• ezgz
    Dabei seit: 1252281600000
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    geschrieben 1252347364000

    Hallo, wer kann vielleicht helfen? War vom 27.08.-03.09. im Jungle Park Resort in Hurghada/.Ägypten Hier stürzte mein 11-jähriger Sohn in der hoteleigenen Wasserrutsche so sehr, dass er einen Zahn verlor und zwei weitere stark beschädigt sind. Wir reisten nach Notversorgung nach Hause, um in eine vernünftige deutsche Klinik zu kommen. Meine Frage: Wer hat mit so etwas Erfahrung?? Wer kommt für die Kosten auf, die dieses lebenslange Handicap mit sich bringt?? Hotel-Haftpflicht? Reiseveranstalter? An wen kann ich mich am besten wenden?? Habe natürlich keine Zeugen, da dies eine geschlossene Rutsche war, ich vermute dass der Reifen, der zum Rutschen vorgeschrieben ist, defekt war.

  • plinze
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    geschrieben 1252348291000

    Habt ihr keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen????

    Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Platon (um 400 v.Chr.)
  • CaptainJarek
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    geschrieben 1252351061000

    @ezgz sagte:

    Wer kommt für die Kosten auf, die dieses lebenslange Handicap mit sich bringt??

      

    Bei allem gebührenden Mitleid für Deinen Sohnemann ... trägst Du mit dem lebenslangen Handicap nicht ein wenig dick auf? Wir leben ja schließlich nicht im vorletzten Jahrhundert und Zähne lassen sich heutzutage einwandfrei ersetzen ( und sind dann sogar besser als die Originale ). Die Kosten für Behandlung bzw. Wiederherstellung trägt Deine Auslandskrankenversicherung in Absprache mit Deiner hiesigen Krankenversicherung.

    Das Hotel bzw. den Reiseveranstalter kannst Du vor allem dann in Anspruch nehmen, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hätte. Ich glaube im vorliegenden Fall dürfte das allerdings mindestens ein Regal zu hoch greifen ... denn wie der Name schon sagt, in einer Rutsche kann man auch schon mal (aus)rutschen.

    War der verfrühte Rückflug denn mit der Versicherung abgesprochen? ( Sonst trägst Du die Kosten dafür auch komplett alleine. )

    Viele Grüße und rasche Genesung an den Sohn.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • plinze
    Dabei seit: 1212537600000
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    geschrieben 1252354266000

    Ich glaube es geht um die spätere Implantation der Zähne...(wenn der Junge ausgewachsen ist)...

    Nimmt sich denn da die Auslands KV auch was von an?

    Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit. Platon (um 400 v.Chr.)
  • Giselle123
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    geschrieben 1252355512000

    @ezgz sagte:

    An wen kann ich mich am besten wenden?? Habe natürlich keine Zeugen, da dies eine geschlossene Rutsche war, ich vermute dass der Reifen, der zum Rutschen vorgeschrieben ist, defekt war.

     

    Was verstehe ich unter einer "geschlossenen Rutsche"?

    Was hat denn das Hotel zu diesem Unfall gesagt?

    Du vermutest, das der Reifen defekt war. Hast Du das nicht an Ort und Stelle überprüfen lassen?

    Was hast Du überhaupt unternommen, außer zum Arzt zu gehen?

    Gruß

    Gia

    Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.
  • Mausebaer120
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    geschrieben 1252396239000

    Hallo ezgz,

    vielleicht klärst Du uns noch kurz auf, was das mit der geschlossenen ( gesperrten ? ) Rutsche auf sich hat - Danke.

    Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude. ( Epikur von Samos )
  • salamander1
    Dabei seit: 1212537600000
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    geschrieben 1252397134000

    Ich vermute das ist eine geschlossene Röhre, wie es sie in vielen Wasserparks gibt, da muß man auf einem Luftreifen runterrutschen.

    Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.
  • UteEberhard
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    gesperrt
    geschrieben 1252404882000

    1.) Es gibt offene (nach oben offen) Wasserrutschen und geschlossene Wasserrutschen = Röhren.

    2.) Welche Ansprüche @ezgz wo gelten machen kann, können wir nicht beurteilen, weil wir weder die bisherigen Kosten für die Erstversorgung in Hurghada kennen, nicht wissen wann und in welchem Umfang der Urlaubsabruch und die vorzeitige Heimreise stattfand. Keine Information über die Behandlungskosten in Deutschland vorliegen und wir nicht wissen, was für die Wiederherstellung der 1-3 Zähne zukünftig noch für Kosten entstehen.

