• wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1179752117000

    @'Kessy05' sagte:

    @Homritt

    Was genau ist jetzt das Problem ?

    Das du die Reise nicht für 50.- Euro antreten kannst, oder das die Buchung von TUI bestätigt wurde, aber zu einem höheren (realistischen !!!) Preis ?

    Sein Problem ist daß er aufgrund eines Datenfehlers im Internet

    für Lau in die Türkei wollte, nun klappt das wohl nicht und er hat einen Hals ;)

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
    Beiträge: 760
    geschrieben 1179759576000

    Ja, ist schon klar das er die $ Zeichen in den Augen hatte. :shock1:

    Es geht mir aber darum , dass er die Reise gebucht hat für 50.- €...die Bestätigung auch erhalten hat für seine Buchung, aber dann für zB 650.- €. Jetzt ist die Frage die ich mir stelle, ob er das Recht hat ,kostenlos zu stornieren !

    Denn der Vertrag ist ja wohl zustande gekommen , wenn ich das richtig verstehe, aber eben nicht für den gewünschten Preis !

    Abgesehen davon, dass wohl jeder normale Mensch wissen müßte, dass 50.- nicht korrekt sein können....

    Viele Grüße
  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
    Beiträge: 152
    geschrieben 1179768850000

    meine meinung als jusstudent (bürgerliches recht bereits abgeschlossen)

    + wenn irgentwo ein reiseangebot mit 50,- steht ist das eine INFORMATION und kein angebot. will man diese reise, dann macht man selbst ein ANGEBOT dem reiseveranstalter. nimmt dieser das angbeot an, dann entshet der vertrag.

    dies ist ja nicht geschehen, also ist schon mal kein vertrag über 50,- zu stande gekommen.

    + WÄRE einer zustande gekommen: dann wäre das dann VIELLEICHT ein irrtum. ohne vertrag auch kein irrtum.

    aja: beim irrtumsanfechtung hat "ex tunc" - wirkung (rückwirkend). es ist also so als hätte es nie einen vertrag gegeben.

    + ist über einen anderen preis ein vertrag zu stande gekommen?? NEIN!

    warum? wie gesagt: der kunde macht ein angbot über 50.- der reiseveranstalter bucht zb mit 500--.

    für einen vertrag braucht man übereinstimmende willenserklärungen, welche hier eindeutig nicht vorliegen.

    rein rechtlich macht der RV seinerseits nur ein NEUES ANGEBOT.

    normalerweise müsste man da ja nicht mal stornieren... das ist das pech des RV.

    hoffe ich konnte unklarheiten beseitigen.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    allgemein: warum darf er sowas nicht fragen?? wenn ich was billig "kaufe" will ich das auch haben. und nicht jeder studiert jus und kennt sich da genau aus.

    wie man sieht kennen sich nicht viele aus, sonst würden da nicht welche mit "irrtum", "anspruch", "storno möglich?" , "neuer vertrag kommt zustande" daher kommen. ist ja auch ok, schließlich kann nicht jeder alles wissen.

    es war eine frage und ich denke man kann das noch fragen.

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
    Beiträge: 622
    gesperrt
    geschrieben 1179770316000

    @schatzerle

    fragen darf man natürlich, die Beweggründe liegen bei Thread Eröffner aber darin, dass er ein Recht ableiten will, dass er sein 50.- Angebot ( GROß ANGEBOT/ nicht Vertrag)) bekommt. Und wie Du richtig anmerkst, hat er kein Recht darauf es einzufordern, da ja kein Vertrag zustande gekommen ist.

    Und damit können wir den Thread abschließen; m.E. nach.

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
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    geschrieben 1179770762000

    @ chiara...

    wenn der fragesteller eine falsche meinung hat ist das ja ok - darum fragt er...

    das problem war aber, dass welche FALSCH geantwortet haben und auch nicht mal dazu gesagt haben dass sie nicht sicher sind nur ihre "hausverstandsmeinung" vertreten haben.

    das ist wohl genauso schlecht.

    die wenigsten wissen, dass ein "internetangebot" (UMGANGSSPRACHLICH) KEIN ANGEBOT IM JURISTISCHEM SINNE IST (meistens zumindest).

  • homritt
    Dabei seit: 1179619200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1179772524000

    Danke Schatzerle,

    endlich einer der mich versteht und meine Frage beantwortet. Ich habe schon gedacht, die anderen picken mir die Augen aus. In welches Licht sie meine Person rücken, finde ich schon ganz schön krass, da mich ja keiner kennt. Ich habe noch niemals in irgendeiner Form eine Reise beanstandet oder mich beschwert - soviel dazu (reise 5 mal im Jahr). Würde es auch in diesem Fall nicht tun.

    Ich wollte nur wissen, wenn ich die Reise direkt bei Tui online gebucht hätte, dann hätte ich ja wohl eventuell die Bestätigung direkt bekommen.

    Also stellt sich für mich die Frage, ob ich überhaupt das nächste Mal über eine Internet-Suchmaschine buche oder gleich bei dem richtigen Reiseanbieter.

