Das habe ich in den AGB gefunden:
3 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart
(Umbuchung) besteht nicht. Solche Änderungen auf Wunsch des
Kunden sind grundsätzlich nur auf dem Wege der Stornierung
(gemäß den Bedingungen in Ziffer 6.2.) und Neubuchung möglich.
Dabei besteht kein Anspruch auf Abschluss eines neuen
Reisevertrages. tropo bemüht sich jedoch Umbuchungswün-
schen im Einzelfall nachzukommen und die Kosten so gering wie
möglich zu halten.
6.4 Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651e BGB von
tropo durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehen-
den Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem
Fall rechtzeitig, wenn sie tropo 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
tropo kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerforder-
nissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist
tropo berechtigt, die durch die Teilnahme der Ersatzperson
(Dritter) anfallenden Mehrkosten zu verlangen, sofern diese
tatsächlich entstanden und angemessen sind. Auf Nachfrage wird
tropo Nachweis erbringen, in welcher Höhe diese Kosten
entstanden sind. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der
Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete
Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
Ist also ziemlich schwammig formuliert.
Ich kann natürlich einen schriftlichen Nachweis verlangen, aber auch unsere Ersatzpersonen sind mittlerweile ziemlich skeptisch, weil das alles ziemlich windig wirkt. Was ich natürlich auch verstehen kann.