• AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1220256822000

    @Dylan sagte:

    Der Reisende hat ein Kündigungsrecht, wenn ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner schlechterdings nicht zugemutet werden kann, sich an einem Reisevertrag festhalten zu lassen, dessen Durchführung mit einer konkreten, schon bei Vertragsabschluss im Regelfall nicht vorhersehbaren Gefahr einer Schädigung verbunden ist.

    Gerade das "Unvorhergesehene" ist doch aber nicht der Fall. Reiseziel, Reisezeit, Reisepreis und selbst die Reisenden sprechen für die Bekanntheit der Stürme.

  • Marlonh
    Dabei seit: 1219795200000
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    geschrieben 1220262884000

    Ich finde die Punkte sind nicht zwangsläufig gegeben. Die Dom.Rep. ist bisher eher selten von Stürmen erwischt wurden, anders finde ich sieht es da zum Beispiel mit Kuba aus....

    Und der Preis ist nicht zwangsläufig günstiger als im Januar bis April, dazu würd ich einfach mal hier die Preisvergleiche heran ziehen.

    Aber ein "Riesendanke" an Dylan für seine ausführliche Info, falls jetzt in der nächsten Woche sich noch was zusammenbraut überlegen wir mal ob wir eine Umbuchung in Betracht ziehen.

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1220278452000

    Kurze Definition der Wahrscheinlichkeiten:

    Die objektive Wahrscheinlichkeit beschreibt die relative Häufigkeit zukünftiger Ereignisse, die auf Basis statistischer Beobachtungen gebildet werden.

    Bei einer überwiegende Wahrscheinlichkeit wird mehr für das Für als für das Gegen beim Vorliegen eines Sachverhaltes plädiert.

    Die subjektive Wahrscheinlichkeit beschreibt die Wahrscheinlichkeiten, die aufgrund von Vermutungen oder innerer Überzeugung gebildet werden.

    ------------------------------------------------------------------------

    @AntoniaW sagte:

    Gerade das "Unvorhergesehene" ist doch aber nicht der Fall. Reiseziel, Reisezeit, Reisepreis und selbst die Reisenden sprechen für die Bekanntheit der Stürme.

    In meiner Einleitung zur "Hurrikane-George-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes schrieb ich doch folgendes: "Für den Eintritt des schädigenden Ereignisses reicht bereits erhebliche, objektive Wahrscheinlichkeit, überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht gefordert."

    -----------------------------------------------------------------------

    In unserem Falle wäre die kostenfreie Vertragslösung der Sachverhalt.

    Diese Vertragslösung wäre rechtens, da gemäß der objektiven Wahrscheinlichkeit Hurrikans in jener Jahreszeit und in jenem Reiseland erfahrungsgemäß und statistisch beobachtet wurden und werden.

    Auch wenn wir dieses Wissen über das Wetter persönlich besitzen, der Reiseveranstalter uns aber nicht speziell darauf hingewiesen hat, wird die überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht zur Geltung kommen – egal, wie hoch das Für und das Gegen im Bezug zum Sachverhalt steht.

    Hört sich jetzt alles ein bissel verzwackt an – aber ich kann es leider nicht anders erklären oder formulieren...

    ...ich bräuchte dafür mehr Zeit – obwohl dann ein Referat daraus entstehen würde. ;)

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Marlonh
    Dabei seit: 1219795200000
    Beiträge: 30
    geschrieben 1220279523000

    Hossa.... jetzt muss ich erst mal den Knoten aus dem Hirn winden... :)

    DANKE für diese ausführliche Schilderung, ich denke wenn meine Frau weiterhin Angst hat, werde ich mich mal mit dem Reisebüro in Verbindung setzen. Deine Schilderungen können mir, denke ich, da noch sehr hilfreich sein falls es zu Problemen kommt.

    Jetzt mal eine Frage offtopic: Hast du sowas in der Richtung studiert?

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1220281034000

    @Marlonh sagte:

    Jetzt mal eine Frage offtopic: Hast du sowas in der Richtung studiert?

    >...<

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • plinze
    Dabei seit: 1212537600000
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    geschrieben 1220281969000

    :laughing: :rofl: Klasse!!!! Hab mich auch dahin locken lassen!

    Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Platon (um 400 v.Chr.)
  • Reisemarie
    Dabei seit: 1164585600000
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    geschrieben 1220309424000

    Hallo zusammen,

    ob der Reiseveranstalter dies auch so sieht? Es ist eigentlich so, weigert dieser sich, kostenlos zu stornieren, weil das Ausw. Amt keine besondere Gefahr sieht, will er seine Stornokosten und die betragen nächste Woche bereits an die 50 %.

    Wenn Marlonh prozessieren will, braucht er viel Puste, denn es kann lange dauern, bis und ob überhaupt er zu seinem Recht kommt.

    Solange sind die Stornokosten erst mal futsch und was ist dann mit Urlaub?

    Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 Paar Schuhe.

    Gruß Reisemarie

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum. Erfüllung Traum 1: Oceania Marina 21 Tage, Erfüllung Traum 2: H.A.L. Noordam 27 Tage
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1220310286000

    @Dylan sagte:

    In meiner Einleitung zur "Hurrikane-George-Entscheidung" des Bundesgerichtshofes schrieb ich doch folgendes: "Für den Eintritt des schädigenden Ereignisses reicht bereits erhebliche, objektive Wahrscheinlichkeit, überwiegende Wahrscheinlichkeit ist nicht gefordert.

    Also ein rein statistischer Wert, oder was soll das Kriterium der objektiven Wahrscheinlichkeit erfüllen?

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1220354299000

    @AntoniaW sagte:

    Also ein rein statistischer Wert, oder was soll das Kriterium der objektiven Wahrscheinlichkeit erfüllen?

    Ja, ein rein statistischer Wert; begründet auf Erfahrungen und Beobachtungen.

    Nicht jeder Bürger besitzt diese Erfahrungen und Beobachtungen. Nicht jeder Reisende weiß, dass es zu gewissen Jahreszeiten zu Unwettern kommen kann. Wissen muss es der Reiseveranstalter und ist zur Information und Aufklärung verpflichtet. Deswegen müssen diese nichtwissenden Bürger/Reisenden durch das Gesetz vor einem schädigenden Ereignis geschützt werden.

    Erkläre ich aber vor dem Gesetz, dass mir diese Wetterereignissen bekannt waren bzw. bekannt sind...

    ...dann war das natürlich alles für die Katz und ich bleibe auf meinen Kosten sitzen, da ich den Vertrag nun nicht mehr kostenfrei auflösen kann.

    Viele Reiseveranstalter schreiben in den Länderinformationsseiten ihren Katalogen, dass es in den und den Monaten zu verstärkten Unwettern (z.B. Hurrikans) kommen kann...

    ...und somit ist der Reiseveranstalter seiner Aufklärungspflicht nachgekommen.

    Nun kann es aber sein, dass der eine oder andere Bürgen des Lesens nicht mächtig ist, trotz alledem aber voll Geschäftsfähig ist. Dann muss der Reiseveranstalter einen anderen Weg finden, um ihn aufzuklären (z.B. mündlich). Ist dies jedoch nicht erfolgt und es tritt ein schädigendes Ereignis ein, muss der unwissende Bürger durch das Gesetz geschützt werden.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1220397932000

    @Dylan sagte:

    Viele Reiseveranstalter schreiben in den Länderinformationsseiten ihren Katalogen, dass es in den und den Monaten zu verstärkten Unwettern (z.B. Hurrikans) kommen kann...

    ...und somit ist der Reiseveranstalter seiner Aufklärungspflicht nachgekommen.

    Nun kann es aber sein, dass der eine oder andere Bürgen des Lesens nicht mächtig ist, trotz alledem aber voll Geschäftsfähig ist.

    Genau an diese Katalogangaben (Klimatabellen, Wetterhinweise) habe ich auch gedacht. Durch deren Abdruck ist doch jeder Veranstalter "aus dem Schneider" ...

    Wie plausibel ist im Übrigen ein Kunde, der bspw. die Hotelbeschreibung und die Buchungsbestätigung nicht lesen konnte und daher auch diese Hinweise nicht wahrgenommen/verstanden hat? (Unserem Threaderöffner würde ich ohne Zögern das Gegenteil bestätigen.) Wäre solch ein Vertrag nicht auch ganz klimaunabhängig schon anfechtbar?

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