Umbuchung durch Reiseveranstalter wegen Stornierung für eine Person rechtens?

  • delta75
    Dabei seit: 1206921600000
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    geschrieben 1206975573000

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Anfang Februar habe ich auf meinem Namen, für 4 Personen eine Reise nach Kreta gebucht: 2 Studios, für jeweils zwei Personen. Krankheitsbedingt kann nun eine Person nicht mitfahren, daraufhin wollte ich bei Alltours die Reise für sie stornieren.

    Alltours hat mir daraufhin mitgeteilt das die Stornierung kein Problem sei, die restlichen Reiseteilnehmer aber einer Umbuchung zustimmen müssten, da wir nun in *einem* Studio untergebracht werden.

    Meine Frage, ist das rechtens? Ich meine kann Alltours verlangen das wir uns nun zu dritt ein Zimmer teilen? Das dritte Bett ist in dem Fall auch nur eine Schlafcouch. Durch die Stornierung für eine Person dürfte sich doch eigentlich nicht die Leistung für die anderen verschlechtern?

    Die Begründung von Alltours ist:

    1) Mail

    Bei einer Stornierung fallen zur Zeit Stornierungsgebühren von 20% des Reisepreises zzgl Versicherung an. Wenn Sie *** aus der Buchung stornieren möchten, so belaufen sich die Stornierungsgebühren demnach auf *** EUR. Für die verbleibenden 3 Personen erfolgt die Unterbringung im einem Studio Typ A. Der Reisepreis für diese Personen bleibt unverändert.

    Bitte bestätigen Sie uns, dass eine Änderung Ihrer Buchung wie oben beschrieben erfolgen soll. Sobald Ihre Bestätigung bei uns eingegangen ist, nehmen wir die Änderung gerne für Sie vor und senden Ihnen eine neue Bestätigung und Rechnung per Post zu.

    2) Mail (nach meiner Rückfrage wegen der Umbuchung auf nur ein Zimmer)

    alltours hat im Hotel *** leider keine Zimmer zur Alleinbenutzung im Programm. Durch die Stornierung von *** verbleiben 3 Personen auf der Buchung, die Unterbringung kann in diesem Hotel demnach leider nur in einem Studio erfolgen. Wir können gerne für Sie eine Anfrage ins Zielgebiet stellen, ob das Hotel uns ein Studio zur Alleinbenutzung anbieten kann.

    Die Stornierungsgebühren fallen für das "Nicht-Reisen" / die Stornierung von *** an. Sollte wegen einer Teilstornierung ein Zimmerbelegungswechsel erforderlich sein, so gehen die entstehenden Mehrkosten zu Lasten des/der verbleibenden Teilnehmer(s). Wenn der Hotelier uns das Studio zur Alleinbenutzung anbieten kann, fällt für eine Person ein Einzelbelegungszuschlag an. Die Höhe dieses Zuschlages werden wir durch die Anfrage vom Hotelier erfahren.

    Muss ich der Umbuchung zustimmen, bzw. gegebenfalls den EZ-Zuschlag zahlen? Es wäre super wenn mir einer von euch weiterhelfen könnte, ich weiss gerade nicht was ich machen soll.

    Achja, falls es wichtig sein sollte: Ich habe online, direkt bei Alltours, gebucht.

    Viele Grüße

    delta75

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1206976433000

    Du mußt der Umbuchung natürlich nicht zustimmen und kannst z.B. auch einfach nur mit 3 Personen anreisen und die zwei Studios nutzen.

    Allerdings kannst Du dann Person 4 auch nicht stornieren ( also 100% statt 20% Kosten )

    Ob sich das für Dich lohnt mußt Du selbst entscheiden.

    Der Rest seitens Alltours geht prinzipiell in Ordnung.

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • delta75
    Dabei seit: 1206921600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1206978175000

    Danke für die schnelle Antwort!

    Den ganzen Reisebetrag für eine Person zahlen, die dann nicht mitkommt, möchte bzw. kann ich nicht bezahlen.

    Wir haben alle eine RRKV abgeschlossen. Wenn ich die AGBs richtig verstehe hätte ich die Möglichkeit ebenfalls zu stornieren, wenn einer meiner Mitreisenden aus, in diesem Fall, gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Ist es evtl. stattdessen möglich die Mehrkosten, d.h. den EZ-Zuschlag von der Versicherung erstattet zu bekommen?

    Es handelt sich um die TAS...aus deren AGBs werde ich nicht ganz schlau.

