• hessemädchen
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    geschrieben 1435829628000

    Vielen Dank für die Antworten......wir werden sehen wie das alles ausgeht...werde mich melden sowie ich ein Ergebnis habe.

    Für uns ist das alles total doof unser Jahresurlaub ist futsch .....

  • hessemädchen
    Dabei seit: 1275868800000
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    geschrieben 1437732919000

    Hallo also als kurze Info wir haben von unserem Reiseveranstalter das Geld für die nicht genuzten Urlaubstage in Tunesien voll erstattet bekommen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1437735240000

    Sehr kundenorientierte Lösung, du solltest ruhig den Veranstalter namentlich benennen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1437748175000

    Ich sehe da keine besondere Kundenorientierung, solange diese Fragen nicht beantwortet wurden:

    @'doc3366' sagte:

    ... Wie und wo wurde gebucht, wie und von wem wurde die Rückreise organisiert, falls pauschal über Veranstalter, hat dieser von sich aus den Reiseabbruch angeboten? Dann stünden m.M.n. zumindest die Kosten für nicht erbrachte Versorgungsleistungen im Raum. ...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1437768481000

    Das bleibt dir unbenommen doc, ich hingegen sehe soweit eine Kulanz (=Kundenorientierung) und keinen Anspruch. 

    Pauschalreise, willentliche Rückkehr (keine behördliche Vorschrift).

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1437770968000

    Wir müssen auch nicht immer einer Meinung sein :kuesse:

    Für mich stellt sich halt die Frage, wie der Wille herbeigeführt wurde, denn gerade einen Tag nach dem Anschlag wollten wohl einige Veranstalter ihre Kunden gerne so schnell wie möglich aus dem Zielgebiet holen.

    Leider hat das hessemädchen auf die Fragen nie geantwortet.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1437772141000

    Richtig, müssen wir nicht!

    Besonders nicht um Respekt dabei einzubüßen - eher im Gegenteil ...

    Ich lese "wir haben uns entschieden" - imho ein rechtlich maßgeblicher Terminus.

    Wäre die Ausreise hingegen behördlich angeordnet worden, fiele der Anspruch eher geringer aus, da der Veranstalter mittels nicht vorhersehbarer Ereignisse exkulpiert wäre von Forderungen über die reine Versorgungsleistung hinaus.

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1437776487000

    Eben, in des hessenmädchen`s erster Einlassung hieß es zwar "wir haben uns entschieden" aber nicht aufgrund welcher "willentlichen" Herbeiführung, denn direkt danach folgte "..wissen nicht was und ob wir etws von unserem Geld zurück bekommen...", eine Frage war nicht gestellt, was durchaus Rückschlüsse auf eine angekündigte Vergütung vor Ort durch den Veranstalter zulässt.

    In ähnlichen Situationen erfolgte die "willentliche" Herbeiführung schon von "hier ist es nicht mehr sicher, wir fliegen sie auf unsere Kosten früher aus" über Augleichsankündigung/Umbuchung oder einseitige Vertragsauflösung wegen unvorhersehbarer Ereignisse, zu behördlicher Anordnung.

    Wie oft mußten wir hier schon erleben, gerade bei rechtlichen Angelegenheiten, daß entscheidende Details gar nicht, oder erst viel später durch Zufall beigetragen wurden, deshalb ja meine Nachfragen, leider unbeantwortet bisher.

    OT entfernt!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1437779210000

    Ich kann soweit keinen Anlass zu Rückschlüssen erkennen - ansonsten siehe oben.

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  • hessemädchen
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    geschrieben 1438337338000

    Hallo ihr alle.......also wir hatten einen Pauschalurlaub bei TUI gebucht und die entscheidung nach dem Anschlag das Land zu verlassen haben wir am gleichen Abend beschlossen.Die Reiseleitung vor Ort hat unseren Rückflug dafür organsiert und das alles reibungslos fungioniert !!!!grossen Danke däfür !!!!!! Und Tui hat sehr schnell also knapp 10 Tage nach Abbruch unserer Reise mit einer Rückerstattung reagiert.

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