• Baerbel0815
    Dabei seit: 1148169600000
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    geschrieben 1153320418000

    Hallo,

    habe mal eine Frage:

    Wir haben Ende mai eine Nilkreuzfahrt gemacht, los ging es am Do den 25.05.06

    der Programmablauf wurde wie folgt beschrieben ( sinngemäß ) :

    *************************************************

    Donnerstag: (Einschiffung) Transfer vom Flughafen zu Ihrem Nilkreuzfahrtschiff, Einschiffung.

    Freitag: Luxor - Esna

    Theben Heute bleibt Ihr Schiff bis Nachmittagden ganzen Tag in Luxor. Am frühen Morgen fahren Sie nach Theben-West. Dort sehen Sie das Tal der Könige, wo Sie Gelegenheit haben, eine Grabkammer zu besichtigen. Des Weiteren besichtigen Sie den Tempel der Hatschepsut, Deir el-Bahri, und die gewaltigen Memnon-Kolosse.

    Samstag: Esna - Edfu:

    Sie geniessen die vorbeiziehende Nillandschaft vom Sonnendeck aus. Bei Esna durchfahren Sie die grosse Schleuse. Übernachtungsstop unterwegs.

    Sonntag: Edfu - Kom Ombo - Assuan Morgens besichtigen Sie den Horus-Tempel von Edfu, der dem falkenköpfigen Gott gewidmet ist. Danach fahren Sie mit Ihrem Schiff weiter stromaufwärts nach Kom Ombo. Hier wird der direkt am Nil gelegene Doppel-Tempel des Sobek und des Haroëris besichtigt. Am Abend wird Ihr Schiff in Assuan erwartet. Dort haben Sie Gelegenheit zum Basarbesuch.

    Montag: Assuan - Nassersee Heute sehen Sie den Hochdamm des Nassersees. Danach setzen Sie mit einem Motorboot über zur Insel Agilkia. Dort besichtigen Sie den Philae-Tempel. Anschliessend Busfahrt zum Granitsteinbruch, wo Sie den unvollendeten Obelisken sehen. Nach dem Mittagessen Fahrt mit einer Segelfeluke oder Motorboot zum Botanischen Garten auf der Lord-Kitchener-Insel. Vom Boot haben Sie Aussicht auf das Aga-Khan-Mausoleum.

    Dienstag: Assuan - Luxor Ankunft am Abend.

    Kreuzen Sie mit Ihrem Nilkreuzfahrtschiff stromabwärts durch die besonders schöne Landschaft Oberägyptens, die Sie vom Sonnendeck aus geniessen.

    Mittwoch: Karnak Tempel, Nachmittag in Luxor zur freien Verfügung.

    Donnerstag: Transfer zum Flughafen Luxor

    ****************************************************

    Weitere 3 herausgestellte Merkmale in einem "Steckbrief" für die Kreuzfahrt waren:

    - geruhsam zu den Höhepunkten Oberägypten

    - entspannen und die Niluferlandschaft genießen

    - Luxor und Assuan auf eigene Faust erkunden

    Am Dienstag den 30.05.06 endete die Fahrt dann aprubt und unerwartet vor der Schleuse von Esna, der Abend in Luxor war passe'.

    Die Schleuse war zwar offen aber man wollte nicht durchfahren.....

    Also wurden die Ausflüge am 31.05.06 mit dem Bus durchgeführt d.h 2 Stunden unnötig im Bus und der Nachmittag in Luxor viel flach.

    "Luxor auf eigene Faust" viel also ebenso aus (unser Flug am ersten Tag war spät in Luxor), wie die relativ lange Fahrtstrecke Esna-Luxor mit Nillandschaft, zusätzlich wurden mehr als 3 Stunden "unnötig" im Bus verbracht, wir waren 2 Abende in Esna "eingesperrt" anstatt in Luxor zu flanieren!

    Wir haben reklamiert, aber der Veranstalter sagt, er habe ja einen Hinweis im Katalog, dass in der Zeit vom 01.06-30.06.06 die Schleuse geschlossen ist und wenn er am 30.05.06 durch gefahren wäre, wäre das Schiff ja nach unserer Ausschiffung nicht mehr zurück gekommen.....also Pech gehabt....nix gibts!

    Frage:

    Muss mich das als Reisender interessieren, was nach meiner Ausschiffung mit dem Schiff passiert :question:

    Wenn im Katalog steht die Schleuse ist ab dem 01.06.06 geschlossen und laut Ablauf fahre ich eigentlich am 30.05.06 durch, kann ich dann so etwas ahnen und muss ich das hinnehmen oder habe ich eine Minderungs-Anspruch für die entgangenen Abende und Zeit in Luxor + die vertane Zeit im Bus?

    Danke für Eure Hilfe, ich überlege nämlich ob ich die Sache einem Anwalt übergebe!

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1153327299000

    In mir vorliegenden Bedingungen hinsichtlich einer Nil-Reise habe ich folgenden Passus gefunden:

    "Zumutbare Änderungen, Austausch der Schiffe bzw. der Hotels, des Zeit- und Reiseablaufes sowie geringfügige Änderungen des Programminhaltes behalten wir uns vor."

    Ich kann mir gut vorstellen, daß jeder Reiseveranstalter einen solchen Hinweis in seinen Bedingungen untergebracht hat.

    Die Frage lautet jetzt: was ist zumutbar und was ist geringfügig?

