• Julie32
    Dabei seit: 1348790400000
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    geschrieben 1571331485840

    HAllo liebes Forum,

    bisher habe ich meine Urlaube immer traditionell im Reisebüro bei einer Bekannten gebucht, und diesmal das erste Mal online und ZACK... die Strafe folgt.

    Hier einmal der Fall in Stichpunkten:

    • Auf dieser Plattform am 26.09. eine Reise nach Mallorca gebucht, X-Veranstalter, 01.11.-08.11., mit Eurowings Flügen und ohne Hoteltransfer, Reisepreis pP 500 €
    • Natürlich Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen
    • Haustier kurzfristig schwer erkrankt, was auch noch bis zum Reisezeitpunkt anhalten wird, deswegen sind wir unabkömmlich
    • Natürlich KEIN Fall für die RRV, da das Haustier kein angemeldeter Reiseteilnehmer ist
    • Glücklicherweise Ersatzpersonen vorhanden, da Stornokosten aktuell 85% (dass diese bei X-Veranstaltern hoch sind, ist mir klar, deswegen hatte ich ja die RRV abgeschlossen, mit sowas konnte man ja nicht rechnen)
    • Beim Veranstalter die Umbuchungskosten angefragt, heute die Antwort erhalten: 1400 Euro PRO PERSON
    • Telefonisch nachgefragt, und als Antwort bekommen, dass das Hotel so hohe Umbuchungsgebühren verlangt
    • Selber recherchiert: Eurowings Neu-Flüge 440 Euro, Hotel über die Website 780. Macht 1220 Euro für beide. Screenshots vorhanden
    • Beim Vermittler angerufen und um Klärung gebeten
    • Antwort: Jetz 1390 Euro Umbuchungsgebühr,insgesamt. NICHT neuer Reisepreis. Begründung: Gebuchter Transfer führt dazu, dass das Hotel mit 100% Stornokosten und Neubuchung berechnet.

    Dies kann ich mir kaum vorstellen. Vielmehr besteht überhaupt kein Interesse daran, dem Kunden mit einem Problem weiterzuhelfen, stattdessen sollen wir einfach stornieren. Geld wurde mit uns bereits verdient. Was man uns zurückzahlt entspricht ja lediglich der Vermittlerprovision, die ja dann nicht mehr fällig wird.

    Dass das nicht ganz billig wird, war mir klar, und dass vermutlich die Flüge neu gebucht werden müssen (auf Kulanz von Eurowings zu hoffen ist vermutlich vergebene Liebesmüh), damit habe ich gerechnet. Dazu eine kleine Gebühr vom Hotel und vom Veranstalter. Damit wäre immernoch mehr Geld zurückgeflossen als bei 85% Stornokosten.

    Hat irgendjemand einen Ansatzpunkt (entweder rechtlich oder argumentativ) der mir helfen könnte, vielleicht den Verlust etwas kleiner zu halten. Bis zum erreichen der nächsten Stornostufe habe ich nämlich noch übers Wochenende Zeit.

    1000 Dank im Voraus.

    Julie

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1571346996249

    Hallo, erstens hat deine Buchung nichts mit online zu tun, sondern mit X Veranstalter, Dynamic Packaging Veranstalter, Individualisierungen und Änderungen nach der Buchung sind in vielen Fällen nicht möglich. Ergo gibt es für dein Problem keine seriöse Hilfe.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1571384199711

    Das ist so nicht ganz zutreffend, es gibt aus jüngerer Zeit Entscheidungen zur Benennung von Ersatzpersonen nach denen zwar Gebühren verlangt werden können, jedoch nur in darstellbarer Höhe.

    Um zu bewerten, ob diese Entscheidungen auch auf deinen Fall beispielhaft angegeben werden können ist deine Darlegung leider zu ungenau. Beispielsweise verstehe ich nicht, was der Transfer mit dem Hotelpreis zu tun haben soll?

    Ferner ist das Verlangen des kompletten Ticketpreises durch die Airline rechtswidrig, es kommt aber auch hier auf die ABB des LVU an.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Julie32
    Dabei seit: 1348790400000
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    geschrieben 1571396736685

    DANKE erstmal für die Antwort.

    Wir haben eine Reise ohne Transfer gebucht.

    Der Reiseveranstalter hat mir gegenüber so argumentiert, dass das Hotel ebenfalls 100% Stornokosten berechnet und eine Neubuchubg verlangt, genau wie Eurowings das für die Flüge tut.

    Als Holidaycheck bzgl. der Zusammensetzung der Gebühr beim Veranstalter nachgefragt hat, haben sie zur Antwort bekommen, dass die Stornokosten des Hotels mit dem angeblich gebuchten Transfer zusammenhängen. Ich habe Holidaycheck nochmal darauf hingewiesen, dass wir einen solchen überhaupt nicht gebucht haben, jedoch noch kein weiteres Feedback erhalten.

