• Marlonh
    Dabei seit: 1219795200000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1220180988000

    Hallo,

    wir wollen vom 19.09. bis zum 30.09. in die Dom.Rep. fliegen.

    Da es jetzt aber doch verstärkt zu Stürmen kommt überlegen wir wie es mit einer Umbuchung aussieht.

    Hat einer da ne Idee wie so was von Statten geht und wie es da mit den Kosten aussieht?

    Vorab Danke für Eure Hilfe.

    (Sorry für die überzogene Formulierung in meinem anderen Thread

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
    Beiträge: 829
    geschrieben 1220186399000

    Hallo Marlonh,

    grundsätzlich sind doch immer die Meldungen des Auswärtigen Amtes entscheidend. Wird von dort vor Reisen ins Land X gewarnt, bieten die Reiseveranstalter kostenfreie Umuchungen an. Ohne solche Warnungen ist alles Kulanz oder die Umbuchung selbst zu finanzieren.

    Die Umbuchung selbst nimmst Du in Deinem Reisebüro vor. Alternatives Reiseziel aussuchen, Mehrpreis inkl. Umbuchungsgebühr zahlen, fertig!

  • Reisemarie
    Dabei seit: 1164585600000
    Beiträge: 7165
    geschrieben 1220197813000

    Hallo Marlonh,

    da du bereits innerhalb der 30-Tage-Frist vor der Abreise bist, heißt für dich Umbuchen = Storno und Neubuchung.

    Dir verbleiben noch 19 Tage, die besagen, daß die Stornokosten etwa bei 40 % liegen.

    Bleibt eigentlich nur abzuwarten, ob das Ausw. Amt eine Warnung rausgibt oder nicht. Oft ist es ja so, daß nicht alle Küsten betroffen sind. Die Dom. Rep. ist ein großes Land und auch alle Hotels müssen nicht beschädigt werden.

    September ist nun mal die Hurrican-Season für die Karibik, das solle man eigentlich wissen.

    Wir waren aber auch mal 3 Wochen im September dort, meist hat es nachmittags heftig geregnet, da steht auch mal 10-20 cm hohes Wasser auf Straßen und Wegen. Ich habe dann meine Schuhe in die Hand genommen. 1/2 Stunde später ist es dann wieder trocken.

    Wir haben trotzdem einen sehr schönen Urlaub dort verbracht, mach dich einfach nicht verrückt.

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1220201990000

    @reisemarie

    wenn vom auswärtigen Amt eine Warnung rausgegeben wird, bieten dann die RV eine Umbuchung ohne Storno trotzdem an?

  • FrauSchulz
    Dabei seit: 1168992000000
    Beiträge: 1007
    geschrieben 1220204478000

    Hallo Malonh.

    Deine Sorge ist nicht einmal unberechtigt.

    Schau mal hier:

    http://www.nhc.noaa.gov/

    Es bahnen sich tatsächlich weitere Stürme an.

    LG

    *** The Stars and Stripes forever! ***
  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
    Beiträge: 3784
    geschrieben 1220204754000

    Tja, ich würde mal ausrechnen, was es finanziell bedeutet. Im September ist Hurricane Saison, was sagt der Veranstalter dazu? Wenn Hurricanes kommen, sind sie deshalb nicht überall. Was am 19.09. sein wird, kann heute noch keiner sagen. Möglicherweise ist alles ruhig. Aber es ist schon so, ab Juni bis Oktober können in dem Gebiet Hurricanes auftauchen.

    Grüße

    Elke

    Schöne Reise!
  • FrauSchulz
    Dabei seit: 1168992000000
    Beiträge: 1007
    geschrieben 1220207184000

    Hallo Elke!

    Wir sind begeisterte Florida-Urlauber und fliegen derzeit in den großen Ferien dorthin, mit dem Wissen dass es Stürme geben kann. Das hält uns deshalb aber nicht ab, dorthin zu fliegen. Abwarten und Tee trinken, wenns einen erwischt, kann man eh nichts machen.

    Panik würde ich vorher auch nicht machen, denn wie du bereits schriebst, die Stürme sind nicht überall.

    Dieses Mal hatten wir wirklich Glück. Wir waren weg und Fay kam :p

    LG

    *** The Stars and Stripes forever! ***
  • Nadine25
    Dabei seit: 1130112000000
    Beiträge: 269
    geschrieben 1220207476000

    Und das sollte eigentlich jeder wissen, der sich mit solchem Reiseziel befaßt. Nicht umsonst ist in dieser zeit der Urlaub in diesen Ländern unter anderen am günstigsten.

    Das wissen auch die Leute im RB und werden Dich auch darauf hinweisen.

    Die einzige Chance ist das Auswärtige Amt, diese werden aber nicht 2 Wochen bevor ein Sturm losbricht eine Warnung für´s Land rausgeben, so etwas geschieht in der Regel ein paar Tage vorher.

    Aber mach Dir mal nicht all zu sehr nen Kopf... bis dahin ist sicher wieder schönster Sonnenschein mit etwas Regen, aber ohne Stürme.

    Das wünsche ich Dir auf jeden Fall.

    LG Nadine

    Die Erde ist Rund, ich schneide mir mal ne Scheibe ab.
  • Marlonh
    Dabei seit: 1219795200000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1220209894000

    Soweit schonmal danke an alle für die Infos.

    Ich selbst seh es eigentlich eher gelassen, auch weil wir uns schon seit Monaten mit dem Zeitraum und der Gefahr hin beschäftigen, aber meine Frau wird nun in letzter Zeit doch etwas nervös... ;)

    Ich werd einfach mal das Auswärtige Amt im Auge behalten und darauf hoffen das es wie meistens ist, und das die Dom. Rep. verschont bleibt...

    Hier im Forum liest man ja auch von vielen Urlaubern die trotz September einen schönen Urlaub dort verbracht haben.

    THX soweit schonmal!

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1220227273000

    Kündigungsrecht des Reisenden wenn für Eintritt eines schädigenden Ereignisses erhebliche objektive Wahrscheinlichkeit besteht AG Neuwied, vom 31.03.2006, Az. 4 C 27/06

    Der Reisende hat ein Kündigungsrecht, wenn ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner schlechterdings nicht zugemutet werden kann, sich an einem Reisevertrag festhalten zu lassen, dessen Durchführung mit einer konkreten, schon bei Vertragsabschluss im Regelfall nicht vorhersehbaren Gefahr einer Schädigung verbunden ist. Für den Eintritt des schädigenden Ereignisses reicht bereits erhebliche, objektive Wahrscheinlichkeit, überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht gefordert. Es besteht dann eine Pflicht des Reiseveranstalters zur Informationsbeschaffung und -weitergabe an den Reisenden. (swe)

    BGB § 651e, BGB § 651j

    Hurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag für Reisende

    Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Hurrikane-George-Entscheidung die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt. Das Amtsgericht Neuwied hat diese Entscheidung bekräftigt und die Informationspflichten von Reiseveranstaltern ausgeweitet. Urlauber können den Pauschalreisevertrag bei gefährlichen Wirbelstürmen, Tropenstürmen, Hurrikanen, Taifunen, und sonstigen Naturkatastrophen kostenfrei kündigen. Der Reiseveranstalter darf keine Stornierungsgebühren oder sonstige Entgelte verlangen.

    (...)

    Verfasst von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht)

    >Hier< der komplette Artikel.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!