• mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1186407057000

    Mein Gefühl sagt mir, dass hier das deutsche Reisebüro hier Schuld haben könnte.

    Aber wie schon vor mir geschrieben wurde - wie beweisen? Nun, es gäbe die Möglichkeit, den so genannten PRN (Passenger Name Record) von Thai anzufordern. Darin sind alle Vorgänge genau mit Datum, Uhrzeit und Benutzer erkennbar. Also nachvollziehbar, ob es stimmt, dass die Buchung vom Reisebüro und nicht von der Airline selbst storniert wurde. Damit wäre man ja der Wahrheit ein Stück weiter.

    Denn ich kenne auch die andere Situation: Kunde steht im Ausland vor dem Leistungserbringer mit einem Problem --> der Leistungserbringer schiebt prompt die Schuld zurück in die Heimat nach Deutschland oder Österreich (weil die Leut' ja weit weg sind) - und so hat der Vertreter im Ausland seine Ruh'. Also sagt mir eine Aussage eines Mitarbeiters von Thai im Moment nicht viel (es kann ja auch sein, dass für den Anschlussflug ein besonders günstiger Tarif gebucht war, für den Thai nur wenige Plätze freigeschalten hatte... die Tarifstruktur, ein Kapitel für sich).

    Richtig ist auch der bereits gegebene Hinweis, dass ein Vertrag ein Vertrag ist. Wenn darin eine bestimmte Fluglinie angeführt ist, dann muss auch diese verwendet werden (Ausnahmen gibt es sicherlich).

    Bezüglich des Gewichts des Freigepäcks könnte es vielleicht schon wieder problematisch werden. Ein Urteil, das bei einem Golfgepäck ergangen ist, hat das Fluglinie Schadenersatz pflichtig gemacht. Aber da ging es explizit um den kostenlosen Transport vom Golfgepäck und die Änderung der Transportbedingung kam von der Fluglinie selbst.

    Aber hier geht es nur um die Unterschiede von kg - nicht um ein bestimmtes, von vorne herein genanntes und wesentliches Gepäckstück. Hier können also beide Parteien "argumentieren".

    Dass der Low-Cost-Flug günstiger war als der ursprünglich gebuchte Thai ist sehr wahrscheinlich, müsste aber bewiesen werden. Und ob man hier dann eine Rückzahlung einer allfällige Differenz erwirken kann, wage ich zu bezweifeln - denn schließlich kann jeder Unternehmen seine Preise frei festsetzen - wenn sie bezahlt werden --> bleibt noch die (unerlaubte) Änderung des Leistungsbringers, sprich Fluglinienwechsel: hier müsste ein objektiver Mangel oder Schaden nachgewiesen werden, um eine Preissenkung erwirken zu können.

    Pauschalreise scheint es auch keine gewesen zu sein, wo man vielleicht a bisserl was bekommen tät'.

    Was also übrig bleibt, neben schwer beweisbaren unsauberen Dingen, der tatsächlich erlittene Schaden in der Bezahlung von 5 kg Übergepäck auf den Inlandsflügen. Denn die Rückflugsverspätung hätte Thai Airways ebenso treffen können, und ob beim Hinflug der "geplante" Thai Anschluss tatsächlich geflogen wurde (oder vielleicht ebenfalls storniert war), geht nicht klar aus dem Ausgangsposting hervor.

    Ich habe mal im Internet ge-googled bzgl. Preis Bangkok - Phuket und retour: da liegen alle Airlines bei plus minus € 183.-- (Test 20.8. - 3.9.). Daher auch hier die Frage: wie viel kann dann eine Differenz zwischen den beiden Airlines betragen...?

