  • schlumpfi74
    Dabei seit: 1182038400000
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    geschrieben 1410108139000

    Ok und Danke für die Auskunft ..................... ja wäre ja auch zu schön gewesen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1410108651000

    @schlumpfi

    Schreib doch mal die TO per PN an. Die Postings stammen zwar von 2010, aber es gibt die Userin ja noch hier bei HC.

    Sie schreibt in ihrem letzten Posting...

    Caroline86

    Wir haben das Formular zur Schadensmeldung heute erhalten, jedoch sind in diesem Vordruck nur Krankheit, Schwangerschaft ect. vorgesehen.

    Ich werde das morgen mal einschicken und dann warten, was passiert.

    Leider hat sie sich danach nicht mehr gemeldet, so dass das Ergebnis aussteht.

    Allerdings - ich habe noch nie ein "Schadensformular" erhalten, wenn ich was umbuchen wollte. Sieht eher nach Storno aus.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • schlumpfi74
    Dabei seit: 1182038400000
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    geschrieben 1410115744000

    @Kouriun

    habe Carloine mal angeschrieben , mal schauen ob sie mir Antwortet und werde dann hier berichten was daraus geworden ist.

  • Cliffideo
    Dabei seit: 1226707200000
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    geschrieben 1410177692000

    "Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung..." Quelle tui.com

     

    Vielleicht macht es ja Sinn, von einem nahegelegenen Alternativflughafen abzufliegen, ohne größere Kosten bei der Anreise oder dem Flughafenzuschlag zu haben. Das wäre dann eigentlich über die Karte abgedeckt, wenn auch nicht im Sinne des Erfinders.

    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..
  • Nordlichtmaus
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    geschrieben 1410184586000

    Unsere Reise wurde letztes Jahr auch günstiger. Wir haben umgebucht, bzw. um einen Tag verlängert und dadurch trotzdem noch 150,- gespart. Die 50,- Euro haben wir anstandslos wiederbekommen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1410186988000

    OT

    Was hat nur die automatische Verlinkung von HC mit meiner "Userin" gemacht... :shock1: :?

    Das ist nun echt abstrus.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Schahri
    Dabei seit: 1152835200000
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    geschrieben 1410879057000

    @ schlumpfi74

     

    Wie andere ja schon geschrieben haben, muss bei einer Umbuchung eine Änderung des Abflughafens, des Abflugtages oder des Zielorts - innerhalb der gleichen Saison erfolgen.

    TUI schreibt dazu in den TUI Reisebedingungen für Neubuchungen ab 03.03.14 - Absatz 8.1.:

     

    Als Umbuchungen gelten z. B. Änderungen desReisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflugzeit.

     

     

    Du hast gebucht: Abflug am Montag von FRA - buchst um auf Abflug DUS am Dienstag = Umbuchung gemäß den Reisebedinungen zum neuen Reisepreis. Oder auch, wenn du den Abflug Tag von Montag auf Mittwoch änderst.

     

    Denn bei der TUI steht im nächsten Absatz:

     

    Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen.

     

    Wir mussten 2012 sogar 2x umgebuchen und haben, trotz 2. Umbuchungsgebühr und einer höheren Zimmerkategorie, noch 400 Euro gespart.

    Aktuell scheint der Umbuchungsgebührenschutz ja auch bei X-TUI zu gelten, das war 2012 noch nicht so.

    LG

    Schahri

    ~ LG Schahri ~
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