    Viele Grüße!

  • mawota
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    geschrieben 1206979212000

    Hallo

    Ich weiss jetzt nicht wie das in Deutschland ist, aber hier in der Schweiz habe ich schon erlebt, dass die Mehrkosten für eine Alleinbenützung des Zimmers zusätzlich zu den Stornokosten des Fluges durch die Elvia bezahlt worden sind. Am besten rufts du deine Versicherung an.

    Gruss Markus

    Im Leben wie auf Reisen: Qualtität ist wichtiger denn billig
  • Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1206988298000

    mit welcher begründung solte dir deiner meinung nach alltours das 2. studio überlassen, wenn der vertrag eindeutig die min. belegung mit mind. 2 personen vorschreibt?

    der reisevertrag wird von dir ja einseitig geändert ( storno 4.pers.), alltours bietet dir einen neuen vertrag an (unterbringung 3 in 1 studio oder , falls machbar studio zur alleinbenutzung mit aufpreis).

    das ist rechtens und gesetzlich konform, du kannst annehmen, oder ablehnen.... und für alle stornieren zu 20% des reisepreises, bedenke nur, dass du u.u. noch einen eigenbehalt von 20% in der rrv hast und somit nicht kostenlos rauskommst, sofern der stornierungsgrund überhaupt die vertragsbedingungen für eine kostenübernahme deckt, falls nicht..... tja,

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1206995803000

    Hallo,

    ich denke Du solltest einmal Peter, unseren Experten fragen. Soweit ich gelernt habe sind Mehrkosten nicht rechtens, da diese durch die Stornogebühren abgedecke sind. Allerdings bezog sich das meineswissens nicht auf ein Hotel bei dem eine Einzelbelegung gar nicht möglich ist.

    Gruß

    Berthold

    p.s. (Peter = Mosaik)

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1207009764000

    Das sehe ich wie ADEgi:

    Veranstalter und Hotel werden ggf. durch die Reiserücktrittskosten-Versicherung entschädigt (sofern ein Versicherungsfall vorliegt).

    Dem Alleinreisenden dürften für eine Alleinbelegung des Doppelzimmers keine weiteren Kosten entstehen, außer denen für eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.

    Wenn Hotel und Veranstalter durch die Versicherung ein Schaden ersetzt wird, wäre die Umbuchung auf ein Dreibettzimmer oder ein Zuschlag auf die Alleinbelegung doppeltes Abkassieren.

    Ich kann nur empfehlen, dass sich delta sofort mit seinem Reiserücktrittskosten-Versicherer in Verbindung setzt, um zu prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt. Das gehört übrigens zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers: einen Versicherungsfall sofort zu melden.

    edit:

    In einem Vertrag sind alle mitreisenden Personen versichert. Die Angaben von Chiara bezüglich der Kosten für die anderen Reiseteilnehmer entsprechen nicht den Tatsachen.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1207038075000

    Hallo Erika,

    hier müssen wir das schon differenziert sehen. Schließlich würden wir über ein Stornierung erreichen, daß ein Hotel, das bei dem Veranstalter keine Einzelunterbringung zulässt gegen eine Stornogebühr / Aufschlag von 20% dazu gezwungen würde dies zu tun.

    Ich denke ganz so einfach kann ich mir kein günstiges Einzelzimmer verschaffen.

    Gruß

    Berthold

    p.s. Soll aber keine Wertung der Motive des Thread-Eröffners sein!

  • Chiara Saluta
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    gesperrt
    geschrieben 1207045454000

    @ erika1

    halbwissen ist meist gefährlicher als gar kein wissen.

    Veranstalter und Hotel werden ggf. durch die Reiserücktrittskosten-Versicherung entschädigt (sofern ein Versicherungsfall vorliegt).

    absolut falsch, der veranstalter wird vom gast durch die stornokosten *entschädigt*, das hotel vom veranstalter und der gast von der versicherung, sofern der grund anerkannt wird. der veranstalter hat aber auch rein gar nichts mit der versicherung zu tun, außer, dass er sie u.u. vermittelt hat, that's all.

    Dem Alleinreisenden dürften für eine Alleinbelegung des Doppelzimmers keine weiteren Kosten entstehen, außer denen für eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung.

    wieder falsch, natürlich kann der hotelier für eine einzelbelegung einen aufpreis verlangen, da er ja auch an 2 gästen mehr verdienen würde, unabhängig davon, wird meißt ein zimmerpreis vereinbart, egal ob zu 2 oder alleine, nur , dass der zimmerpreis durch 2 geteilt niedriger pro person ist, in der summe aber gleich; bsp. zimmer kostet 100.- macht p.P. 50.- oder für einen alleine 100.-,gelle.

