• AntoniaW
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    geschrieben 1243329591000

    @ADEgi

    Danke für diesen Hinweis! Wieder einmal ertappe ich mich (wir uns), wie auf eine Frage "blind" geantwortet wird, ohne diese weiter zu hinterfragen. Natürlich ist der Arbeitgeber für die Urlaubskosten (Stornierung/Umbuchung) verantwortlich.

  • elton240171
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    geschrieben 1243346517000

    Hallöle,

    arbeite auch bei einem großen Automobilhersteller und kann aus eigener Erfahrung sagen, das es etwas komplizierter ist mit der " Verantwortlichkeit des Arbeitgebers" ! Im Allgemeinen werden 3 Wochen Werksurlaub für die Sommerferien ausgerufen. Das geschieht schon recht zeitig, so im Sept. für das Folgejahr. Allerdings wird dann auch darauf hingewiesen, das für bestimmte Abteilungen abweichende, noch festzulegende Regelungen gelten!!!! So geschehen auch in unserer Abteilung. Wir haben unseren Termin für den diesjährigen Sommerurlaub erst im April bekommen :( . Hätte also auch nicht früher buchen können, wenn ich nicht vom Chefchen eine schriftliche Bestätigung bekommen hätte, das ich für meinen Buchungszeitraum meine Überstunden abbummeln kann! Nur somit war ich abgesichert!

    Es wäre nun gut zu wissen, wie sich das beim Mann von Manuela verhalten hat. Wurde der Urlaubszeitraum nicht genau hinterfragt, stand er noch nicht fest, wurde er freiwllig oder gezwungenermaßen in eine andere Abteilung versetzt oder arbeitet er evtl. freiwillig ( ist bei uns auch angesagt dies Jahr, trotz Krise) in den Werksferien?

    LG Elton

    ELTON for PRESIDENT !!! August 14 Kambodscha - Laos - BKK - Dubai; November 14 Kambodscha again ...
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