    3.) Welche Versicherungen wie und in welcher Form die Kosten übernehmen wissen wir nicht, weil @ezgz hier keine Angaben über die vorhandenen (oder auch nicht) Versicherungen macht. Wurde eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen ? Besteht eine Auslandsunfallversicherung, die im Gegensatz zur AKV auch in Teilbereichen Folgekosten übernimmt ? Besteht in Deutschland für das Kind eine private Zusatzversicherung ? Diese übernimmt bei zahnmedizinischen Aufwendungen mehr als die Standardversorung der gesetzlichen Krankenkassen und damit auch den finanziellen Mehraufwand. Besteht eine Reisebruchversicherung ?

    4.) Ob der Reiseabruch und damit die vorzeitige Heimreise erforderlich war, bleibt zunächst offen. Hurghada verfügt über eine grössere Zahnmedizinische Praxis, die über einen europäischen Standard verfügt. Diese hätte möglicherweise bis zur endgültigen Behandlung in Deutschland ein Provisorium erstellen können. Das ist allerdings Spekulation.

    4.) Die Nutzung von Wasserrutschen ist auch in Deutschland "auf eigene Gefahr". Leider bleibt immer ein Restrisiko, auch wenn dieser Unfall natürlich sehr bedauerlich ist. In einem anderen Thread spricht @ezgz von einem "schweren Unfall". Bei dem Wegfall von einem Zahn und der Beschädigung von zwei weiteren Zähnen, kann man weder von einem "schweren Unfall" sprechen, noch bleibt ein "lebenslanges Handicap" zurück - so wie @ezgz es hier darstellt.

    5.) Dem Betreiber der Rutschen (Hotel) wird man wohl kaum Fahrlässigkeit, technische oder bauliche Mängel beweisen können. So wie @ezgz es hier schildert, liegen dafür keine beweiskräftigen Belege vor. Insofern kann der Reiseveranstalter auch nicht für die aufgelaufenen Kosten in Anspruch genommen werden.

    @ezgz sollte nun umgehend prüfen welche Versicherungen abgeschlossen wurden und diese mit den Ansprüchen belasten. Wichtig ist auch, dass umgehend eine Zahnklinik oder ein anerkannter Gutachter (Zahnmediziner) einen Heil-und Kostenplan erstellt, aus dem eindeutig hervorgeht, welche Folgekosten auch in Zukunft noch entstehen.

    Viel Erfolg wünscht Hans.

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • Lexilexi
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    geschrieben 1252407144000

    nach kosten für die frühzeitige heimreise (wenn es überhaupt eine war), ist hier nicht gefragt worden.

    @ezgz

    ein verschulden seitens des betreiber der rutsche wird kaum nachzuweisen sein.

    ich kann mir zwar vorstellen, dass dir direkt nach dem unfall die gesundheit deines sohnes wichtiger war und du wahrscheinlich erstmal den arzt konsultiert hast.

    jedoch hättest du auch mit dem betreiber (hotel) sprechen müssen. damit der unfall aktenkundig geworden wäre.

    im nachhinein über deren haftpflichtversicherung die behandlung abwickeln zu lassen, ist schwierig.

    schau doch bitte mal in deine unterlagen, ob es eine private unfalleversicherung für deinen sohn gibt.

    wenn es nicht eine reine freizeitunfallversicherung ist (die es nur noch selten gibt und die dir dein versicherungsberater hoffentlich nicht verkauft hat), tritt eine normale uv immer ein.

    24 stunden, weltweit.

    in den neueren bedigungen sind auch zähne mitversichert.

    das scheint mir die erfolgsverpsrechensde möglichkeit zu sein.

    wenn es eine zahnzusatzversicherung für ihn gibt, noch besser.

    die auslandsreisekrankenvers. deckt häufig nur die schmerzstillende zahnbehandlung ab.

    im grunde also die notversorgung. alle weiteren kosten sind im regelfall nicht gedeckt. 

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • TDSCC
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    geschrieben 1252487124000

    @Mausebaer sagte:

    Hallo ezgz,

    vielleicht klärst Du uns noch kurz auf, was das mit der geschlossenen ( gesperrten ? ) Rutsche auf sich hat - Danke.

     

    Hallo, ich antworte mal für ezgz (da sie mir gemailt hatte).

    Es handelt sich um eine Trichterrutsche, wo die Rutschbahn bis zum Trichter rundum geschlossen (nicht einsehbar) ist.

    Im übrigen finde ich es gut, dass sich überhaupt mal jemand diesbzgl. meldet, denn irgendwie hört man von "solchen" Dingen immer viel zu wenig.

    VG und Alles Gute!

    "Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt."
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