• Donni83
    Dabei seit: 1223424000000
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    geschrieben 1251509425000

    Hi,

    wir waren vom 05.08.2009 - 19.08.2009 in Gran Canaria.

    Gebucht war das Hotel Buenaventura, gebucht über Holidaycheck, bzw BUCHER Reisen.

    Als wir dort gelandet sind, wurde uns am Flughafen Las Palmas mitgeteilt, dass unser Hotel überbucht sei.

    Wir sind in das Hotel Catarina gebracht worden, dass auch zur Hotelkette IFA gehört.

    Das gebuchte Hotel Buenaventura Hatte Landeskategorie 3***, das erhaltene 4****

    Im Grunde war das Hotel in Ordnung, ärgerlich war, dass

    - Das Publikum sehr familiär war ( Buenaventura fast nur partylustige Gäste)

    - Das Hotel nicht im Zentrum war ( ca 4km weit weg)

    - Unser Zimmer dort die ersten 4 Tage Tage unzumutbar laut war nachts, da über Disco ( bis 6Uhr Live-Rock-Musik)

    Gezahlt haben wir für 14Tage zusammen 1848 €

    1. Wieviel können wir realistischer Weise vom Veranstalter zurückverlangen?

    2. Ist es sinnvoll einen Anwalt über Rechtschutz einzuschalten?

    Grüße

    Donni

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1251541371000

    hallo donni.

    bevor du einen anwalt einschaltest, solltest du dir ganz genau überlegen, was du möchtest.

    und dann wird man dich fragen, warum du nicht direkt nach der nachricht, dass ihr umgebucht wurdet, interveniert hast.

    zudem widersprechen sich deine kritikpunkte 1 und 3 immens.

    in punkt 1 beschwerst du dich, dass es KEIN partyhotel ist.

    in punkt 3 beschwerst du dich, dass party gemacht wurde.

    was denn nun?

    eigentlich wäre meines erachtens nur der 2 punkt einer reklamation würdig.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • jetstream2x4
    Dabei seit: 1171065600000
    Beiträge: 1721
    geschrieben 1251551197000

    Hallo Lexi ...

    bin zwar bislang immer von umbuchungen verschont geblieben, aber ich hab da mal ne frage: inwiefern kann man denn direkt vor ort bei ner umbuchung auf ein anderes hotel intervenieren?

    sorry für die dösige frage ... ist halt nur ne interessante frage für mich

    Salam ... du wollen kaufen Kamele? Ich dir auch geben Schwiegermutter und ihre drei Ziegen :-p
  • ingridjohanna
    Dabei seit: 1172880000000
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    geschrieben 1251552422000

    Ich glaube oder denke nicht das ihr da großartig was zurückbekommt.

    Ich habt statt des gebuchten  3 Sterne Hotels, die nächsthöhere Kategorie 4 Sterne Hotel bekommen und angenommen.

    Das ist die normale Verfahrensweise. Aufgrund dessen das das Publikum sehr familiär war oder man weiter zum Zentrum etc hatte, das könnten keine Gründe für eine Forderung sein.

    Zudem wenn das zugewiesene Hotel teurer als euer ursprünglich gebuchtes war.

    lg

    warten auf den nächsten Urlaub!!
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1251556207000

    Lest mal hier:

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1251561261000

    @jetstream

    hallo.

    ganz einfach. du sagst, dass du mit der umbuchung nicht einverstanden bist und verlangst sofort einen flug retour.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1251561819000

    genauso scheint es zu sein! bin im Moment auf Korfu, im Hotel angekommen hat man uns woanders hingebracht, haben hotel direkt am Meer gebucht. wir sind mitgefahren, aber dann nicht mal ausgestiegen. Zurueck am Hotel mein hinweis auf die naechste Maschine, nach einer halben stunde hatten wir das gebuchte Zimmer! Herzliche gruesse aus einem schoenen Urlaub an euch alle marcel

  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1251564159000

    @Bulgarienfan sagte:

    Lest mal hier:

      hey Bulgarienfan,

    danke für diesen link.

    Kannte zwar bereits diese Regelungen aber so schriftlich exakt und verständlich abgefasst nicht.

    Sealord
  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
    Beiträge: 3730
    geschrieben 1251567886000

    @gastwirt sagte:

    Zurueck am Hotel mein hinweis auf die naechste Maschine, nach einer halben stunde hatten wir das gebuchte Zimmer! 

     Du bist unser Held des Tages ;)

    Schönen Urlaub noch :kuesse:

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1251568121000

    Nun ist die Situation aber schwierig, wenn man z.B. am späteren Abend ankommt und kalt erwischt wird. Ich habe in einem anderem thread geschrieben, das in einer solche Lage Fehler begangen werden, die man später nur sehr schwer oder gar nicht korrigieren kann.

    Richtig ist, das dieser Vertragsbruch einen Schadensersatz des Reisenden bewirkt. Wer die

    Alternative annimmt -völlig egal, ob höherwertig oder nicht- und erst nach seiner Rückkehr Ansprüche geltend machen will, kann sich die Mühe sparen. Der alte Reisevertrag ist erloschen, ein neuer Reisevertrag wurde -stillschweigend- angenommen und akzeptiert.

    Wer der örtlichen Reisevertretung am Flughafen nicht sofort seine Reklamation vorträgt und am besten mit Leidensgenossen untereinander sofort sich Zeugenadressen verschafft, sollte zumindest seine Reklamation dem örtlichen Agenten mündlich vortragen und sagen, ich akzeptiere das Alternativhotel nicht, formal Ansprüche anmelden, sich auch Zeugenanschriften besorgen und sagen: es ist jetzt schon spät, ich bin müde, ich will jetzt schlafen und morgen früh mich zur Sache äussern.

    Die RV kalkulieren damit, das der Reisende den Urlaub nicht abbrechen will. Und es nicht darauf ankommen lassen, mit sofortigem oder zeitnahem Rückflug zu drohen.

    Wer seinen Anspruch auf Schadensersatz aber vor Ort korrekt und zeitgemäss vorträgt, kann nach seiner Rückkehr den RV verklagen, auch wenn er dessen Alternative akzeptiert hat. Die Richter sprechen in der Regel ca. 50% des ursprünglichen Reisepreises als Schadensersatz zu. Bewegt sich die Alternative im gleichen oder ähnlichem Standard, tut sich nichts. Ist es höherwertig, muss man sich auf den Schadensersatzanspruch wg. Vertragsbruch die höhere Qualität anrechnen lassen.

    Nach jüngerer Rechtssprechung sprechen die Richter zu den 50% Schadensersatzanspruch auch noch 10-15% zusätzlich wg. unterlassener rechtzeitiger Information über die Umbuchung zu. Denn die ergibt sich nicht erst zwischen Abflug und Ankunft.

    Wer aber den ganz harten Weg wählt -weil er es sich erlauben kann und will-  und auf sofortigem Rückflug besteht, muss dem RV wg. des Rückfluges eine Frist setzen, z.B. 24 Stunden. Und danach darf er sich einen eigenen Flug besorgen, und das kann auch ein Linienflug sein. Er muss sich dann nur die Unterbringungs- und Verpflegungskosten anrechnen lassen, die er für die Zeit in Anspruch nimmt. In diesem Fallbeispiel wird es ganz schön teuer für den RV, denn dann werden die Schadensersatzansprüche den urspünglichen Reisepreis um mehr als 100% übersteigen. Wohlgemerkt, der Schadensersatz. Das der bezahlte erste Reisepreis komplett erstattet wird ist selbstverständlich.

    Aber das ist eine Konstellation für einen guten Fachanwalt.

    Gruss Gabriela

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