• calimerafischi
    Dabei seit: 1206403200000
    Beiträge: 48
    geschrieben 1305899448000

    Hallo,

    ich hab mich schon durch div. Thread gewühlt; hab aber dennoch eine konkrete Frage:

    Wenn ich erst vor Ort in ein anderes Hotel umgebucht werden soll, das aber in einem oder mehreren, für uns wichtigen Kriterien, nicht dem ursprünglich gebuchtem (z. B. Teeny-Anim. oder FUT (2 DZ mit VT)) entspricht, was kann ich tun?

    1. wieder heimfliegen, obwohl das ja wohl nicht in Frage kommt; schließlich will ich Urlaub machen

    2. den/die Mängel anzeigen und vom RL bestätigen lassen und dann wieder zu Hause eine Entschädigung einfordern, auch wenn das "Ausweichhotel" teurer ist?

    Und wie verhält es sich, wenn ich kurz vor Abflug die Umbuchung mitgeteilt bekomme? Dann nehme ich doch das Angbot des RV an und weiß, was ich dann leider nicht vorfinde. Dann kann man nichts mehr machen?

    Habe ich das Alles richtig verstanden?

    Sorry, wenn so oder eine ähnliche Frage schon mal gestellt wurde. Aber ich will nur für den Notfall gewappnet sein, zumal für diesen Sommerurlaub bis jetzt so gut wie Alles schiefging und sich beim gebuchten Hotel wohl die Eröffnung verzögert.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1305899825000

    Lies Dir doch mal den thread "Gebuchtes Hotel war geschlossen" direkt unter "Deinem" durch!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305902659000

    Hi,

    Wenn dir die Umbuchung erst kurz vor Urlaubsantritt mitgeteilt wird, bedeutet dies: Du bekommst einen neuen Vertrag unterbreitet, den du nicht eingehen musst.

    Z. B. kann die Lage des Hotels ungünstig sein - oder was weiß ich.

    Dann kannst du umgehend kostenfrei stornieren.

    Fährst / fliegst du, weißt aber Bescheid über das Ersatzhotel, nun ja, dann hast du den neuen Vertrag ja akzeptiert, ihn sehr wahrscheinlich auch gegengezeichnet oder bestätigt.

     

    Was die Sache "du erfährst es erst vor Ort" betrifft, so hat Holginho schon einen Link gesetzt. Weitere Threads zum Thema findest du ab Seite 5 hier im Forum Reiserecht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1305910534000

    Na ja, ganz so einfach muss man den Reiseveranstaltern das aber nicht machen, so nach dem Motto "Friss oder stirb".

    Es kommt ja auch darauf an, warum man umgebucht werden soll. Ist es, weil das Hotel überbucht ist, würde ich auf zunächst auf Vertragserfüllung pochen, schließlich ist das Hotel noch da und wie der Veranstalter mit dem Hotelier klar kommt ist nicht Sache des Kunden.

    Ist ein Hotel nicht fertig, bringt das natürlich nichts. Trotzdem hast du einen Vertrag, der auch bestimmte Leistungen enthält. Kündigt der RV diesen Vertrag plötzlich ist es durchaus möglich, ein neues Angebot anzunehmen, sich aber für die "Mängel" entschädigen zu lassen. Deshalb am Besten solche Angebote unter Vorbehalt annehmen und sich weitere Schritte vorbehalten.

    Rechtsnormen aus dem BGB zitierte ich mit Absicht nicht, da dies so manchen überfordern könnte (Kourion etc. natürlich ausgenommen)

  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1306346741000

    Hi chepri,

    nun habe ich schon so vieles zu diesem oder ähnlichen Themen gelesen und auch schon etliches daraus gelernt.

    Aber ich habe diesbezüglich doch noch eine Verständnisfrage.

    Du schreibst oftmals, dass man das umgebuchte Hotel nur "unter Vorbehalt" annehmen sollte. Doch welchen Vorbehalt meinst Du bzw. welchen Vorbehalt sollte man schriftlich kundtun?

    Dass man das umgebuchte Hotel nicht annehmen möchte? Aber, wenn ich spät des nachts ankommen und keine Alternative mehr habe muss ich ja wohl dieses von mir nicht gewollte Hotel annehmen, wenn auch unter Protest.

    Was soll dann "unter Vorbehalt"?

    Sealord
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1306347244000

    @chepri,

    könnte man sich dann vom Reiseleiter (sofern anwesend)  folgenden Vorbehalt  schriftlich geben lassen?: "unter dem Vorbehalt des nächst möglichen Rückfluges zum Ausgangsort der Reise", weil der Reisevertrag ja einseitig vom RV gekündigt wurde? Um sich dananch den gesamten Reisepreis rückerstatten zu lassen?

    Muss der Reiseleiter diesen Passus in das Mängelprotokol aufnehmen, oder kann er sich weigern? Und was kann ich unternehmen, wenn er dies nicht macht?

