Mein Gefühl sagt mir, dass hier das deutsche Reisebüro hier Schuld haben könnte.
Aber wie schon vor mir geschrieben wurde - wie beweisen? Nun, es gäbe die Möglichkeit, den so genannten PRN (Passenger Name Record) von Thai anzufordern. Darin sind alle Vorgänge genau mit Datum, Uhrzeit und Benutzer erkennbar. Also nachvollziehbar, ob es stimmt, dass die Buchung vom Reisebüro und nicht von der Airline selbst storniert wurde. Damit wäre man ja der Wahrheit ein Stück weiter.
Denn ich kenne auch die andere Situation: Kunde steht im Ausland vor dem Leistungserbringer mit einem Problem --> der Leistungserbringer schiebt prompt die Schuld zurück in die Heimat nach Deutschland oder Österreich (weil die Leut' ja weit weg sind) - und so hat der Vertreter im Ausland seine Ruh'. Also sagt mir eine Aussage eines Mitarbeiters von Thai im Moment nicht viel (es kann ja auch sein, dass für den Anschlussflug ein besonders günstiger Tarif gebucht war, für den Thai nur wenige Plätze freigeschalten hatte... die Tarifstruktur, ein Kapitel für sich).
Richtig ist auch der bereits gegebene Hinweis, dass ein Vertrag ein Vertrag ist. Wenn darin eine bestimmte Fluglinie angeführt ist, dann muss auch diese verwendet werden (Ausnahmen gibt es sicherlich).
Bezüglich des Gewichts des Freigepäcks könnte es vielleicht schon wieder problematisch werden. Ein Urteil, das bei einem Golfgepäck ergangen ist, hat das Fluglinie Schadenersatz pflichtig gemacht. Aber da ging es explizit um den kostenlosen Transport vom Golfgepäck und die Änderung der Transportbedingung kam von der Fluglinie selbst.
Aber hier geht es nur um die Unterschiede von kg - nicht um ein bestimmtes, von vorne herein genanntes und wesentliches Gepäckstück. Hier können also beide Parteien "argumentieren".
Dass der Low-Cost-Flug günstiger war als der ursprünglich gebuchte Thai ist sehr wahrscheinlich, müsste aber bewiesen werden. Und ob man hier dann eine Rückzahlung einer allfällige Differenz erwirken kann, wage ich zu bezweifeln - denn schließlich kann jeder Unternehmen seine Preise frei festsetzen - wenn sie bezahlt werden --> bleibt noch die (unerlaubte) Änderung des Leistungsbringers, sprich Fluglinienwechsel: hier müsste ein objektiver Mangel oder Schaden nachgewiesen werden, um eine Preissenkung erwirken zu können.
Pauschalreise scheint es auch keine gewesen zu sein, wo man vielleicht a bisserl was bekommen tät'.
Was also übrig bleibt, neben schwer beweisbaren unsauberen Dingen, der tatsächlich erlittene Schaden in der Bezahlung von 5 kg Übergepäck auf den Inlandsflügen. Denn die Rückflugsverspätung hätte Thai Airways ebenso treffen können, und ob beim Hinflug der "geplante" Thai Anschluss tatsächlich geflogen wurde (oder vielleicht ebenfalls storniert war), geht nicht klar aus dem Ausgangsposting hervor.
Ich habe mal im Internet ge-googled bzgl. Preis Bangkok - Phuket und retour: da liegen alle Airlines bei plus minus € 183.-- (Test 20.8. - 3.9.). Daher auch hier die Frage: wie viel kann dann eine Differenz zwischen den beiden Airlines betragen...?
Die Sache ist nicht schön verlaufen, aber ob es sich lohnt, hier außer dem Schaden noch weiter zu dringen, wage ich zu bezweifeln
meint
Peter