    Gruß

    homritt

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1179772821000

    @'homritt' sagte:

    Also stellt sich für mich die Frage, ob ich überhaupt das nächste Mal über eine Internet-Suchmaschine buche oder gleich bei dem richtigen Reiseanbieter.

    Auch wenn beim richtigen Reiseanbieter der falsche Preis hinterlegt gewesen wäre, dann hätte der Reiseanbieter (in dem Fall TUI) den Preis angefochten.

    Denn die Reisevermittler greifen über die verschiedenen Buchungsmaschinen auf die eingepflegten Daten von den Reiseveranstaltern zu.

    Gruß

    holzwurm

  • Kessy05
    Dabei seit: 1115078400000
    Beiträge: 760
    geschrieben 1179775179000

    Auch bei Internetangeboten wird eine Bestätigung per Post zugeschickt. In diesem Fall wäre also auch ein entsprechendes "Storno" von TUI gekommen.

    Ferner ist jeder RV über seine AGB´s gegen solche "Irrtümer" abgesichert.

    Viele Grüße
  • wiener-michl
    Dabei seit: 1113436800000
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    Verwarnt
    geschrieben 1179823184000

    @'schatzerle' sagte:

    meine meinung als jusstudent (bürgerliches recht bereits abgeschlossen)

    + wenn irgentwo ein reiseangebot mit 50,- steht ist das eine INFORMATION und kein angebot. will man diese reise, dann macht man selbst ein ANGEBOT dem reiseveranstalter. nimmt dieser das angbeot an, dann entshet der vertrag.

    dies ist ja nicht geschehen, also ist schon mal kein vertrag über 50,- zu stande gekommen.

    + WÄRE einer zustande gekommen: dann wäre das dann VIELLEICHT ein irrtum. ohne vertrag auch kein irrtum.

    aja: beim irrtumsanfechtung hat "ex tunc" - wirkung (rückwirkend). es ist also so als hätte es nie einen vertrag gegeben.

    + ist über einen anderen preis ein vertrag zu stande gekommen?? NEIN!

    warum? wie gesagt: der kunde macht ein angbot über 50.- der reiseveranstalter bucht zb mit 500--.

    für einen vertrag braucht man übereinstimmende willenserklärungen, welche hier eindeutig nicht vorliegen.

    rein rechtlich macht der RV seinerseits nur ein NEUES ANGEBOT.

    normalerweise müsste man da ja nicht mal stornieren... das ist das pech des RV.

    hoffe ich konnte unklarheiten beseitigen.

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    allgemein: warum darf er sowas nicht fragen?? wenn ich was billig "kaufe" will ich das auch haben. und nicht jeder studiert jus und kennt sich da genau aus.

    wie man sieht kennen sich nicht viele aus, sonst würden da nicht welche mit "irrtum", "anspruch", "storno möglich?" , "neuer vertrag kommt zustande" daher kommen. ist ja auch ok, schließlich kann nicht jeder alles wissen.

    es war eine frage und ich denke man kann das noch fragen.

    Schatzerle,

    du solltest einfach mal dein Studium, die Gesetzte und Paragraphen usw. vergessen und versuchen logisch zu denken, einfach den gesunden Menschenverstand einschalten.

    Wenn ich Im WWW eine Reise mit Flug und Hotel um 50 Euro sehe dann denke ich mir

    „Hoppla – da hat jemand bei der Eingabe des Preises einfach eine Null vergessen“ und das Thema ist bei mir durch, nicht einen einzigen Gedanken mehr würde ich daran verschwenden.

    Homritt hat aber sofort zugeschlagen und eine 50 Euro-Reise gebucht.

    Zitat –

    Habe am 17.05.07 über einen Internet-Reiseanbieter das TUI-Angebot "Marti Resort" in der Türkei gebucht. Angebot lag unter 50 Euro. (Auf der Tui-Internetmaschine war dieses Angebot auch erhältlich)......

    Offensichtlich haben mehrere dieses Angebot gebucht. Wer noch und darf jemand die Reise antreten?

    Zitatende.

    Nun versucht er mit Hilfe des Forums das auch durchzuboxen.

    Deswegen braucht er sich nicht zu wundern wenn andere Forumsuser eine wenig hilfreiche Einstellung zu der Geschichte haben.

    Homritt – nix für ungut , probieren kann mans immer :D

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
  • Rathaus01
    Dabei seit: 1169424000000
    Beiträge: 758
    geschrieben 1179908776000

    Hallo wiener-michl,

    kann dir nur beipflichten. Bei dem Preis kann es nur ein Irrtum sein.

    Würde aber auch anschließend versuchen bei einer normalen Reisebuchung beim gleichen Reiseveranstalter den Preis auf Kulanzbasis zu drücken ( der gute Mensch denkt an sich selbst zuerst) ;) Aber dann nicht übers Reisebüro sondern direkt über die Homepage des Reiseveranstalters.

    Versuchen kann man es ja mal mit der Billigbuchung , wenn dann jemand geschlafen hätte und der Preis bestätigt worden wäre, Gück gehabt ;).

    Aber hier übers Forum nach rechtlichen Möglichkeiten zu suchen ist Blödsinn und Zeitverschwendung.

    Nur meine Meinung.

    Gruß

    Rathaus

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