    Sealord
  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1306348641000

    @chepri

    noch eine andere Frage. Ich las eben in einem anderen Thread, aber zu diesem oder ähnlichen Thema.

    Du schreibst dass, wenn man umgebucht wird man den Reisevertrag kündigen oder stornieren sollte, wenn man das Ersatzhotel nicht annehmen möchte. Aber warum muss ich denn kündigen, wenn der RV bereits den Reisevertrag gekündigt hat, indem er nicht die zugesicherte Eigenschaft (das gebuchte Hotel) zuweisen kann?

    Ist denn damit nicht bereits das Vertragsverhältnis aufgelöst? Und kann ich dann die sofortige Heimreise wirklich verlangen? Und wie setze ich sowas durch? Ich meine in der Praxis!!!

    Du schreibst auch in einem dieser ähnlichen thematischen Threads, dass man kein gleichwertig oder höherwertiges Hotel annehmen muss; ist das wirklich so?

    Sealord
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1306355654000

    Annahme unter Vorbehalt deshalb, um sich eine spätere Mängelrüge offen zu halten. Wie Kourion schrieb, unterbreitet der RV ein neues Angebot. Nimmt man dies ohne weiteres an, wird es schwer werden hinterher einen Reisemangel geltend zu nmachen, der in abweichenden Leistungen besteht. 

    Natürlich räume ich ein, dass vieles hier Theorie ist. Wie du schon schreibst, gibt es in der Praxis oftmals keine andere Möglichkeit als zunächst in den sauren Apfel zu beissen. Allerdings ist das noch kein Beinbruch, wenn man seine Rechte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in aller Regel dann also nach der ersten Nacht, anmeldet und geltend macht.

    Zwingen wirst du den Reiseleiter nicht können, etwas zu schreiben, was er nicht schreiben will. Dann bleibt dir nur, sich um Zeugen zu kümmern und selbst zu vermerken, was der RL nicht unterschreiben wollte.

    Ich stimme dir zu, dass es unsauber ist zu schreiben, man solle den Vertrag stornieren, wenn dies schon durch den RV geschehen ist. Deshalb schreibe ich ja gerne, man solle dem RV mitteilen, dass man das Schreiben vom xy.ten als Auflösung des Vertrags ansieht und um sofortige Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen bittet. Schlamperei von mir.

    Die Frage nach dem gleich- bzw. höherwertigen Hotel ist einfach: Wenn ich persönlich (und nur auf meine subjektive Meinung kommt es an) der Meinung bin und dies auch nachvollziehbar darlegen kann, die angebotene Unterkunft sei nicht gleichwertig, muß ich diese nicht annehmen. 

    Beispiel: Man bucht ein 4*Haus das laut Katalogbeschreibung eine hoteleigene Disco hat und in dem jeden Tag bis 04.00Uhr morgens unter dem jungen Publikum Parystimmung herrscht und wo die Animateure ständig zu Spass und Spiel einladen.

    Vor Ort bekommt man dann ein 5*Haus, das laut Katalogbeschreibung seit Jahren bei der ruhesuchenden älteren Generation äußerst beliebt ist und der allwöchentliche Tanztee mit dem beliebten Alleinunterhalter Jonny Hinterbauer das absolute highlight ist.

    Soll dieses Hotel dann höherwertig sein, nur weil es einen Stern mehr hat? Also wer wegen Party etc. das 4*Hotel buchte wird das kaum so sehen.

  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
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    geschrieben 1306364861000

    chepri,

    danke für Deine Infos.

    Doch manches scheint mir tatsächlich sehr theoretisch und in der Praxis kaum umsetzbar.

    Genau wie Du Dein Beispiel beschreibst, ist es uns einmal ergangen. Nach einer Sizilienrundreise haben wir das von uns, nach langer Zeit der Auswahl und von sizilianischen Freunden empfohlene und gebuchte Hotel wegen Überbuchung nicht erhalten. Dafür ein top 5*-Hotel, das so chic und vornehm war, dass ich mir nicht einmal ein kleines Bier ( 12,00 €, für 0,2) leisten konnte, wegen der enormen Preise in diesem zwar einwandfreien und auch luxeriösen Hotel. Gott sei Dank hatten wir HP gebucht, ansonsten hätten wir uns dort gar nicht vepflegen können. Die Preise für alleine die Vorspeisen lagen bei ca. 25,00 €.

    Sealord
  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
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    geschrieben 1306380866000

    Hallo!

     

    Für solche Fälle, 5* statt 2* dafür mit hohen Nebenkosten, gibt es auch Schadensersatz. Schon öfters von Gerichten so beschlossen.

     

    Allerdings kann man in gerade in Sizilen Horrorpreise auch in einfacheren Lokalen und Hotels bezahlen.

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