Ne, VS,
wenn ich es richtig erinnere hatte er doch bei der Fluggesellschaft gegengeprüft nach 3 Tagen und dort war das " Gab es noch" und nicht auf der Portalseite.
Oder habe ich jetzt etwas
ginus
Ne, VS,
wenn ich es richtig erinnere hatte er doch bei der Fluggesellschaft gegengeprüft nach 3 Tagen und dort war das " Gab es noch" und nicht auf der Portalseite.
Oder habe ich jetzt etwas
ginus
@GINUS ....
So wie Du es beschrieben hast, ist es genau geschehen...
Leider habe ich keinen Screenshut von dem Bildschirm gemacht und ich hatte mir die Datei auch nicht als PDF heruntergeladen...
warum auch, die Buchung ist/war doch zu jederzeit abrufbar und ich hatte bis Dato Ja keinen Grund zur Beanstandung ...
Sorry, ich hatte die flasche AGB eingestellt, habe zuspät gemerkt, das 2 Reisesvermittler mit fast identischen Namen sich im NET tummeln.
ETIHAD habe ich auch schon angerufen, die können den Anschlussflug nicht ändern, dieses würde nur gehen, wenn ich "direkt" über deren Portal oder Hotline gebucht hätte.
Ich habe mir gestern eine erste Rechtsberarung eingeholt, der RA meinte er könnte mir mein Geld zurück holen, die Gebühren dafür betragen aber dann 198 €, die ich Mangels RSV wohl aus eigener Tasche bezahlen muss.
mit fernwehlichen Grüßen
Mario Hans
PS. die Geschäftsführer der DynaTrv haben sich auch noch nicht gemeldet
a)
Der Umstand, dass die Flüge bei ETIHAD noch frei waren, bedeutet nicht gleichermaßen, dass DynaTrav noch Kapazitäten auf eben diesen hatte.
Es bedarf keines Anwalts um "Geld zurückzuholen".
Wenn die Flüge nicht wie bestätigt durchgeführt werden können, macht man von seinem Kündigungsrecht Gebrauch und hat Anspruch auf Erstattung aller geleisteten Zahlungen.
c)
Die AGB sind beim derzeitigen Sachstand nicht relevant, sofern ich die Darlegung richtig interpretiere.
...und d)
wird die GL von DynaTrav mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit allerhöchstens dann antworten, wenn der Einspruch sachlich(!) und komplett erklärend darstellend war. Sollten auch nur im Ansatz Begrifflichkeiten a la "vom Angestellten verarscht" enthalten sein, werden die maximal "weiterleiten" oder aber in Ablage "P" umschichten.
Wenn sich Reiserecht auf so einfache Standards wie hier kommuniziert reduzieren lassen würde, könnte man getrost den Beruf des Fachanwalts für Reiserecht wieder abschaffen und den Richtern unseres Landes zwecks Urteilsfindung dieses Forum empfehlen, welches offensichtlich seine Besetzung aus Reiserechtsexperten/-wissenschaftlern rekrutiert.
Wie Dir (hoffentlich) nicht entgangen ist, hat dieses Forum den Titel "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen"...
...und genau diese seien hier bitte auch deinerseits gestattet.
Und ja, die Historie unzähliger threads zeigt auf, daß einige user hier "nicht ganz so falsch lagen/liegen mit ihren Meinungen(!).
Edit:
Exakt selbige user empfehlen übrigens nicht selten genau den Gang zu einem Fachanwalt für Reiserecht!
Einfach mal hier klicken zum besseren Verständnis des Zweckes dieses Unterforum ...
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!