    Die Schleuse Esna scheint auch außerhalb der fest eingeplanten Zeiten ab und an geschlossen zu werden. Nahezu bei jeder Nil-Reisebeschreibung findet sich dazu eine Anmerkung.

  • Chiara Saluta
    Dabei seit: 1117497600000
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    gesperrt
    geschrieben 1153331899000

    @ Baebel

    Die Einspruchsfrist für Reklamationen ist 28 Tage nach Ankunft in Deutschland.

    Wenn Deine Reise am 25.05. begann und Du 1 Woche dort warst, dann endete die Frist am 30.06.06.

    Solltest Du 14 tage in Ägypten gewesen sein; Fristende 07.07.06.

    Somit kannst Du heute leider keinen Anspruch auf Entschädigung mehr geltend machen; unabhängig davon, ob Du überhaupt einen Anspruch nach Veranstalter AGB gehabt hättest.

    Sorry :(

  • Baerbel0815
    Dabei seit: 1148169600000
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    geschrieben 1153341052000

    Hallo,

    @ Erika

    Danke für den Hinweis!

    In seiner Antwort hat der Veranstalter nur aufgeführt " ....das es aus organistorischen Gründen eben schon ab dem 30.05.06 keine Durchfahrt mehr gegeben hat..." eine Berufung auf die von Dir geschilderten Vorbehalte hat nicht statt gefunden, nur der Hinweis, dass ja ab 01.06.06 eben die Schleuse geschlossen wäre.

    Können die Ihre Argumentation denn später noch ändern?

    Weitere Hinweise zur Schleuse gibt es auch nicht, nur eben den dass es ab 01.06.06 eben nicht mehr geht...aber wir waren ja eigentlich vorher!

    Habe ein derartige Klausel wie von Dir genannt auch nicht gefunden, es wurde ja auch nicht nur geändert, sondern einer "Highlights" (fett gedruckt! ) war ja Luxor aus eigene Faust und das ist ja einfach weggefallen und dafür war ja auch soviel Zeit eigentlich extra in Luxor eingeplant gewesen.

    @ Chiara

    Danke für den Hinweis, aber wir haben vorort schriftlich mit Bestätigung gerügt und hier sofort per Einschreiben Ansprüche angemeldet.

    Nun kam die ablehnende Antwort des Veranstalters, so dass nun nur noch der Weg zum Anwalt bzw. Gericht bleibt.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1153342371000

    Wer war denn der Veranstalter, Baerbel?

    Vielleicht kann man im I-net die die AGB finden und mal genau nachlesen.

  • Baerbel0815
    Dabei seit: 1148169600000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1153342828000

    Hallo,

    war TUI :disappointed:

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1153344575000

    Da habe ich den Winterkatalog - gerade heute bekommen!

    Hier steht:

    "Vom 1.12.-16.12. ist die Esna-Schleuse ... geschlossen. Die Schiffe können nicht nach Luxor fahren und legen daher in Esna an. Von hier aus unternehmen Sie die Besichtigungen....."

    Und nun kommt´s:

    "Auch Rundreisen, die 14 Tage vor dem Termin beginnen, sind von den Beeinträchtigungen betroffen. Bitte haben Sie für die notwendigen organisatorischen Programmänderungen in dieser Zeit Verständnis."

    Baerbel, ich denke, daß im Sommerkatalog dasselbe gestanden hat, halt mit anderer Schließungszeit.

    Ob ein Anwalt da viel erreichen kann?

    edit:

    Das steht nicht in den AGB, sondern im Preisteil, direkt bei den Nil-Reisen.

  • Baerbel0815
    Dabei seit: 1148169600000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1153345393000

    @'Erika1' sagte:

    Da habe ich den Winterkatalog - gerade heute bekommen!

    Hier steht:

    "Vom 1.12.-16.12. ist die Esna-Schleuse ... geschlossen. Die Schiffe können nicht nach Luxor fahren und legen daher in Esna an. Von hier aus unternehmen Sie die Besichtigungen....."

    Und nun kommt´s:

    "Auch Rundreisen, die 14 Tage vor dem Termin beginnen, sind von den Beeinträchtigungen betroffen. Bitte haben Sie für die notwendigen organisatorischen Programmänderungen in dieser Zeit Verständnis."

    Baerbel, ich denke, daß im Sommerkatalog dasselbe gestanden hat, halt mit anderer Schließungszeit.

    Ob ein Anwalt da viel erreichen kann?

    edit:

    Das steht nicht in den AGB, sondern im Preisteil, direkt bei den Nil-Reisen.

    BINGO :D :D !!!

    Genau dieser Passus fehlt im Sommerkatalog!

    Da steht "vom 01.06.06 - 30.06.06 ....................Bitte haben Sie für die nötigen Änderungen IN DIESER ZEIT Verständnis."

    Also KEIN Zusatz wie im Winterkatalog, die werden wissen warum die das geändert haben!

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1153345628000

    Ja, das mit den 14 Tagen vorher ist schon heftig.

    Vielleicht meldet sich mosaik ja mal, er hat sicher eine dezidierte Meinung dazu.

  • Baerbel0815
    Dabei seit: 1148169600000
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    geschrieben 1153345971000

    Wenn es so mit den 14 Tagen vorher, auch im Sommer gestanden hätte, hätten wir es ja gewusst, aber da wir ja vor dem 01.06.06 durchfahren sollten und da stand "in dieser Zeit" dachten wir, wir würden eben kurz vorher durchflutschen und das war dann ja nicht so, wir wären ja am 01.06. sowieso abgereist!

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