Dass so manches theoretisch oder nur sehr schwer umzusetzen ist gebe ich gerne zu. Hab ja anderswo schon mal geschrieben, dass ich selbst einmal nach der Landung mit diesem Problem konfrontiert wurde und notgedrungen (Ferienzeit, Schulkind dabei) mich auf diesen "Handel" einlassen musste.
Wichtig finde ich dennoch, dass der Urlauber weiss, welche Rechte er hat und dass er sich vor Ort entsprechend verhält. So wie Lugansk schreibt, ist es natürlich ein Reisemangel der entsprechend auszugleichen wäre, was dir da widerfahren ist. Wenn es dir dazu noch gelungen wäre, die entsprechenden Preise des gebuchten Hotels in Erfahrung zu bringen, hättest du sogar eine wunderschöne Rechnung aufstellen können. Aber auch ohne dies wäre sicher eine angemessene Minderung durchsetzbar gewesen. Voraussetzung: Sofort bei der "Hotelzuweisung" festhalten, dass man damit nicht einverstanden ist und sich weitere Schritte vorbehält.
Sonst passiert es am Ende noch, dass man dir unterstellt zu gehörst zu der Sorte Uralubern, die in einem solchen Fall jubilieren "War nicht schlimm, dass unser Hotel überbucht war, dafür haben wir ein Haus bekommen, das wir uns nie hätten leisten können" Dass diese bedauernswerten Menschen dann im nächsten Supermarkt ihr Dosenbier holen und es ungemütlich im Zimmer konsumieren verschweigen sie. Und dass sie mit diesem Tun das perfekte Zusammenspiel von Hotel und Reiseveranstalter unterstützen ist ihnen egal, gereicht es ihnen doch zum Vorteil.
Mit mir macht man jedenfalls diese Spielchen nicht mehr und sollte ein von mir gebuchtes Hotel bei der Ankunft tatsächlich kein Plätzchen für mich haben (bei meinen Reisen allerdings kaum vorstellbar) habe ich zumindest keinen Streit um Erstattung, denn im voraus ist ja nichts gezahlt.