Frasus on tour:
(normalerweise könnte ich eher selber ein Reisebüro eröffnen oder eine Rechtsberatung anbieten ).
++++++
Trotzdem ist es ratsam die Quelle -in diesem Fall- des kpl. "Zitats" zu nennen.
Frasus on tour:
(normalerweise könnte ich eher selber ein Reisebüro eröffnen oder eine Rechtsberatung anbieten ).
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Trotzdem ist es ratsam die Quelle -in diesem Fall- des kpl. "Zitats" zu nennen.
Richtig fraenni
Bitte immer die Quellenangabe posten.
Auch ich bin der Meinung, das zitierte Urteil aus Dez. greift in diesem Fall bei geb. Urlaub im Oktober, nicht.
Was den RV betrifft, was bei anderen Urlaubern der Fall war, muß doch bei Dir noch lange nicht eintreffen. Bei vielen klappte es dann doch noch, zwar quasi Last Minute, aber immerhin.
Wenn Du Bauchgrummeln hast, storniere zu den Bedingungen der AGB.
Ein Urteil "greift" sowieso nur für die jeweiligen Beklagten, das sollte man schon wissen wenn man sich der Befähigung zur rechtlichen Beratung rühmt - selbst wenn das nur ironisch gemeint war.
Laienhafte Argumentation mit Berufung auf irgendwelche Urteile geht zudem mit schlafwandlerischer Sicherheit in die Hose.
Insgesamt ist mir der Vortrag viel zu wenig präzise um auch nur ansatzweise Stellung dazu nehmen zu wollen, sorry.
Also ich begreif gerade die Welt nicht mehr : 25 % Stornogebühren sind zu hoch, aber die Kosten der Anwältin plus die Entschädigung des Reiseveranstalters in Höhe von X ist man bereit zu bezahlen?
Damit die Rechnung aufgeht muss es eine ziemlich teure Reise sein.
Nur für´s Protokoll:
Der Veranstalter wird mittels der Stornogebühr entschädigt.
Möglicherweise werden die Aufwendungen für anwaltliche Hilfe von der Rechtschutzversicherung getragen, insofern sind Rückschlüsse auf die Höhe des Reisepreises einigermaßen vage ...
... und genau die Höhe der Stornogebühr will man mittels RA feststellen lassen....
"Festzustellen" ist in diesem Schritt schlicht unmöglich, Mühlengeist.
Ein RA kann bestenfalls die Höhe der Gebühr sachlich angreifen und hoffen, dass ein Gericht ihm folgt bzw. der Veranstalter den Hals einzieht.
Dessen ungeachtet bemisst sich der Streitwert dann nicht aus Stornokosten plus Entschädigung, sondern ist das eine ein Synonym für das andere.
Die meisten Beschwerden kamen von Leuten, die Groupon-Gutscheine genutzt haben.
Klar, wenn ich teilweise die Reisen über 60% billiger abgebe, komme ich als Veranstalter in Schwierigkeiten. Da wird eben versucht, die Leute auf billige Ryanairflüge umzubuchen oder wenns gar nicht mehr geht, wird im allerletzten Moment die Stornierung angeboten. Unter diesen Voraussetzungen würde es mich wundern, wenn Fischerreisen im Oktober 2015 noch aktiv ist.
Missverständnis:
Die Stornierung ist kein "letztes Angebot in höchster Not" sondern nach geltender Rechtsauffassung und mit inzwischen geringem Spielraum Anspruch des Kunden.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!