    Wenn Hotel und Veranstalter durch die Versicherung ein Schaden ersetzt wird, wäre die Umbuchung auf ein Dreibettzimmer oder ein Zuschlag auf die Alleinbelegung doppeltes Abkassieren.

    wieder falsch , siehe oben......

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1207087439000

    @Chiara Saluta

    "halbwissen ist meist gefährlicher als gar kein wissen."

    Da sind wir ausnahmsweise einer Meinung.

    Dass die Reiserücktrittskosten-Versicherung mit dem Hotel und/oder dem Veranstalter abrechnet, habe ich nicht gesagt. Vertragspartner in der RRV sind Versicherer und Versicherungsnehmer. Sonst niemand.

    Die RRV übernimmt im Versicherungsfall die dem Reiseveranstalter geschuldeten Stornokosten, der weitere Geldfluss ist hier nicht relevant, z.B. auf welche Weise der Veranstalter mit dem Hotel abrechnet.

    Maßgebend ist, dass Geld fließt und Veranstalter sowie Hotel entschädigt werden. Ob vom Gast oder von einer Versicherung, spielt auch keine Rolle.

    Und genau da liegt der Hund begraben:

    Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. Der Veranstalter schickt seine Stornokosten-Rechnung, es wird reguliert. Tritt der Gast zurück ohne RRV-Schutz oder bedingungsgemäßen Versicherungsfall, zahlt er die Stornokosten selbst.

    Bei zwischen Buchung und Reiseantritt auftretender Arbeitslosigkeit beispielsweise (Versicherungsfall) weiß der Gast Wochen vor Antritt seiner Reise Bescheid, dass er eben diese nicht antreten kann. Er macht brav seine Meldung und der Veranstalter bekommt sein Geld, wovon er einen Teil an den Hotelier weiterleiten ... müsste. Im Versicherungsfall können alle in einem Vertrag versicherten Reiseteilnehmer zurück treten. Diese - entschädigte - Reise wird ganz normal von Veranstalter und Hotelier wieder verkauft, evtl. als Last Minute. Ergo: doppelt kassiert.

    Ein Schelm, wer Schlimmes dabei denkt, dass der Veranstalter des TE die zweieinhalb Paare in ein Dreibettzimmer stecken will, weil dann das Doppelzimmer erneut verkäuflich ist

    Möchte ein Reiseteilnehmer, der ein Doppelzimmer gebucht hat, die Reise antreten, obwohl sein Partner nicht kann und das Doppelzimmer alleine belegen, so wurden Veranstalter und Hotel durch die Stornokosten entschädigt.

    Damit ist eine Umbuchung auf ein Dreibettzimmer und/oder ein Zuschlag auf die Alleinebelegung als doppelte Bezahlung für die gleiche Leistung anzusehen. Das heißt: so ganz gleich ist die Leistung nicht einmal, weil der daheim gebliebene Reisegast keine Verpflegungs- und Serviceleistungen in Anspruch nimmt.

    ... bricht sich der zweite Doppelzimmer-Gast am Anreisetag das Genick, hat der Veranstalter keine Möglichkeit, darüber nachzudenken, wie er das Doppelzimmer erneut vermarkten kann. Der Doppelzimmer-Bucher nächtigt somit allein in seinem Doppelbett - wenn er nicht auch von der Reise Abstand nimmt.

    Ist schon klar, dass Veranstalter und Hoteliers an diesen Pauschalreisen-Sitten festhalten, es lässt sich eben nicht schlecht damit verdienen. Buche ich ein Hotel direkt, habe ich i.d.R. die Möglichkeit, am Anreisetag bis 18.oo h zu stornieren. Du, liebe/r Chiara, hast das selbstverständlich nicht zu verantworten, die Kunden kaufen die Reise - oder lassen sie sich verkaufen - und akzeptieren damit die Geschäftsbedingungen. Ich bin der Meinung, stornierte Reisen stellen allgemein ein nettes Zusatzgeschäft für Veranstalter und Hotels dar. Das muss man nicht noch toppen, indem man Zuschläge für Leistungen verlangt, die längst bezahlt sind, ganz gleich, ob durch stornierenden Gast oder dessen Versicherung.

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