• Hans13
    Dabei seit: 1152748800000
    Beiträge: 535
    geschrieben 1335300243000

    Hallo Kenner und Forumsteilnehmer.

    Betriebsbedingt kann ich sehr wahrscheinlich meinen Urlaub im September nicht antreten.

    Hat von euch schon jemand mal was gehört, dass man beim Reiseveranstalter seine Reise umbuchen kann für ein Jahr später oder so?

    Nein, nicht gratis. Das dies was kostet ist mir klar. Besser aber etwas zu zahlen als die komplette Reise zu versemmeln und erst gar nicht antreten können.

    Momentan ist noch alles zu wachsweich um sagen zu können, ob antreten oder nicht.

    Wer schon damit Erfahrung hat, darf sich hier gerne melden.

    Danke.

    Hans13

  • soosi
    Dabei seit: 1183852800000
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    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1335300658000

    Du kannst umbuchen oder auch Stornieren...selbstverständlich ist beides mit Kosten verbunden

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1335301956000

    @Hans13

    Hast du dich denn nicht gegen derlei Unbill abgesichert?

    Natürlich sind kostenpflichtige Umbuchungen oder Storni möglich, undenkbar aus meiner Sicht allerdings ist eine Umbuchung auf einen 12 Monate späteren Reisetermin ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1335302877000

    @Hans13, deine Informationen sind leider nur sehr spärlich. Um welchen Veranstalter handelt es sich, ist es eine reine Katalogbuchung oder ein X-ler-Angebot? In deinem Fall würde es ja bedeuten, dass du von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung umbuchen möchtest, da ja die Kataloge und Preise für das kommende Jahr bei den gängigen Veranstaltern noch gar nicht raus sind. Diese Möglichkeit wird in den AGBs vieler Veranstalter ausgeschlossen, wie auch schon von @vs vermutet. Auch Umbuchungen auf ein anderes Reiseziel oder eine andere Reiseart sind bei vielen Veranstaltern laut AGBs nicht möglich, ganz zu schweigen von der Möglichkeit, bei einem X-Angebot umzubuchen. Hier ist laut AGBs nur eine Stornierung mit anschließender Neubuchung möglich. Aber wie gesagt, wir kennen deinen Veranstalter nicht. Vielleicht ist ja bei ihm alles möglich. Dazu solltest du aber dringend einen Blick in die AGBs werfen bzw. deinen Vermittler oder Veranstalter persönlich kontaktieren, um nach einer Lösung zu suchen. Rechtlich sind die Möglichkeiten begrenzt und ergeben sich ganz klar aus den AGBs, aber auf Kulanz..., wer weiß!

  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
    Beiträge: 1992
    geschrieben 1335304894000

    Hallo, im Regelfall sind Umbuchungen nur innerhalb der Laufzeit des Kataloges möglich.

    Also bleibt nur Storno.

  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1335308135000

    Und selbst das nicht unbedingt.

    Bei vielen Veranstaltern ist eine "Umbuchung" auf einen anderen Termin eine Stornierung (mit entsprechenden Kosten) plus Neubuchung.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • Sunshine997
    Dabei seit: 1231200000000
    Beiträge: 407
    geschrieben 1335308296000

    Auf ein Jahr später umzubuchen mit reduzierten Stornokosten für die alte Reise kann ich mir nur als Kulanzregelung bei kleinen Reedereien oder Studienreiseveranstaltern vorstellen, wo der Chef noch persönlich entscheidet und die Reisen für Sommer 2013 bereits jetzt fest buchbar sind.

    "Recht haben" bedeutet nicht unbedingt "Recht bekommen", jeder Fall ist anders und selbst gleiche Sachverhalte führen nicht unbedingt zu identischen Urteilen
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1335310374000

    Ja Ihr Lieben, all das habe ich versucht, mit meinen Beispielen und Verweisen auf die AGBs deutlich zu machen. Es hilft uns aber nicht weiter und führt nur zu neuen Vermutungen und möglichen Konstellationen, wenn der gute Hans uns nicht offenbart, bei welchem Veranstalter er welche Form von Reise gebucht hat. Denn dann ist es nicht mehr so müßig, darüber zu spekulieren, ob eine Umbuchung auf einen anderen Termin als kostengünstige Variante möglich ist oder nur über eine vorherige Stornierung erfolgen kann und wir wissen dann auch, ob es sich um einen Veranstalter handelt, der durchaus schon bis 2013 buchbar ist, wie das ja teilweise bei Kreuzfahrten und Spezialveranstaltern gegeben ist. Aber selbst dann ist das Lesen und Verstehen der AGBs maßgeblich für den Ausgang dieses Problematik, die bei einer negativ anmutenden Rechtsgrundlage nur noch durch Kulanz des Veranstalters eine Wendung nehmen kann.

  • Hans13
    Dabei seit: 1152748800000
    Beiträge: 535
    geschrieben 1335389909000

    Hallo an alle.

    Schön ist es, wenn sich so viele an "meinem" Problem beteiligen. Ja, ich sollte etwas ausführlicher werden.

    Klar ist, dass ich die AGB`s mir mal vorknöpfen werden und darin genauer lese.

    Also folgendes noch als Ergänzung:

    Gebucht Mitte Februar, Pauschal, AI, bei Neckermann für Mitte September nach Hurghada.

    Buchung nun und in der Vergangenheit immer ohne RRV.

    Zum Zeitpunkt der Buchung war ich bereits 6 Wochen arbeitsunfähig (Arbeitsunfall). Bei der Diagnose war zu dem Zeitpunkt allerdings davon auszugehen, dass diese ganze Sache insgesamt nicht länger dauert als 2- höchstens drei Monate. Nun hat aber das Krankenhaus die Sache recht ordentlich vergeigt. Momentan schätze ich mal, dass ich erst wieder so Anfang August wieder in die Vollen am Arbeitsplatz gehen kann. Ich war dann insgesamt 9 Monate nicht arbeiten!!!!!!

    Dann, ja dann kann ich wohl nicht 6 Wochen später wieder Urlaub machen wollen. Kein Arbeitgeber auf dieser Welt macht das mit. Keiner.

    Ist ja für mich auch so weit o.k.

    Nur wollte ich nun schon mal schauen, was da am Kostengünstigsten mit Umbuchung, Stornierung und Neubuchung etc. geht.

    Schönen Dank für Antworten.

    MfG

    Hans13

  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
    Beiträge: 2013
    geschrieben 1335390746000

    Hallo Hans,

    ich würde vielleicht bezüglich deines Arbeitgebers gar nicht von vornherein so schwarzsehen..es gibt durchaus sehr kooperative Arbeitgeber..je nachdem wie Euer Verhältnis ist würde ich die Hoffnung nicht aufgeben den Urlaub doch antreten zu können...Glück im Unglück daß du bei Neckermann und nicht bei einem X-ler gebucht hast! Bei Neckermann würdest Du  bis 42 Tage vor Abreise mit 25% Stornokosten im Vergleich zu den X-lern (bis 70% Storno!!) noch glimpflich aus der Nummer herauskommen...außerdem steht Dir ja sowieso noch nach deiner Krankheit Urlaub zu..versuche auf jeden fall dich da noch mit deinem AG zu einigen...

    wie hier schon erwähnt ist bei vielen Veranstaltern (auch Neckermann) eine Umbuchung von Fest- auf Vorausbuchung derzeit nicht möglich...

    ...ich drücke Dir die Daumen..

    Gruß Armin

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