• kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1367351468000

    Hier die versicherten Gründe bei der Rücktritts-Abbruchvers. bei Hanse-Merkur :

    klick

    Da steht überhaupt nichts von z.Bsp. Erkrankungen von Familienmitgliedern .

    Man ist nur selbst versichert bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit .

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Sabrina.L57
    Dabei seit: 1365033600000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1367352417000

    sorry, wenn das falsch rübergekommen ist, war mein Fehler.

    Die Person die schwer pflegebedürftig ist und eventuell sterben könnte, ist mein Opa sprich der Vater meiner Mutter.

  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
    Beiträge: 1960
    geschrieben 1367352986000

    Hast Du Dir meinen Beitrag durch gelesen einschliesslich den Versicherungsbedingungen ?

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1367359881000

    Das sind die Produktinformationen, die die Versicherungsbedingungen nur in der Übersicht darstellen.

    Nahe Angehörige, also auch Eltern, gelten als versicherte Risikopersonen, bei deren unerwarteter schwerer Erkrankung oder Tod die Reise storniert werden kann.

    Das musste ich selbst schon beim Schlaganfall meines Vaters beanspruchen.

    Hier ist zwar der Vater der Reisenden ebenfalls Risikoperson, aber mit dem Nachweis der unerwarteten schweren Erkrankung wird es halt schwierig, wenn jemand bereits schwer pflegebedürftig ist.

    Die Versicherung möchte nämlich im Schadensfall ganz genau wissen, ob zum Zeitpunkt der Buchung oder des Versicherungsantrags eine Erkrankung zu erwarten war. Und das muss der Arzt zusammen mit Diagnosen etc. auf einem Formblatt attestieren.

  • Sabrina.L57
    Dabei seit: 1365033600000
    Beiträge: 32
    geschrieben 1367403629000

    sorry, aber ich glaub das mit den Risikopersonen müssen wir glaub ich nicht länger diskutieren.

    Mein Opa ist schon seit ca. 8 Jahren schwer pflegbedürftig, von daher würde sein Tod tatsächlich unerwartet sein. Und er ist auch miteingeschlossen bei der HanseMerkur als Risikoperson.

    Sprich diesen Punkt müssen wir nicht länger disktutieren.

    Die Frage geht jetzt nur darum ob es die beste Lösung ist eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung zu buchen oder etwas anderes?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1367406639000

    Sinnvoll ist der Abschluss einer solchen Versicherung grundsätzlich immer, unabhängig von wie in diesem Fall konkreten Bedenken. Letztlich musst allerdings du selbst/deine Eltern entscheiden und/oder eine Gegenrechnung zu einem Flex-Ticket anstellen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • katjaworld
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    geschrieben 1367436210000

    @Sabrina.L, aus der Ferne kann dir hier niemand sagen, was für eure Bedürfnisse bei der Riskioabdeckung einer Reise die beste Lösung ist. Dazu müsste sich hier jemand hinsetzen und sämtliche Tarife der einzelnen Versicherungen und der Flextarife und deren Leistungsbeschreibungen durcharbeiten. Dir sind hier mehrere Möglichkeiten genannt worden: Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die Flugticketversicherung der HanseMerkur (gibt es vielleicht ähnlich auch noch bei anderen Versicherungen) und die Möglichkeit eines Flextarifs bei der Flugbuchung. Es liegt nun an euch, sich damit näher zu befassen und das für euch beste Produkt rauszusuchen. Eine ernstgemeinte Frage habe ich noch: Kennt die HanseMerkur auf deine Nachfrage hin den plötzlichen Tod eines seit Jahren schwerkranken Menschen als unerwarteten Versicherungsfall an oder entspringt diese Auslegung von "unerwartet" lediglich deiner eigenen Interpretation? Dies würde mich tatsächlich rechtlich interessieren.

  • Sabrina.L57
    Dabei seit: 1365033600000
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    geschrieben 1367493150000

    also habe nochmal mit der HanseMerkur telefoniert:

    der Tod egal unter welchen Vorzeichen wird immer als unvorhergesehenes Ereignis angesehen.

    Was nicht versichert wäre, wenn Sich die Pflegebedürftigkeit oder Krankheit meines Opas verschlechtern würde.

    zum Thema Flugticketversicherung: Hier wurde mir erzählt, dass diese nur schützt vor Insolvenz der Fluggesellschaft etc. Hat also mit meiner Problematik wenig zu tun!?

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1367528168000

    @Sabrina.L, schau dir doch mal die Produktinformationen und Versicherungsbedingungen zum Flugticketschutz der HanseMerkur an. Es ist nicht nur der Flug gegen Insolvenz versichert (was ja auch nicht schaden kann ;) ), sondern es werden auch die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise aus versichertem Grund oder die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten und die Mehrkosten des neuen Fluges übernommen.

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