Umbuchung durch Reiseveranstalter wegen Stornierung für eine Person rechtens?

  • Chiara Saluta
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    geschrieben 1207136647000

    nun erika,

    das was du jetzt schreibst, hört sich schon anders an,als dein erster fred.....

    nun gut, es gleitet zwar schon wieder ein bischen ab ins *buche ich direkt oder beim va* aber tatsache ist und bleibt in diesem einen speziellen fall, dass der va mit dem hotelier einen vertrag geschlossen hat, dass er nur mind. eine zweier-belegung zuläßt, alles andere ist nicht vertragsbestandteil und somit -hier- indiskutabel.

    somit ergibt sich immer noch folgendes : kündigung des alten vertrags ( storno oder teilstorno) mit gleichzeitigen angebot eines neuen vertrags ( unterbringung zu dritt). man kann nun das angebot annnehmen oder ablehnen, ganz wie es einem beliebt, nur muß man dann auch wie ein mann oder frau auch mit den konsequenzen seines handels leben, und dass möchte unser delta ja nicht, er möchte stornieren, auf den alten vertrag pochen und am besten nix extra zahlen wollen, und das geht nun einmal nicht.

    er kann ja auch nicht zum bäcker sagen; ich möchte eigentlich nur 2 1/2 brötchen, aber da sie mir ja nur 3 brötchen anbieten können, würde ich diese zum preis von 2 1/2 nehmen.... ;) , er kann es zwar meinen, aber er wird letztendlich die 3 bezahlen müßen oder nur 2 nehmen......

  • Erika1
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    geschrieben 1207175848000

    Hhmm, Chiara, eigentlich habe ich nichts anderes gesagt als in meinem ersten Beitrag, nur etwas dezidierter. Aber scheinbar immer noch nicht ausführlich genug...

    delta meldet sich nicht mehr, also dürfen wir möglicherweise und hoffentlich davon ausgehen, dass sein/ihr Problem gelöst wurde.

    Isch ´abe fertik.

  • mosaik
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    geschrieben 1207211310000

    Ohne alle Postings im Detail gelesen zu haben, kann ich immer wieder nur wíederholen:

    Stornogebühren sind die pauschale Abfindung eines Reiseveranstalters für entgangenen Gewinn und Mehrkosten.

    Daher kann ich darauf bestehen, zwei Zimmer zu erhalten, wobei ich für eine Person den vom Reiseveranstalter festgesetzten Stornosatz ja bezahle.

    Erhalte ich nicht beide Zimmer, darf der Veranstalter nicht oder zumindest nicht in voller Höhe die Stornogebühr verlangen.

    Sie allen Personen versichert, muss die Stornoversicherung den Einzelzimmerzuschlag für die dritte Person übernehmen, meint kurz

    Peter

  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1207227233000

    Peter,

    das ging mir jetzt zu schnell. Kann ich denn den Vertrag teilweise (also für nur eine Person) stornieren, wenn er für vier Personen abgeschlossen wurde? Wenn ja, kann dann der Veranstalter das freigewordene Bett anderweitig verkaufen (der Vertrag darüber wurde ja storniert)?

    Gruß

    Manfred

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  • Sina1
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    geschrieben 1207227764000

    @Bulgarienfan sagte:

    kann dann der Veranstalter das freigewordene Bett anderweitig verkaufen (der Vertrag darüber wurde ja storniert)?

    Nein - das steht ja im Zimmer von Person Nr. 3. Und weder die, noch die neu gebuchte Person wird normalerweise sonderlich erbaut davon sein, das Zimmer mit jemand anders als ursprünglich geplant teilen zu müssen...

    Anders sieht es natürlich aus, wenn von den Gästen selbst eine Ersatzperson für die eine stornierte Person benannt wird. Aber der Veranstalter darf nicht "verkuppeln" - es sei denn, es wurde z. B. ein "halbes Doppelzimmer" (gibt es aber heutzutage eher selten) gebucht.

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1207231143000

    Hallo Sina,

    das hab ich mir schon gedacht. Die Frage ist aber doch, ob ich den Vertrag teilweise (also nur für eine Person) stornieren kann.