    Die Sache ist nicht schön verlaufen, aber ob es sich lohnt, hier außer dem Schaden noch weiter zu dringen, wage ich zu bezweifeln

    meint

    Peter

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1186408361000

    [quote=webfox]@holzwurm sagte:

    Hallo holzwurm,

    es geht defintiv doch! Nochmals: es kommt darauf an, in welcher Vertragsbeziehung man steht. Als Pauschalreisender ist es ein Veranstaltervertrag mit dem Anbieter, dann ist in den AGBs meist geregelt, dass Flugzeiten und- gesellschaften sowie sogar Abflughäfen geändert werden können/dürfen. Bucht man hingegen eine reine Flugleistung, ist es meist ein Vermittlungsvertrag mit dem RB, dann können diese Dinge nicht einseitig vom RB oder der Airline geändert werden.

    Wohlgemerkt: es muss aber erst einmal ein Vertrag zustande gekommen sein! Bei reinen Flugbuchungen reicht z.B. eine Reservierung nicht aus, hier muss das Ticket bezahlt und ausgestellt sein.

    So wie aus dem Eingangsposting heraus zu lesen ist geht es um eine Flugbuchung und nicht um eine Pauschalreise.

    Aber mal unabhängig davon hat das Reisebüro kein Recht einen bestehenden Vertrag eigenmächtig zu ändern. Das Reisebüro tritt in der Regel ja nur als Vermittler auf und bringt somit den Reisenden mit der Airline zusammen in dem das RB ein Flugticket bucht.

    Änderungen kann dann nur die Airline vornehmen bzw. der Kunde über das Reisebüro veranlassen. Und beide bedienen sich wieder zwecks Kommunikation untereinander des Reisebüros. Letztendlich entscheidet der Kunde ob er Änderungen akzeptiert oder nicht.

    Alles andere ist nicht zulässig. Außer es bestand eine entsprechende Vereinbarung zwischen Reisenden und Reisebüro in seinem Sinne entsprechend zu handeln.

    Gleiches gilt auch für Pauschalreisen.

    LG

    holzwurm

  • sigridausborken
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    Beiträge: 14
    geschrieben 1186416942000

    An Euch alle!

    Vielen Dank noch einmal für die vielen Beiträge. Es ist uns durchaus bewusst, dass wir warscheinlich schlechte Chancen haben. In einem Beitrag wurde ein Dachverband für Reisebüros benannt. Wenn wir nun schon diese unbequemen Erfahrungen gemacht haben, dann wollen wir wenigstens alle anderen vor diesem Reisebüro warnen. Es tauchte übrigens über ein Angebot im Videotext auf.

    Anzumerken ist hierbei, dass ich vor Abflug nach Bangkok mir die Preise via Internet von Thai Airways und Thai Air Asia angeguckt haben und da gibt es horrende Unterschiede. Die Thai Air Asia bietet Flüge von Bangkok nach Phuket so um die 750 baht an. Die Thai Airways liegen ab 3500 Baht vor one way. Hierzu kommt bei beiden natürlich noch Steuern.

    Letztendlich weiß ich vom ersten Thailandaufenthalt vor zwei Jahren, dass es auf dem Flug von Bangkok nach Phuket noch mit Thai Airways einen Bordservice gab. Bei Thai Air Asia muss man für Getränke zahlen. Fairer weise möchte ich sagen, dass die Getränke (ohne Alkohol) sehr günstig waren. Und das Bordpersonal war echt superlieb. Auch ein aus dem Cockpit winkender Pilot war recht nett.

    Zum Zustand der Maschine muss ich allerdings sagen, dass diese wohl sehr alt war oder von aussen zumindest in einem etwas angekratzem Zustand. Da waren Lackschäden an der Aussenhaut, dass wir lustigerweise zu dem Schluss kam, dass diese wohl irgendwann im Orbit durch einen kleinen Meteoritenschwarm geflogen ist. Beim Rückflug also start in Phuket ist der Vogel beim Start so abgezogen und im Steilflug nach oben, dass wir echt dachten, der will mit uns tatsächlich zum Mond.

    Ansonsten war der Urlaub reinste Sahne und wer Tipps über Urlaub auf Phuket braucht, dem kann ich vielleicht helfen.

    LG Sigrid

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