  • Julie32
    Dabei seit: 1348790400000
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    geschrieben 1571396780361

    @vonschmeling sagte:

    Das ist so nicht ganz zutreffend, es gibt aus jüngerer Zeit Entscheidungen zur Benennung von Ersatzpersonen nach denen zwar Gebühren verlangt werden können, jedoch nur in darstellbarer Höhe.

    Um zu bewerten, ob diese Entscheidungen auch auf deinen Fall beispielhaft angegeben werden können ist deine Darlegung leider zu ungenau. Beispielsweise verstehe ich nicht, was der Transfer mit dem Hotelpreis zu tun haben soll?

    Ferner ist das Verlangen des kompletten Ticketpreises durch die Airline rechtswidrig, es kommt aber auch hier auf die ABB des LVU an.

    Hatte vergessen zu zitieren, s.o. @vonschmeling

  • Julie32
    Dabei seit: 1348790400000
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    geschrieben 1571397036038

    @haberling sagte:

    Hallo, erstens hat deine Buchung nichts mit online zu tun, sondern mit X Veranstalter, Dynamic Packaging Veranstalter, Individualisierungen und Änderungen nach der Buchung sind in vielen Fällen nicht möglich. Ergo gibt es für dein Problem keine seriöse Hilfe.

    Dass das nix mit Online zu tun hat ist mir klar. Aber mein Reisebüro hätte mir diesen Anbieter vermutlich nicht angeboten (da reiner Onlinevertrieb). Und selbst wenn, hätte ich einen konkreten Ansprechnpartner vor Ort, der sichvmir mir kümmert, und müsste nicht mit 1000 Stellen per Mail kommunizieren.

  • Julie32
    Dabei seit: 1348790400000
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    geschrieben 1571399308241

    So gerade einen Rückruf von Holidaycheck erhalten:

    Anscheinend war das mit dem HotelTRANSFER ein Tippfehler der Kollegin, sondern es geht um eine nicht Stornierbare HotelLEISTUNG. Inwieweit es ein Hotel interessieren sollte ob Eheleute A oder Eheleute B im Zimmer residieren und essen verstehe ich nicht, vor allem in Anbetracht dessen dass man sich doch eigentlich nach dem Wegfall der Thomas Cook Gäste im betreffenden Zeitraum über jeden Gast freuen sollte.

    Entweder haben wir es hier mit einem verzweifelten Hotel zu tun oder mit einem wenig kundenfreundlichen Reiseveranstalter.

    Die Kosten bleiben wie sie sind, egal mit wem ich wie lange diskutiere. Wir werden das ganze wohl als teure, aber lehrreiche Erfahrung verbuchen.

    Vielen Dank für den Support!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1571401229108

    Würdest du den Veranstalter mal bitte nennen?

    Ferner wird das Zimmer ja nicht "storniert" sondern muss lediglich der Name der Hotelgäste geändert werden. Gewöhnlich fällt dafür nur eine Bearbeitungsgebühr an, wie du ganz richtig sagst ist es für die Gastgeber vollkommen unerheblich, ob da nun Herr und Frau Huber oder Müller wohnen.

    Sollte der Veranstalter in seinen AGB Ersatzpersonen ausdrücklich ausschließen so wäre dies rechtswidrig.

    Ich kann mir da

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Julie32
    Dabei seit: 1348790400000
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    geschrieben 1571407053533

    @vonschmeling sagte:

    Würdest du den Veranstalter mal bitte nennen?

    Ferner wird das Zimmer ja nicht "storniert" sondern muss lediglich der Name der Hotelgäste geändert werden. Gewöhnlich fällt dafür nur eine Bearbeitungsgebühr an, wie du ganz richtig sagst ist es für die Gastgeber vollkommen unerheblich, ob da nun Herr und Frau Huber oder Müller wohnen.

    Sollte der Veranstalter in seinen AGB Ersatzpersonen ausdrücklich ausschließen so wäre dies rechtswidrig.

    Ich kann mir da

    Der Veranstalter ist Tropo

    Das Hotel ist das Iberostar Cristina an der Playa de Palma

  • vonschmeling
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    geschrieben 1571415658114 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Schreib doch mal das Hotel direkt an, stelle den Sachverhalt in Rede und frage, ob eine Namensänderung möglich ist und was sie kosten würde.

    Und lies dir genau die AGB Stichwort Ersatzperson von Tropo durch, vielleicht findest du da einen Anhaltspunkt für deine Argumentation.

    Ich mache mich nachher nochmal auf die Suche, ich kenne zwar die beiden BGH Entscheidungen 2015/16 (Aktenzeichen X ZR 107/15, X ZR 141/15), jedoch geht es bei deinem Anliegen ja nicht um die Abwälzung der Kosten auf den Veranstalter sondern um die Plausibilität, weshalb die Namensänderung für das Hotel dieselbe Wirkung wie eine Stornierung entfalten soll.

    Ich kann das beim besten Willen nicht glauben ... :confused:

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