Gabriela.
prima und verständlich erläutert.
Danke.
Gabriela.
prima und verständlich erläutert.
Danke.
Coole antworten ... vielen lieben Dank ...
ich muss dann noch mal doof fragen ... also: wie genau schaut es aus, wenn man eine Umbuchung unter Vorbehalt annimmt ... ?
Nehmen wir mal an, ich lande spät abends und bin müde und alle ... die bieten mir ein hotel mit weniger sternen an. Wenn ich das recht verstehe, kriege ich selbstverständlich die Preisdifferenz zurück erstattet. Oder kriege ich die nur zurück, wenn ich meinen Vorbehalt anmelde ...
Und nehmen wir nun mal an, dass angebotene Hotel ist so ein Horrorschuppen ... Wenn ich Vorbehalt angemeldet habe: Kann ich dann sagen - ich will ne andere Hütte? Oder können die sagen: Friss oder Stirb? Und kann ich generell drauf bestehen, ein Hotel mit denselben Sternen wie das von mir gebuchte zu kriegen ...? Oder können die sagen: Friss oder Stirb?
Sorry wegen meiner dösigen Fragen ... Ich hab da gar keine ahnung.
deine fragen sind doch nicht "dösig". sie tauchen immer wieder auf, da hotelüberbuchungen scheinabr öfter vor kommen, als man denkt.
schau mal in den link, den "bulgarienfan" eingestellt hat.
dort steht, dass der "neue horrorschuppen" wieder einen neuen mangel darstellt.
du kannst also, sofern der mangel angezeigt, schriftlich fixiert wurde, etc., so vorgehen, als sein dein ursprünglich gebuchtes hotel der "horrorschuppen" gewesen.
die Annahme einer vor Ort angebotenen Alternative unter Vorbehalt muss gekoppelt sein mit angekündigten ( und zwar später spezifizierten ) Schadensersatzforderungen. Damit wird folgendes dokumentiert:
1.) du wirst Schadensersatzforderungen stellen wegen des Vertragsbruches ( weil du ein bestimmtes Hotel gebucht hast und dieses nicht zur Verfügung steht ).
2.) du wirst prüfen, ob die Alternative deiner gebuchten Anlage entspricht. Ist sie besser wirst du Abstriche bei deiner Schadensersatzforderung machen müssen. Ist sie schlechter -meistens sehr schwierig nachzuweisen, da es subjektiv bewertet wird- steht dir zusätzlicher Schadensersatz zu. Das ist einfach, wenn die Klassifizierung unterschiedlich ist, aber schwer, wenn die Kategorien gleich sind.
3.) Mit den Kriterien von Punkt 2 ist deine ursprüngliche und bezahlte Reise abgegolten. Aber der RV kann dir vor Ort immer noch eine weitere Alternative anbieten, wenn du z.B. nach 24 oder 48 Stunden feststellst, das die Alternative ( nachweisbare ) Mängel aufweist. Der dann folgende Umzugsstress und der zeitliche Aufwand -für vergebene Urlaubszeit- fällt dann wieder in den Bereich "Schadensersatz".
Das wird jetzt aber alles spitzfindig. Mein Rat: wer vor Ort kalt erwischt wird und die Sache nicht brutal durchziehen will ( kann ), sollte eine Alternative im gleichen Sternebereich ( oder besser ) akzeptieren, aber auf keinen Fall auf seinen Schadensersatz verzichten. Dann ist wenigstens der Urlaub zuzmindest teilweise gerettet, und um seine Forderung kann man sich nach der Rückkehr kümmern. Nur muss die Schadensersatzforderung sofort oder zumindest am nächsten Morgen ( bei nächtlicher Ankunft ) schriftlich und mit Zeugen vorgelegt werden. Ansprechpartner dafür ist nur der RV bzw. seine örtliche Vertretung.
Gruss Gabriela
glaube ich auch, aber für jetstream noch ein bischen mehr den Vorbehalt erläutert. Ist ja auch schwierig, wenn man dabei die Forderung nach Schadensersatz vergisst.
In diesem wie auch in einem anderen thread habe ich mehrfach betont: vor Ort kann man eine Menge Fehler machen, wenn man mit einer solchen Situation ( z.B. übermüdet oder mit quengelnden Kindern ) konfrontiert wird und die später nicht mehr zu korrigieren sind.
Gruss Gabriela
Hallo!
Für mich wäre es schon ein erheblicher Mangel wenn ich ein Hotel im Zentrum (bei den Restaurants, Kneipen und Disco´s) gebucht habe und jetzt JWD (Janz Weit Draußen) untergebracht bin und immer 4 Kilometer hin- und zurücklaufen müßte.
Meist sind die Hotels nicht ganz überbucht sondern es fehlen nur einige Zimmer. Wer geschickt auftritt oder am meisten "Theater" macht erhält sein bestelltes Hotel. Besonders Jugendliche oder junge Erwachsene werden in solchen Fällen schlecht behandelt.
kleine Abwandlung zu dem Thema. (z.B. oft geschehen Malediven Insel/Hotel Angaga)
man bucht einen netten Wasserbungalow und wird in einen Gartenbungalow verfrachtet. Ist zwar nur kurzfristig aber z.b. in den Flitterwochen doch oft ärgerlich.
gilt hier das gleiche/ist es hier ähnlich?
@Lugansk sagte:
....Meist sind die Hotels nicht ganz überbucht sondern es fehlen nur einige Zimmer. Wer geschickt auftritt oder am meisten "Theater" macht erhält sein bestelltes Hotel. Besonders Jugendliche oder junge Erwachsene werden in solchen Fällen schlecht behandelt.
ich denke , dass "reiseneulinge" zu unerfahren sind und ihre rechte einfach nicht kennen.
wenn man seine rechte kennt und die vor ort vehement durchsetzt, dann gibt es weniger probleme.
@ Lugansk, Donni83
Von Hotel Catarina zum "Zentrum" sind es niemals 4 km, höchstens 1!!
Oder bist du über die Autobahn gelaufen?
@ Donni83
Ich weiß nicht was du zu meckern hast: einerseits suchst du Party, andersseits beklagst du dich über Diskolärm.
Du kannst noch von Glück sprechen, dass du ins Catarina gekommen bist, wahrlich kein schlechtes Hotel.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!