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  • Chiara Saluta
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    geschrieben 1207239265000

    in diesem konkreten fall, nein, außer der hotelier würde, entgegen des vertrags seine zustimmung geben, dass doch eine pers. - gegen zuschlag - anreisen könnte, aber ansosnten heißt es einer oder keiner ;)

  • delta75
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    geschrieben 1207606933000

    Hallo allerseits,

    zuerst einmal vielen Dank für Euren vielen Ratschläge und Erklärungen.

    Vielleicht als wichtigstes vorweg wie ich mich mit dem Veranstalter geeinigt habe:

    - Stornierung für eine Person war möglich

    - Der Veranstalter hat eine Anfrage bei dem Hotel gestellt ob eine DZ - Belegung mit einer Person möglich ist --> ja, gegen Zahlung eines Zuschlages

    - Der Zuschlag wird bis zur Höhe der Stornierungskosten für eine Person von der RRV übernommen (deckt im vorliegenden Fall die Kosten)

    Ich kann mit der Lösung leben, bin aber dennoch der Meinung das das Verhalten des Veranstalters nicht korrekt ist....auch wenn das möglicherweise nur mein laienhaftes und falsches Verständnis ist: 2 * 2 Personen haben eine Reise gebucht. 1a storniert die Reise (nebenbei - auch wenn es nichts an der Sachlage ändert - nicht weil sie die Lust verloren hat, sondern krankheitsbedingt)...in der Folge kann es doch Person 1b nicht zugemutet werden mit Paar 2 in einem Zimmer zu schlafen...was hätte der Veranstalter denn gemacht wenn die Belegung mit drei Personen in einem Zimmer gar nicht möglich gewesen wäre, Person 1b die Reise gekündigt? Was den EZ-Zuschlag angeht...wenn er nicht über die Stornierungsgebühren abgedeckt ist, wofür verlangt der Veranstalter dann die Gebühren?

    Dank RRV entstehen mir ja nun keine Zusatzkosten, aber es bleibt das Gefühl das der Veranstalter "doppelt kassiert"...auch wenn ich rechtlich evtl. im Unrecht bin :-)

    delta

  • Erika1
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    geschrieben 1207608144000

    delta,

    danke für Deine Rückmeldung.

    Um ein doppeltes Kassieren von Veranstalter und Hotelier handelt es sich in diesem Fall nicht, denn das Zimmer wird ja nun von nur einer Person belegt, was bedeutet, dass die nicht reisende Person nicht bezahlt hat.

    Das, was ich mit doppeltem Kassieren meinte, hat mit "vollen" Zimmern zu tun, die durch die RRV entschädigt wurden und nach dem entschädigten Storno erneut verkauft werden.

    Chiara,

    die Aussage Deines Beitrages vom 3. April, 16.14 h, ist schlicht falsch: es geht hier nicht um ein Storno wegen Nicht-Wollen, sondern um einen Versicherungsfall. Ganz gleich, welche Bedingungen von Veranstalter/Hotelier zugrunde liegen: wenn der Bucher eines halben Doppelzimmers krankheitsbedingt ausfällt, kann der andere das Doppelzimmer alleine belegen.

  • mosaik
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    geschrieben 1207645377000

    Lassen wir einmal die Bedenken des "doppelt Kassieren" beiseite - da gibt es schon auch Überlegungen dahinter, warum und weshalb.

    Meines Erachtens kann kein Verstalter die Bewohner von zwei Doppelzimmer nach Wegfall einer Person in ein Dreibettzimmer zwingen. Es hätten ja beide Doppelzimmer einzeln gebucht werden können, da wüsste der Veranstalter ja gar nicht, dass die beiden zusammen gehören.

    Daher hat die verbleibende Person jedenfalls Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Durch die Zahlung einer Stornogebühr wird der Veranstalter entschädigt. Habe ich ja erklärt. Ein allfälliges Preisrisiko trägt aber auch der Veranstalter, da er zunächst zwar nur eine geringe Stornogebühr verlangt, aber kurzfristig beispielsweise wieder sehr hohe Sätze anwenden darf.

    Ich denke, da machen es sich die Veranstalter sehr einfach und - leider - wissen die Mitarbeiter in den Reisebüros viel zu wenig über Rechte.

    So wie es in diesem Fall ausgegangen ist, sollte es ohne langes Fragen selbstverständlich sein. Es gibt zwei Verträge: einen zwischen Kunden und Veranstalter und einen zwischen Veranstalter und Hotel, letzterer interessiert aber den Kunden nicht. Er kann sich auf seine Rechte berufen.

    Meint

    Peter

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